Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 4

Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Betreff: Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3563 Anlage 14 - E 14/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Der Magistrat begrüßt generell Maßnahmen, die den Zusammenhalt in Frankfurt am Main stärken und die Vielfalt der Stadt zeigen. Die Benennung von Straßen, Plätzen, Siedlungen und anderen kommunalen Einrichtung ist in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main vom 15.06.1978, zuletzt geändert durch Beschluss der der Stadtverordnetenversammlung vom 14. November 1996, § 7066, geregelt. Hiernach entscheidet der jeweilige Ortsbeirat über die Benennung der Straßen, soweit deren Bedeutung nicht über die Grenze des Ortsbezirks hinausreicht und soweit die Einheitlichkeit der Verwaltung nicht gefährdet ist. Der Magistrat sieht es daher als Aufgabe der Ortsbeiräte, die Auswahl der Namen zu treffen, die mit einem zusätzlichen Namensschild in einer zweiten Sprache versehen werden sollen. Unterstützend wirken kann dabei das Stadtvermessungsamt, das entsprechend Ziffer 1.3 des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main für die administrativen Angelegenheiten im Rahmen der Straßenbenennungen zuständig ist. So kann etwa von dieser Seite ermittelt werden, welches die längste Straße im jeweiligen Ortsbezirk ist. Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden. Bei der Beratung hinsichtlich historischer Bezüge zum Ortsbezirk, kann das Institut für Stadtgeschichte unterstützend wirken. Sobald diese Entscheidungen vonseiten des jeweiligen Ortsbeirats getroffen wurden, wird der Magistrat zeitnah die neuen Schilder und gegebenenfalls Zusatzschilder anfertigen und montieren. Der Magistrat weist vorab drauf hin, dass die Festlegung einer einzigen Zweitsprache innerhalb eines Stadtbezirks möglicherweise dazu führen kann, dass sich Bürger:innen mit einem anderen sprachlichen oder kulturellen Hintergrund nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Der Magistrat empfiehlt daher, die Zweitsprache möglichst transparent - idealerweise unter Beteiligung der Bürger:innen - auszuwählen, um eine entsprechende Akzeptanz zu schaffen. Ferner sollte hinsichtlich der Internationalität Frankfurts darauf geachtet werden, dass möglichst viele unterschiedliche Sprachen abgebildet werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2024, OF 1116/1 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 14 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4974 Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 254 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 20.12.2023 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 4 am 16.01.2024, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, LINKE., Volt, dFfm und fraktionslos gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); GRÜNE (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 63 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4974 2024 1. Die Vorlage B 486 dient unter Hinweis auf die OM 4974 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1116/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 486 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Kenntnis) 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 486 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 62 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 486 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 13 am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 486 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Zurückweisung) 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 486 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und AfD (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 486 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Zurückweisung) 25. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 486 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) BFF-BIG (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 4533, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024 Aktenzeichen: 66-0

Die Geschichte von Nida wieder beleben

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 450/8 Betreff: Die Geschichte von Nida wieder beleben Der Ortsbeirat beschließt: Die Straße "In der Römerstadt" erhält ein zweites Schild mit der Aufschrift: "PLATEA NOVI VICI". Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild wird angebracht an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, dort, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim liegt, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen. Der Ortsbeirat bittet darum, dass die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild der römischen Schreibweise angeglichen wird, dass es ebenso breit und lang ist wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar. Das archäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02. 2024 wurde die B 486 vom Ortsbeirat angenommen, der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023 mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder". Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden". Der Straßenverlauf der Straße "In der Römerstadt" entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA NOVI VICI. Darauf wurde vom Direktor des archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten "Holzkellers" aus Nida hingewiesen. Die PLATEA NOVI VICI war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 450/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5859 2024 Die Vorlage OF 450/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung der Wortlaut "PLATEA NOVI VICI" durch den Wortlaut "PLATEA PRAETORIA" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Die Geschichte von Nida wiederbeleben

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 entstanden aus Vorlage: OF 450/8 vom 17.06.2024 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorgang: B 486/23 Der Magistrat wird gebeten, die Straße In der Römerstadt mit einem zweiten Schild mit der Aufschrift "PLATEA PRAETORIA" zu versehen. Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild soll an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim verläuft, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen angebracht werden. Die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild soll der römischen Schreibweise angeglichen werden: es soll ebenso breit und lang wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar sein. Das A rchäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02.2024 wurde der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486, mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder" vom Ortsbeirat angenommen. Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden." Der Straßenverlauf der Straße In der Römerstadt entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA PRAETORIA. Darauf wurde vom Direktor des Archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten Holzkellers aus Nida hingewiesen. Die PLATEA PRAETORIA war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 657

Beratung im Ortsbeirat: 4