Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1294/1 Betreff: Entlastung der Anwohnenden durch Umkehr der Einbahnstraßenrichtung in der Münzgasse Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der angestrebten Umgestaltung der Brachfläche vor dem Karmeliterkloster die Fahrtrichtung der Einbahnstraße in der Münzgasse zwischen Buchgasse und Weißfrauenstraße umzudrehen und den Kreuzungsbereich Münzgasse / Bethmannstraße entsprechend anzupassen. Dabei soll die Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen bestehen bleiben. Begründung: Seit Jahren leiden die Anwohnerinnen und Anwohner unter dem häufigen versehentlichen Einfahren aus der Weißfrauenstraße in die Münzgasse sowie unter dem intensiven Parksuchverkehr in den umliegenden Straßen wie Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse. Eine Umkehr der Fahrtrichtung in der Münzgasse würde diesen dicht besiedelten Bereich erheblich entlasten und die Lebensqualität der dort Wohnenden verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5728 2024 Die Vorlage OF 1294/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment