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Reflexion

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Starkwindsonnenschirm Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 962/1 Betreff: Starkwindsonnenschirm Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Kinderspielplatz im Gleisfeldpark einen Starkwindsonnenschirm aufstellen zu lassen. Begründung: Aufgrund der aktuell nicht vorhandenen Verschattung sind spielende Kinder der gleißenden Sonne im Sommer schutzlos ausgeliefert. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4397 2023 Die Vorlage OF 962/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Starkwindsonnenschirm auf dem Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4397 entstanden aus Vorlage: OF 962/1 vom 22.08.2023 Betreff: Starkwindsonnenschirm auf dem Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen Der Magistrat wird gebeten , am Kinderspielplatz im Gleisfeldpark einen Starkwindsonnenschirm aufstellen zu lassen. Begründung: Aufgrund der aktuell nicht vorhandenen Verschattung sind spielende Kinder der gleißenden Sonne im Sommer schutzlos ausgeliefert. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2473 Antrag vom 21.01.2024, OF 1125/1 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5082

Starkwindsonnenschirm auf dem Spielpaltz Gleisfeldpark aufstellen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2473 Betreff: Starkwindsonnenschirm auf dem Spielpaltz Gleisfeldpark aufstellen Der Magistrat kann im genannten Bereich keinen Starkwindsonnenschirm aufstellen. Die Fallschutzbereiche und Freiräume der verschiedenen Geräte geben auf diesem kleinen Raum keine Möglichkeit, einen Sonnenschirm im Boden zu verankern. Sollte in Zukunft eine Umplanung des Bereiches erfolgen, wird selbstverständlich auf eine Beschattung der Fläche geachtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4397 Antrag vom 21.01.2024, OF 1125/1 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5082

Starkwindsonnenschirm am Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 1125/1 Betreff: Starkwindsonnenschirm am Spielplatz Gleisfeldpark aufstellen Vorgang: OM 4397/23 OBR 1; ST 2473/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den bereits geforderten Starkwindsonnenschirm südlich direkt vor dem Kinderspielplatz noch innerhalb der Wiese aufstellen zu lassen. Begründung: Wenn der Starkwindsonnenschirm südlich vor dem Kinderspielplatz innerhalb der Wiese aufgestellt wird, werden die Fallschutzbereiche und Freiräume nicht beeinträchtigt und es wäre wenigstens ein Teil verschattet. Zudem gäbe es dadurch verschattete Rückzugsmöglichkeiten, welche im Gleisfeldpark aktuell ohnehin nur unzureichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4397 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2473 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5082 2024 Die Vorlage OF 1125/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE. ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4