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Reflexion

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Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS JohannaTeschSchule bis 2029 in Bockenheim?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zukunft der Sophienschule als Franckeschule und IGS Johanna-Tesch-Schule bis 2029 in Bockenheim? Vorgang: OM 6761/20 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Räumlichkeiten für die Johanna-Tesch-Schule in Frankfurt Bockenheim bis zum geplanten Umzug zum Schuljahr 2029/2030 (vgl. Schulentwicklungsplan) ausreichend sein werden und ob beabsichtigt ist, den Ausweichstandort am Knöterichweg bis zu diesem Zeitpunkt aufrecht zu erhalten, 2. zu informieren, wann mit der Planung des Standorts des nach dem neuen Schulentwicklungsplans vorgesehenen neuen IGS für die Bildungsregion Mitte begonnen wird und sodann gegebenenfalls den zuständigen Ortsbeirat 2, falls ein Standort im Ortsbezirk 2 als Teil der Bildungsregion Mitte einzubeziehen und 3. den Ortsbeirat 2 und die zuständige Kinderbeauftragte in die Planung der Grundschulbezirke einzubeziehen, die sich daraus ergeben, dass in der ehemaligen Sophienschule nun doch keine eigenständige Grundschule eingerichtet wird. Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass die Stadt Frankfurt durch Neugründungen auf den gestiegenen Bedarf an Schulplätzen reagiert. Auch befürwortet der Ortsbeirat, einmal geschaffene Ausweichstandorte, wie am Knöterichweg, weiter zu nutzen, bis die dauerhaften Standorte errichtet worden sind, um unnötige Mehrkosten durch Auf- und Abbauten von Ausweichstandorten zu vermeiden. Da jedoch bereits jetzt die ehemalige Sophienschule nicht mehr ausreichend Räumlichkeiten für die IGS bietet, bittet der Ortsbeirat um Informationen hinsichtlich etwaiger möglicher zusätzlicher Erweiterungen des vorläufigen Schulstandorts der Johanna-Tesch-Schule. Zu 2.: Schließlich begrüßt der Ortsbeirat das Vorhaben, dem gestiegenen Bedarf durch Neugründung einer IGS in der Bildungsregion Mitte gerecht werden zu wollen. Maßnahmen im Bereich der Schulgründungen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass es sich mitunter als nicht ganz einfach herausstellt, geeignete Schulstandorte zu finden, weshalb der Ortsbeirat eine frühzeitige Information auch der Bürger vor Ort wünscht, insbesondere sofern abermals eine Interimslösung, wie bei Gründung der Johanna-Tesch-Schule geschehen, erwogen werden sollte. Zu 3.: Leider ist die Anregung vom Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761, unbeantwortet geblieben. Der Ortsbeirat begrüßt die dem Schulentwicklungsplan zu entnehmende Antwort, dass die Sophienschule keine separate Grundschule sondern ein Ergänzungsstandort der bestehenden Franckeschule werden soll. Der Ortsbeirat würde eine enge Abstimmung bezüglich der Grundschulbezirke unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten und Horteinrichtungen, eventuell verbunden mit einem Ortstermin an der neuen Grundschule an der Kaufunger Straße, begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6761 Antrag vom 10.10.2022, OF 498/2 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 664 Antrag vom 24.05.2023, OF 681/2 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4073 Antrag vom 17.12.2023, OF 813/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5132 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5432 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums?

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 entstanden aus Vorlage: OF 498/2 vom 10.10.2022 Betreff: Finanzierung und Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums? Vorgang: M 143/22; OM 2746/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Auswirkungen die Umwidmung des Budgets zum Neubau der Johanna-Tesch-Schule (derzeit: Bockenheim) und des Adorno-Gymnasiums (derzeit: Westend) zugunsten der Ackermannschule hat. Insbesondere soll darauf eingegangen werden, wofür die bisher im Investitionsprogramm veranschlagten Mittel geplant waren, und ob diese Maßnahmen nun entfallen oder verschoben werden; 2. den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob die derzeitigen Interime beider Schulen, auch bezüglich des Adorno-Gymnasiums, weiterhin ausreichend Kapazitäten bieten, um bis zur Errichtung der endgültigen Gebäude die geplanten Schulplätze anzubieten; 3. wie bereits in der Sitzung vom 12. September 2022 in der Anregung an den Magistrat OM 2746 beschlossen, den Ortsbeirat 2 in die weitere Schulentwicklungsplanung einzubeziehen, auch bezüglich der Zukunft der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums; 4. zu prüfen und berichten, warum die Umbuchung hier außerhalb der Etatberatungen stattfinden muss, obwohl die Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen und der verfügbaren Plätze laut Schulentwicklungsplan langfristig planbar sein sollten; 5. bei künftigen Umbuchungen die Auswirkungen auf die dadurch benachteiligten Projektdefinitionen direkt anzugeben. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat den Magistratsvortrag M 143 bis zur Beantwortung der obigen Fragen zurückstellt. Begründung: Im Magistratsvortrag M 143, ist beabsichtigt, Budget unterschiedlicher Schulen zugunsten der Ackermannschule umzuwidmen. Ohne die Dringlichkeit der Errichtung des Gebäudes der Ackermannschule hinterfragen zu wollen, bittet der Ortsbeirat um Informationen, wie sich die Budgetverschiebung auf die Bauvorhaben der Johanna-Tesch-Schule und des Adorno-Gymnasiums (derzeit beide in Interimsgebäuden untergebracht) auswirken wird. Ein Termin mit der zuständigen Dezernentin Weber bezüglich dieser Frage und der in der Anregung an den Magistrat, OM 2746, formulierten Punkte ist zeitnah anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.09.2022, M 143 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2746 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5132 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5432 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Antrag vom 17.11.2024, OF 1041/2 Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1073 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-34

