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Reflexion

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Wohnbauprojekt „Gatehouse Apartments“: Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 21.11.2022 Betreff: Wohnbauprojekt "Gatehouse Apartments": Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Realisierung des Wohnbauprojekts "Gatehouse Apartments" auf dem Grundstück der früheren Tennisanlage Oberschelder Weg 1. das Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager durch geeignete Maßnahmen zu schützen, hierzu ist vor allem die Grundstücksgrenze abzusichern, mit dem Eigentümer des Baugrundstücks eine geeignete Grenzbepflanzung oder ein Zaun zu besprechen und sicherzustellen, dass in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte während der Bauphase keine Dixi-WCs aufgestellt werden; 2. dem Ortsbeirat die Planungen zur Kenntnis zu geben und insbesondere darzulegen, wo die Gebäude platziert werden und welche Zufahrten an welcher Stelle in der Ludwig-Reinheimer-Straße und am Oberschelder Weg liegen. Begründung: Das Areal des voraussichtlich 2025 fertigen Wohnbauprojekts mit 69 Wohneinheiten und einer Tiefgarage grenzt zukünftig an die Gedenkstätte, die deshalb während der Bauphase vernünftig geschützt werden sollte. Im Hinblick auf die entstehende Nachbarschaft sollte die Stadt mit dem Eigentümer der zukünftigen Wohnanlage über eine praktische und/oder mit viel Grün gestaltete Begrenzung verhandeln und diese umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 Aktenzeichen: 63-0

Wohnbauprojekt "Gatehouse Apartments": Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Betreff: Wohnbauprojekt "Gatehouse Apartments": Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg Zu Ziffer 1.: Das Grundstück wurde inzwischen verkauft. Derzeit ist unklar, ob die neue Eigentümerin die bestehende Baugenehmigung umsetzen oder eine neue Planung entwickeln wird. Der Magistrat wird die neue Eigentümerin jedenfalls in der weiteren Bauberatung hinsichtlich der auf dem Nachbargrundstück befindlichen Gedenkstätte sensibilisieren und die vom Ortsbeirat genannten Themen ansprechen. Zu Ziffer 2.: Der Magistrat kann dem Ortbeirat aus rechtlichen Gründen keine Einsicht in die Planunterlagen gewähren, da diesem kein Akteneinsichtsrecht nach dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) zusteht. Der Magistrat wird bei dem für das beabsichtigte Bauvorhaben zuständigen Planer jedoch anregen, die letztendliche Planung zu gegebener Zeit im Ortsbeirat vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420

Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 414/8 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um einer Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den "freien" Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke wie einer "Entlausungsstelle", dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke" führte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg beschreiben sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche "Einrichtungen" des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (s. Foto in der Anlage); zur Mitfinanzierung der unter Ziffern 2 und 3 genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1 der ST 2034 v. 6.10.23 erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5420 2024 Die Vorlage OF 414/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4