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Reflexion

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Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2

Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 245/16 Betreff: Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß ST 1216 (2023) zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Foto: Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach. (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5271 2024 Die Vorlage OF 245/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 27.02.2024 Betreff: Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen Vorgang: OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß der Vorlage ST 1216 zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 260

Beratung im Ortsbeirat: 4