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Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3220 entstanden aus Vorlage: OF 435/10 vom 24.10.2022 Betreff: Unverändert lautes Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Gründe für das unverändert zu laute Quietschen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames festzustellen sind; 2. ob auch Materialunverträglichkeiten an Rädern, Schienen oder sonstigen (Ersatz-)Teilen vorliegen beziehungsweise geprüft werden; 3. wie das Quietschen rasch behoben werden kann; 4. welche Verbesserungen dazu wann erwartet werden dürfen. Begründung: Feststellbar ist, dass teils nur einzelne Wagen quietschen und selten ganze Züge nahezu lautlos vorübergleiten. Eventuell kann Reibung auf Energievernichtung hinweisen und so zu Verschleiß an Schienenmaterial oder Radmaterial führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 791 Antrag vom 26.06.2023, OF 630/10 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4243 Aktenzeichen: 92 10
Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 997/10 Betreff: Offenlage der U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nunmehr umgehend Transparenz durch detaillierte Offenlage der bisherigen U2-Lärmmessungen im Bereich der großen U-Bahn-Kurve in Bonames zu ermöglichen. Von besonderem Interesse sind wegen den vor Ort bemängelten ,,lauten Quietschgeräuschen" die wichtigen ergänzenden Angaben zu 1. den jeweiligen Tagen und Uhrzeiten der Messungen, 2. den gemessenen Geschwindigkeiten 3. allen sonstigen Faktoren. Zudem wird noch um die bisher ausstehende Beantwortung der Fragen 1. bis 4. der zugrunde liegenden Anregung des Ortsbeirates 10 vom 06.12.2022 (OM 3220) gebeten. Auf die vorläufige Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023 (ST 791) wird Bezug genommen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, rasch Maßnahmen gegen den Lärm zu veranlassen, zumal ein unendliches Zuwarten vor Ort nicht weiter zumutbar ist. Begründung: Eile ist insgesamt geboten nachdem die betroffenen Menschen sich seit Jahren erheblich gestört fühlen und bisher noch keine Aktivitäten dagegen erkennbar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4243 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 997/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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