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Ersatz des gesperrten Klettergerüsts und Sanierung des Schulhofs der LudwigRichterSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3284 entstanden aus Vorlage: OF 409/9 vom 07.12.2022 Betreff: Ersatz des gesperrten Klettergerüsts und Sanierung des Schulhofs der Ludwig-Richter-Schule Das einzige, zentral gelegene und große Klettergerüst auf dem Schulhof der Ludwig-Richter-Schule ist seit geraumer Zeit abgesperrt. Wann mit Ersatz zu rechnen ist, ist derzeit offen. Auch ist unbekannt, wo ein neues Klettergerüst, falls es geplant ist, aufgebaut werden soll. Wäre es nicht auf dem alten Platz, stellt sich die Frage, ob auf dem Schulhof wichtiger Bewegungsraum verloren geht und wie der frei gewordene Raum gestaltet werden soll. In Anbetracht des zu erwartenden massiven Anstiegs der Schülerzahl an der Schule, besteht die Gefahr, dass sich das Problem der mangelnden Bewegungsmöglichkeiten in naher Zukunft weiter verschärft. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, insbesondere wann und an welchem Platz auf dem Schulhof die Aufstellung eines neuen Klettergerüsts geplant ist und welche Planungen es für die Schulhofsanierung gibt. Begründung: Durch die Sperrung des Klettergerüsts geht den Kindern ein großer Teil des Schulhofs als Bewegungsraum verloren. Um den Kindern ausreichend Möglichkeit zur Bewegung zu geben, ist ein sanierter, frei zugänglicher Schulhof mit Klettergerüst unabdingbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.03.2023, OF 487/9 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 609 Antrag vom 27.04.2023, OF 529/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3856 Antrag vom 15.11.2023, OF 627/9 Anregung vom 30.11.2023, OA 419 Antrag vom 05.09.2024, OF 824/9 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5858 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Ersatz des gesperrten Klettergerüsts und Sanierung des Schulhofs der Ludwig-Richter-Schule
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 609 Betreff: Ersatz des gesperrten Klettergerüsts und Sanierung des Schulhofs der Ludwig-Richter-Schule Das Klettergerüst an der Ludwig-Richter-Schule ist nicht mehr reparabel und muss aus Gründen der Verkehrssicherheit abgebaut werden. Derzeit werden für den Ersatz die Kosten ermittelt. Der neue Standort für das Spielgerät soll zum Schutz der Bäume neben dem Gebäude Richtung Eschersheimer Landstraße sein. Die Umsetzung erfolgt sobald die Planungen abgeschlossen und die Finanzierung sichergestellt wurden. Die Schulhofsanierung musste aus Kostengründen zurückgestellt werden. Die hierfür ursprünglich geschätzten Kosten haben sich mittlerweile auf ca. 1,3 Mio. verdoppelt. Die Realisierung der Maßnahme ist nun für 2024/2025 geplant, vorausgesetzt die Mittel stehen dann im Haushalt zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3284 Antrag vom 27.04.2023, OF 529/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3856 Antrag vom 15.11.2023, OF 627/9 Anregung vom 30.11.2023, OA 419 Antrag vom 05.09.2024, OF 824/9 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5858
Klettergerüst Schulhof Ludwig-Richter-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 824/9 vom 05.09.2024 Betreff: Klettergerüst Schulhof Ludwig-Richter-Schule Vorgang: OM 3284/22 OBR 9; ST 609/23 Mit Anregung vom 08.12.2022, OM 3284, hatte der Ortsbeirat angefragt, wann das große Klettergerüst, das abgesperrt war, ersetzt werden soll. Mit der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 609, wurde der Ortsbeirat informiert, dass die Schulhofsanierung und Realisierung der Maßnahme in 2024/2025 geplant sind. Von Elternbeirat und Förderverein musste der Ortsbeirat nun erfahren, dass die Ausschreibung erst im Dezember erfolgen soll. Wie kann das sein? Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausschreibung sofort durchzuführen und das Gerüst schnellstmöglich zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3284 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1911 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 40-31
Beratung im Ortsbeirat: 4
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