Zahlreiche offene Fragen: Bildungsdezernentin bitte in den Ortsbeirat 2 kommen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5132 entstanden aus Vorlage: OF 813/2 vom 17.12.2023 Betreff: Zahlreiche offene Fragen: Bildungsdezernentin bitte in den Ortsbeirat 2 kommen Vorgang: OM 2746/22 OBR 2; OM 2948/22 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah einen Termin mit der zuständigen Dezernentin Sylvia Weber unter anderem bezüglich der Situation der Schulhausverwalter (Antrag zur Sitzung am 22.01.2024), des Zustands diverser Gebäude (u. a. Lessing-Gymnasium, ebenfalls Antrag zur Sitzung vom 22.01.2024), der weiteren Planung bezüglich des Adorno-Gymnasiums, der Johanna-Tesch-Schule, der Georg-Büchner-Schule, der Schülerverteilung in Frankfurt Bockenheim bis zur Begründung eines neuen Grundschulbezirks sowie der in der Vorlage OM 2948 vom 10.10.2022 und der in der Vorlage OM 2746 vom 12.02.2022 formulierten Punkte anzuberaumen. Begründung: Leider bleiben einige Anträge und Anfragen aus dem Ortsbeirat das Dezernat betreffend unbeantwortet. Es besteht Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2746 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5432 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1012 Aktenzeichen: 40-34

Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2024, OF 901/2 Betreff: Gymnasium Römerhof braucht ein Schulgebäude Der Ortsbeirat wolle beschließen: das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen wird aufgefordert, zeitnah einen detaillierten Terminplan für den Neubau des Gymnasiums Römerhofs vorzulegen und zu begründen, warum noch nicht mit den Bauarbeiten begonnen worden ist. Idealerweise geschieht dies persönlich durch die Dezernentin in einer Ortsbeiratssitzung, vgl. OM 5132 vom 19.02.2024. Begründung: Das Gymnasium Römerhof ist seit seiner Gründung zum Schuljahr 2018/19 in einer Containeranlage untergebracht. Das Gymnasium erfreut sich großer Beliebtheit und musste bereits Schüler abweisen, die sich die Schule gewünscht hatten. Die Schulgemeinde wartet bereits seit fünfeinhalb Jahren auf den Baubeginn des Schulgebäudes. Leider kam es seit Beginn der Planung immer wieder zu Verzögerungen. Als Grund für die jüngsten Verzögerungen wurde der Fund einer geschützten Echsenart genannt. Die Eidechsen wurden daraufhin umgesiedelt und eine Barriere errichtet, um die Eidechsen von der Baustelle fernzuhalten. Seitdem wurden auf dem für den Neubau gesperrten Bereich keine Echsen mehr gesichtet. Der Bauplatz ist derzeit ungenutzt, unbebaut und kann augenscheinlich sofort bebaut werden. Schon vor zwei Jahren wurde für die Baustelle der bis dahin durch die Schule für Pausen und Unterricht genutzte Schotterplatz abgesperrt. Der Zustand der Container verschlechtert sich zunehmend. Drei der vier Blöcke sind über zwanzig Jahre alt, hier zeigten sich Baumängel. Bereits zweimal seien ohne Vorwarnung Teile der Decke eingestürzt. Seit mehreren Jahren funktioniert in manchen Räumen die Heizung bzw. Klimatisierung nicht mehr. In diesen Räumen sei unterrichten im Winter und im Sommer unmöglich. Zugleich mangelt es an Ausweichräumen, weil die Anzahl der Räume insgesamt knapp bemessen sei. Ebenso wenig wie über eine Sporthalle verfügt die Schule über eine Aula, obwohl sie sich erfolgreich als Kulturschule (https://gymnasium-roemerhof.de/kulturschule/) beworben hat. Auch muss die Mensa künftig im Dreischichtbetrieb genutzt werden, da sie im Verhältnis zur Größe der Schule zu klein ist. Hinzu kommt, dass es in der näheren Umgebung keine attraktive Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten, Cafés) gibt, die sich für Lehrer und ältere Schüler anböten. Bauplatz für den ersten Bauabschnitt, sodann sollen die Container abgebaut und ebendort der zweite Bauabschnitt errichtet werden. Aus einem der Container heraus ist das Foto aufgenommen worden. (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Blick auf den derzeitigen Schulhof mit Containern und im Hintergrund Baustelle für die Oberstufencontainer (zur Nutzung ab Schuljahr 2024/25) Blick mit dem Baugrundstück für den ersten Bauabschnitt im Rücken Die Mensa Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5432 2024 Die Vorlage OF 901/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4