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Reflexion

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Beleuchten des Fuß- und Radweges

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4987 entstanden aus Vorlage: OF 147/13 vom 08.01.2024 Betreff: Beleuchten des Fuß- und Radweges Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg im Neubaugebiet "Am Ohlenstück" ausreichend zu beleuchten. Da der Fuß- und Radweg sich nicht an der Straße befindet, sondern entlang der Gärten der Grundstücke im Feldbergblick bzw. der Hausfront der Neubauten führt, fällt kaum Licht der Straßenleuchten auf den Fuß- und Radweg. Gerade in den dunklen Jahreszeiten ist die Stolper- sowie Ausrutschgefahr besonders hoch, da man nicht sehen kann, wohin man tritt. Um jedoch die Anwohner nicht dauerhaft mit Straßenleuchten zu stören, wären kniehohe Bewegungsleuchten ausreichend, um den Weg sicherer zu machen. Begründung: Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen gerne den Fuß- und Radweg als Verbindungsweg zum REWE-Markt und beklagen sich darüber, dass es zu dunkel ist. Gerade vom REWE-Markt Richtung Plätzchen "Am Ohlenstück" läuft man in ein dunkles Loch, da die Rollläden der Fenster gerade im Winter früh geschlossen sind und dadurch dann auch kein Licht aus den Fenstern mehr auf den Fuß- und Radweg fällt. Im Sinne der Sicherheit aller sollte das verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 813 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5870 Aktenzeichen: 66-2

Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am Ohlenstück

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 170/13 Betreff: Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg Am Ohlenstück Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, gerne eine sensorgesteuerte Beleuchtung auf dem Fuß- und Radweg zwischen Niedereschbacher Str. und Plätzchen Am Ohlenstück anzubringen. Bezugnehmend hierzu ist die St. 813 vom 30.04.2024 aufzuheben, da es sich um einen ausgewiesenen Fuß- und Radweg handelt, der nicht beleuchtet ist. Der Hinweis das es auf der Straße ausreichend Beleuchtung gibt, ist irreführend, da die Häuser dazwischen sind und kein Licht der Straßenbeleuchtung auf den Fuß- und Radweg fällt. Begründung: Der Fuß- und Radweg ist ein ausgewiesener Weg, der im absoluten Dunkel liegt, wenn jetzt die dunkle Jahreszeit wieder anfängt. Die ist so nicht hinnehmbar und mit der ST. 813 untergräbt der Magistrat unser Bemühen hier für Wegesicherung zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5870 2024 Die Vorlage OF 170/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4