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Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 414 Betreff: Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5010 - NR 955/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - zu 1: Vorhandene Rasengrabstätten wurden von den Nutzungsberechtigten unter der Prämisse erworben, dass die Fläche von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche unterhalten wird. Nach unserer Erfahrung legen viele Menschen großen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild, das oftmals nicht mit dem Aussehen einer Wildblumenwiese assoziiert wird. In den meisten Fällen werden Grabplatten gelegt. Wird die Rasenfläche nicht regelmäßig gemäht, wachsen die Platten zu. Viele Menschen suchen "ihre" Grabstätte häufig auf, weil der direkte Bezug zum Grab für die Trauerarbeit wichtig ist. Bei hohem Pflanzenbewuchs und bei Nässe ist der Zugang zu den Gräbern allerdings erschwert. Es ist davon auszugehen, dass die Umwandlung von Rasen- in Wildblumengräber von der überwiegenden Mehrzahl der Hinterbliebenen nicht gewünscht ist und zu massiven Beschwerden führen würde. Auf dem neuen Friedhof Nieder-Erlenbach werden Bestattungen in einer Streuobstwiese angeboten. Hier wird eine Baumbestattung mit einer Wiesenfläche vereint. Von den 70 zur Verfügung stehenden Gräbern wurden seit 2018 erst 34 belegt. Aus den genannten Gründen wird eine Umwandlung von Rasengrabstätten in Wildblumenwiesen zur Bestattung abgelehnt. Der Magistrat wandelt aber zunehmend freiwerdende und nicht mehr für Bestattungen benötigte Flächen in Wildblumenwiesen um. Insbesondere durch den Rückzug aus den Randbereichen der Friedhöfe werden zusammenhängende Flächen geschaffen, die z.B. für die Entwicklung von Wildwiesen genutzt werden. Derzeit gibt es bereits rund 69.000m2 Wiesenflächen auf den Friedhöfen. zu 2: Das Grünflächenamt verteilt bei Veranstaltungen kleine Samentütchen der "Frankfurter Blütenmischung". Statt der Aufstellung von Automaten, wäre es einfacher, dass Interessent:innen die Friedhofsmitarbeitenden nach ein bis zwei Tüten fragen. Damit einhergehen können Pflegehinweise durch die Gärtner:innen. zu 3: Bienenstöcke werden auf Frankfurter Friedhöfen bereits seit 1995 in Abstimmung mit den Imker:innen aufgestellt und unterhalten. Derzeit gibt es 6 Bienenstockstandorte mit rd. 18 Bienenvölkern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.06.2024, NR 955 Antrag vom 20.01.2025, OF 1333/5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 13 am 03.12.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 414 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5599, 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 16.01.2025
Beratung im Ortsbeirat: 4
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