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Reflexion

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Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 entstanden aus Vorlage: OF 329/16 vom 25.08.2015 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt am Main Eingang finden kann. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen, war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende Fließwasserverbindung in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried/Riedbad oder in Richtung Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1611 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 757 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 61 1

Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 entstanden aus Vorlage: OF 287/16 vom 19.11.2019 Betreff: Einrichtung eines befestigten Radweges zwischen Seckbach und Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen, ob ein Radweg zwischen Enkheim und Seckbach eingerichtet werden kann. Als Radwegverbindung eignen sich die Wege "Am Enkheimer Weimerhaus" und "Seckbacher Bitzweg". Diese Wege sollen für den Radverkehr befahrbar gemacht werden. Gegebenenfalls kann geprüft werden, ob eine alternative Streckenführung ohne größere Steigung möglich ist. Die Wege sollten nach der Herrichtung weitgehend frei von Matsch und Schlaglöchern sein und eine durchgehende Breite von circa zwei Metern haben. Begründung: Um von Enkheim nach Seckbach zu gelangen, müssen Radfahrer derzeit umständlich durch das Enkheimer Industriegebiet fahren oder einen anstrengenden Weg höher am Hang wählen. Die direkten Wege durch das sogenannte Seckbacher Ried sind für Radfahrer weitgehend unpassierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Aktenzeichen: 66 2

Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

Voltenseeweg

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Beratung im Ortsbeirat: 4