Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 7

Mehr Ladesäulen und diese sinnvoll auf den Stadtteil aufteilen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 531 entstanden aus Vorlage: OF 44/16 vom 04.07.2021 Betreff: Mehr Ladesäulen und diese sinnvoll auf den Stadtteil aufteilen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Standorte für E-Auto-Ladestationen bekommt, welche sinnvoll auf den Stadtteil verteilt werden. Insbesondere bei Baumaßnahmen von öffentlichen Parkplätzen sollen Ladestationen für Fahrzeuge eingerichtet werden. Als weitere geeignete Orte für Ladepunkte schlägt der Ortsbeirat den Parkplatz vor dem Riedbad, den Berger Marktplatz und im Zuge seiner Neugestaltung auch den Schelmenburgplatz vor. Für Schnellladestationen wäre zudem die Viktor-Slotosch-Straße ideal. Begründung: Laut des Elektromobilitätskonzepts und der Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, auf das die Wirtschaftsförderung Frankfurt verweist, sind für Bergen-Enkheim in Szenario 1 und 2 lediglich der Bedarf für einen Ladepunkt und im Szenario 3 für zwei Ladepunkte prognostiziert. Aktuell befindet sich ein Standort mit Ladestationen am und vor dem Hessen-Center. Dies hält der Ortsbeirat für Einkaufende und Pendlerinnen und Pendler für einen geeigneten Standort, allerdings ist dieser für die meisten Einwohnerinnen bzw. Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher Bergen-Enkheims unattraktiv, da er an der Ortsteilgrenze liegt. Wohnt man z. B. in Bergen Ost, so schlägt ein Fußweg von circa 40 Minuten mit viel Steigung zu Buche. Die Elektromobilität nimmt Fahrt auf, aber den meisten Bergen-Enkheimern und ihren Gästen fehlen schlicht gut gelegene Lademöglichkeiten im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1893 Anregung vom 15.02.2022, OA 150 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145 Aktenzeichen: 91 50

„Charge Point Operator“ - ELadestationen in Bergen-Enkheim

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.02.2022, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 90/16 vom 11.02.2022 Betreff: "Charge Point Operator" - E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Vorgang: OM 531/21 OBR 16; ST 1893/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Falle einer positiven Prüfung für Bergen-Enkheim (siehe Stellungnahme ST 1893) wird der Magistrat gebeten, bei der Mainova AG auf eine Einrichtung von je einem Schnelllade-/Gleichstromparkplatz auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnummer 34 und auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen und von je einem Schnelllade- und einem Wechselstromparkplatz auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg hinzuwirken. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet "Leuchte" Infrastruktur für E-Ladestationen geplant ist. Begründung: Zu Ziffer 1.: Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und diese Tendenz wird weiter steigen. Ab spätestens 2025 wird sich höchstwahrscheinlich jeder überlegen, überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Allerdings ist aktuell in Bergen-Enkheim kaum eine Versorgung gegeben; die bestehenden Ladestationen stehen an der Stadtteilgrenze und sind für die meisten unattraktiv. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient und die Ladepunkte wären gleichmäßig auf den Stadtteil aufgeteilt. Zu Ziffer 2.: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 531 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1893 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1867 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1403, 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 15.03.2022 Aktenzeichen: 91 50

