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Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung durch Poller in der Kniebisstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2320 entstanden aus Vorlage: OF 465/5 vom 18.05.2022 Betreff: Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung durch Poller in der Kniebisstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, nach der Kreuzung Kelsterbacher Straße in der Kniebisstraße auf der westlichen Seite (Kiosk 49) die Sperrfläche bis zur ersten Straßenlaterne auszuweiten und den Bereich durch Setzen von Pollern so zu sichern, dass nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Die Kniebisstraße ist zwischen Schwanheimer Straße und Kelsterbacher Straße seit Einführung der Buslinie 84 keine Einbahnstraße mehr. Dies führt dazu, dass Abbiegende aus beiden Richtungen der Kelsterbacher Straße häufig mit Gegenverkehr in der Kniebisstraße konfrontiert sind. Durch die parkenden Autos auf der westlichen Seite der Kniebisstraße wird die Einsicht in diese sehr erschwert und es kommt häufig dazu, dass der abbiegende Verkehr zurücksetzen muss, um den Gegenverkehr durchzulassen, da man diesen zu spät sieht. Ein Parkverbot bis zur ersten Straßenlaterne würde dem entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2252 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 736 Antrag vom 15.08.2024, OF 1205/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5945 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Antrag zur Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 1205/5 Betreff: Antrag zur Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße Vorgang: OM 2320/22 OBR 5, ST 736/23 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Sperrfläche an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße, wie in der Stellungnahme ST 736/2023 zugesagt, zu erweitern und durch Poller abzusichern. Die momentan auf dem Gehweg vor dem Kiosk 49 befindlichen Poller sind dabei zu entfernen, da sie den Fußverkehr auf dem schmalen Gehweg zusätzlich behindern. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 736/2023 zugesagt, die Sperrfläche im zweiten Halbjahr 2023 zu erweitern und mit Pollern abzusichern. Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit an der genannten Kreuzung. Der Gehweg vor dem Kiosk 49 ist jedoch sehr schmal, und die dort aufgestellten Poller stellen eine zusätzliche Behinderung für Fußgänger dar. Um eine durchgehende und sichere Nutzung des Gehweges zu gewährleisten, ist es notwendig, die Poller vor dem Kiosk zu entfernen und stattdessen die Sperrfläche durch Poller zu sichern. Dies trägt zu einer verbesserten Verkehrsführung und einer höheren Sicherheit für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2320 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5945 2024 Die Vorlage OF 1205/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5945 entstanden aus Vorlage: OF 1205/5 vom 15.08.2024 Betreff: Erweiterung der Sperrfläche und Absicherung mit Pollern an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße Vorgang: OM 2320/22 OBR 5, ST 736/23 Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche an der Kreuzung Kniebisstraße/Kelsterbacher Straße, wie in der Stellungnahme ST 736 zugesagt, zu erweitern und durch Poller abzusichern. Die momentan auf dem Gehweg vor dem Kiosk 49 befindlichen Poller sind dabei zu entfernen, da sie den Fußverkehr auf dem schmalen Gehweg zusätzlich behindern. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 736 zugesagt, die Sperrfläche im zweiten Halbjahr 2023 zu erweitern und mit Pollern abzusichern. Diese Maßnahme dient der Verbesserung der Verkehrssicherheit an der genannten Kreuzung. Der Gehweg vor dem Kiosk 49 ist jedoch sehr schmal, und die dort aufgestellten Poller stellen eine zusätzliche Behinderung für Fußgänger dar. Um eine durchgehende und sichere Nutzung des Gehweges zu gewährleisten, ist es notwendig, die Poller vor dem Kiosk zu entfernen und stattdessen die Sperrfläche durch Poller zu sichern. Dies trägt zu einer verbesserten Verkehrsführung und einer höheren Sicherheit für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2320 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 736 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 373 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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