Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
E-Roller Regeln für alle präsent machen und Spielplätze schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 157/1 Betreff: E-Roller Regeln für alle präsent machen und Spielplätze schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an allen Spielplätzen und größeren Plätzen im Ortsbezirk 1 (u.a. Tel-Aviv-Platz, Hauptwache etc.) Schilder aufzustellen, die auf die folgenden Regeln hinweisen: 1. E-Roller dürfen nicht auf den Gehwegen gefahren werden, sondern nur auf Radwegen oder auf der Straße. 2. E-Roller dürfen nur von über 14-Jährigen gefahren werden. 3. E-Roller dürfen nur alleine gefahren werden. 4. E-Roller dürfen überhaupt nicht auf Kinderspielplätzen gefahren werden. Begründung: Viele, vor allem jugendliche Nutzer, scheinen sich der Benutzungsbedingungen von E-Rollern überhaupt nicht im Klaren zu sein. In letzter Zeit sind leider E-Roller auch vermehrt auf Kinderspielplätzen anzutreffen, wo sie ein besonders hohes Risiko darstellen. Darauf angesprochen, erklären die Beschuldigten oft, dass sie die Regel nicht kennen oder dies nirgendwo vorgeschrieben sei. Daher sollte die Stadt hier klare Regeln schaffen und diese auch an neuralgischen Punkten auf Schildern sichtbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 57 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 704 2021 Die Vorlage OF 157/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die PARTEI (= Ablehnung)
E-Roller-Regeln für alle präsent machen und Spielplätze schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 704 entstanden aus Vorlage: OF 157/1 vom 19.06.2021 Betreff: E-Roller-Regeln für alle präsent machen und Spielplätze schützen Der Magistrat wird gebeten, an allen Spielplätzen und größeren Plätzen im Ortsbezirk 1 (u. a. Tel-Aviv-Platz, Hauptwache etc.) Schilder aufzustellen, die auf die folgenden Regeln hinweisen: 1. E-Roller dürfen nicht auf den Gehwegen gefahren werden, sondern nur auf Radwegen oder auf der Straße. 2. E-Roller dürfen nur von über 14-Jährigen gefahren werden. 3. E-Roller dürfen nur alleine gefahren werden. 4. E-Roller dürfen überhaupt nicht auf Kinderspielplätzen gefahren werden. Begründung: Viele, vor allem jugendliche Nutzer scheinen sich der Benutzungsbedingungen von E-Rollern überhaupt nicht im Klaren zu sein. In letzter Zeit sind leider E-Roller auch vermehrt auf Kinderspielplätzen anzutreffen, wo sie ein besonders hohes Risiko darstellen. Darauf angesprochen, erklären die Beschuldigten oft, dass sie die Regel nicht kennen oder dies nirgendwo vorgeschrieben sei. Daher sollte die Stadt hier klare Regeln schaffen und diese auch an neuralgischen Punkten auf Schildern sichtbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2239 Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment