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Reflexion

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Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 66/12 Betreff: Solarenergie auf Flachdächern nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich die verschiedenen Vorgaben zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf privaten Flachdächern harmonisieren und dahingehend anpassen lassen, dass sich deutlich mehr PV-Kapazität installieren lässt. Dabei soll insbesondere auch neu abgewogen werden, dass sich die privat finanzierte Errichtung von PV-Anlagen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland nicht mehr rein ästhetischen Gesichtspunkten unterordnen muss. Begründung: In den aktuellen Vorgaben der Stadt Frankfurt finden sich zahlreiche Vorschriften, die die Errichtung von PV-Anlagen in Summe erheblich einschränken. Für die auf dem Riedberg weit verbreiteten begrünten Flachdächer sollen die Module flach auf dem Boden liegen, damit sie nicht die Ästhetik des Hauses beeinträchtigen. Dadurch wird aber einerseits ihr Wirkungsgrad oft stark eingeschränkt (Neigung nach Norden), andererseits darf dann nur noch 1/3 der Dachfläche bedeckt werden, damit genügend Begrünung übrig bleibt. Wären die Module auf schrägen Ständern, könnte die Begrünung auf praktisch der ganzen Fläche weiter wachsen und der Wirkungsgrad der Module ließe sich verbessern. Die zunehmende Klimakrise erfordert es, viele Prioritäten darauf zu überprüfen, ob sie noch zeitgemäß sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 599 2021 Die Vorlage OF 66/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4