„Charge Point Operator“ E-Ladestationen in Bergen-Enkheim

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1867 Betreff: "Charge Point Operator" E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Konzept, dass Ladestationen im öffentlichen Straßenraum von privatwirtschaftlichen Betreibern bzw. Investoren zu errichten sind. Die Stadt selbst tritt nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) auf. Interessierte LIS-Investoren (Mainova und andere Unternehmen) ermitteln geeignete attraktive Standorte für Ladeinfrastruktur (Normal- und Schnell-Laden) im öffentlichen Raum in eigener Verantwortung und stellen einen Antrag an die Stadt zur Nutzung dieser Fläche. Die Stadt überprüft die Gestattung unter Berücksichtigung des Baurechts, der Verkehrssicherheit und anderer Kriterien. Der Magistrat weist darauf hin, dass die Mainova AG derzeit Ladeinfrastruktur im Frankfurter Stadtgebiet im Rahmen eines bedarfsorientierten E-Ladekonzepts ausbaut. Als Unternehmen ist die Mainova AG dabei grundsätzlich dem wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. Das bedeutet, dass ein potenzieller Standort für einen Ladepunkt einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten und die nachfolgend genannten Kriterien erfüllen muss, ehe der Bau des Ladepunktes geplant werden kann: - Einfache und schnelle Zugänglichkeit, gute Sichtbarkeit und hohe Frequentierung der Standorte - Ausreichend verfügbare Netzleistung an den Standorten - Multi-User Nutzung (Taxi, ÖPNV, Privatnutzer, Pflegedienste etc.), welches eine gemeinschaftliche Nutzung unterschiedlicher Zielgruppen ermöglicht - Einhaltung von Lärmschutzanforderungen (Immissionsschutz / TA-Lärm) - Ausreichend Platz für Trafostation, Ladesäulen, dazugehörige Parkplätze inkl. Rammschutz, sowie geeignete Umgebungsfaktoren (z.B. Straßen, Gehwege, Bäume, Wurzeln, usw.) Der Standort Bergen-Enkheim wird derzeit von der Mainova geprüft. Die Mainova AG befindet sich hinsichtlich weiterer öffentlicher Ladepunkte im Stadtgebiet im Austausch mit der Stadt Frankfurt. Dabei werden verschiedene Stadtteile, wie etwa das Neubaugebiet "Leuchte" näher betrachtet und auf geeignete Flächen für E-Ladeinfrastruktur untersucht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.02.2022, OA 150 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145

E-Ladestationen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 173/16 vom 13.04.2023 Betreff: E-Ladestationen Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich mit hoher Priorität der fehlenden Ladestationen für Elektroautos im Stadtteil Bergen-Enkheim anzunehmen und unverzüglich für die nötige Infrastruktur zu sorgen. Begründung: Wie im Elektromobilitätskonzept von 2020 festgestellt und mit der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt, möchte die Stadt Frankfurt aus Umweltgründen den Anteil der E-Mobilität erhöhen. Dazu gehört das Bereitstellen öffentlicher Ladesäulen. Auch wenn laut Konzept für Bergen-Enkheim nur ein bis drei Ladesäulen vorgesehen sind, erscheint der Bedarf größer, denn es gibt zur Miete wohnende Bürgerinnen und Bürger ohne (Garagen-) Stellplatz und Stromzugang, die sich aufgrund mangelnder öffentlicher Ladesäulen kein E-Auto anschaffen können. Gerade für Bergen ist die Anfahrt zum zwei bis vier Kilometer entfernten Hessen-Center keine Option. Sollte die einzige private (der Öffentlichkeit zugänglich gemachte) Ladestation in Bergen nicht belegt oder defekt sein, ist ein E-Auto für diese Bürgerinnen und Bürger nicht nutzbar. Das entspricht nicht der Zielvorstellung, allen Privat-Pkw-Nutzern die Möglichkeit zur Nutzung eines E-Autos auch ohne eigene Lademöglichkeit alltagstauglich zu ermöglichen. Die Stadt darf sich nicht darauf verlassen, dass Gewerbetreibende, private Anbieter oder andere Investoren für die nötige Infrastruktur sorgen, sondern sollte unverzüglich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI, Programm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland") oder beim Land Hessen (Programm "Hessische Ladeinfrastruktur") Fördermöglichkeiten auftun und selbst Ladesäulen installieren. Mögliche Standorte können beim Ortsbeirat 16 erfragt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1636 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 16 am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1636) vorgelegt hat.

E-Ladestationen am Riedbad Enkheim

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 240/16 Betreff: E-Ladestationen am Riedbad Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Parkplatz des Riedbades E-Ladestationen errichtet werden können und wenn ja, wie viele. Begründung: Der Parkplatz wird nicht nur von den Besuchern des Riedbades genutzt, sondern auch von Besuchern des FC Germania, des Riedes und der Anwohner auf der gegenüberliegenden Seite. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5145 2024 Die Vorlage OF 240/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlagen OM 531/21; ST 1893/21; OA 150/22; ST 1867/22 und OM 3902/23 als Vorgang aufgenommen werden Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4