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Reflexion

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Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 980/5 Betreff: Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Regierungspräsidium Darmstadt, Referat 54.2 - Immissionsschutz zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie nachschulischen Betreuungsplätzen in Frankfurt-Oberrad. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist in der Lärmschutzzone 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass Neubauten in Oberrad grundsätzlich zulässig sind, aber mit Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet werden müssen. In den letzten Jahren hat sich der Bedarf an Bildungseinrichtungen in Oberrad deutlich erhöht. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele junge Familien nach Oberrad gezogen sind, aber die Anzahl der Plätze in den Oberräder Kindergärten und Horteinrichtungen nicht mitgewachsen sind. Die bestehende Bildungsinfrastruktur in Oberrad ist nicht ausreichend, um den Bedarf der Familien im Stadtteil zu decken. Dies führt zu einer Überlastung der Einrichtungen und zu einer unzureichenden Betreuung der Kinder. Eine große Anzahl Kinder in Oberrad besuchen zur Zeit keinen Kindergarten, da die Eltern keinen Platz bekommen haben. Etliche Familien müssen ihre Kinder morgens bis in die Stadtmitte in einen Kindergarten bringen. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Bildungseinrichtungen in Oberrad ist daher erforderlich, um den Bedarf an Bildungs- und Betreuungsplätzen zu decken und eine angemessene Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Der Ortsbeirat 5 ist der Auffassung, dass die Auswirkungen des Fluglärms auf die Kinder in den Horten und Kindertageseinrichtungen durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen minimiert werden können. Der Ortsbeirat 5 beantragt daher, dass das Regierungspräsidium Darmstadt weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten und nachschulischen Betreuungsangeboten in Frankfurt-Oberrad schnellstens erteilt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 980/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5176 2024 Die Vorlage OF 980/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen sind einzuhalten." ergänzt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in FrankfurtOberrad

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 927 Betreff: Weitere Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad Die Ausnahmegenehmigungen in der Fluglärmschutzzone 2 können nur anhand konkreter Baumaßnahmen durch den Bauherrn bzw. Bauherrnvertreter beantragt werden. Wie in der Anregung beschrieben, gibt es Anforderungen zur Genehmigung, die nicht pauschal vorab, sondern nur projektbezogen abgerufen werden können. Der Magistrat sichert zu, dass für städtische umzusetzende Maßnahmen, gut begründet und rechtzeitig, die notwendige Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Bisher ist kein städtisches Projekt bekannt, bei dem für den Platzausbau für Kinder von unter drei Jahren bis Ende der Grundschulzeit eine Ausnahmegenehmigung verwehrt wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176

Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzie

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2024, OA 468 entstanden aus Vorlage: OF 1150/5 vom 22.05.2024 Betreff: Für den dringenden Ausbau von Kita- und Hortplätzen in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen angemessene bauliche Schutzstandards entwickeln und anwenden sowie die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr reduzieren Vorgang: OM 5176/24 OBR 5 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah bauliche Standards erarbeiten zu lassen für den Fall, dass in Stadtteilen mit Siedlungsbeschränkung wegen Fluglärm und Schadstoffen trotzdem Kita- und Hortplätze mit Ausnahmegenehmigung durch das RP geschaffen werden müssen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, alles dafür zu tun, dass mit Hilfe entsprechender Flugrouten, Höhenanpassungen und vor allem durch Reduzierung der Starts und Landungen am Frankfurter Flughafen insgesamt weniger Lärm und Schadstoffe emittiert werden, sodass eine Siedlungsbeschränkung nicht mehr notwendig ist. Begründung: Aufgrund extremen Mangels an Hort-, Kindergarten- und Vorschulklassenplätzen in Frankfurt-Oberrad sah sich der Ortsbeirat 5 gezwungen, den Magistrat in einer Anregung zu bitten, das RP in Darmstadt, Referat Immissionsschutz, zu kontaktieren zur Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen für den Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad (siehe dazu OM 5176). In Fällen solcher Ausnahmegenehmigungen muss aber für die Kinder und das Personal der Einrichtungen der dringend erforderliche Schutz vor der Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe, die die Siedlungsbeschränkung verursacht, in vollem Umfang sichergestellt werden. Damit der dringend erforderliche Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten sowie von nachschulischen Betreuungsplätzen in Oberrad erfolgen kann, müssen darum die entsprechenden baulichen Standards entwickelt und angewendet werden. Darüber hinaus ist unbedingt dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lärm und Schadstoffe durch den Luftverkehr am Frankfurter Flughafen emittiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5176 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1854 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 12.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.06.2024, TO I, TOP 133 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Annahme) sowie AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 468 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung), AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Annahme) Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4934, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 Aktenzeichen: 40-4

Beratung im Ortsbeirat: 4