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Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 960/1 Betreff: Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Julius-Munk-Anlage Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Spielplatz und Bolzplatz Galluspark / Julius-Munk-Anlage Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern anbringen zu lassen. Begründung: Spielende Kinder und Familien, die mit dem Fahrrad ankommen, haben derzeit wenig Möglichkeiten, ihr Fahrrad vor Ort sicher abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4396 2023 Die Vorlage OF 960/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4396 entstanden aus Vorlage: OF 960/1 vom 22.08.2023 Betreff: Fahrradbügel für den Spielplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk-Anlage Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz und Bolzplatz Galluspark/Ecke Julius-Munk- Anlage Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern anbringen zu lassen. Begründung: Spielende Kinder und Familien, die mit dem Fahrrad ankommen, haben derzeit wenig Möglichkeiten, ihr Fahrrad vor Ort sicher abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 36 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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