Reflexion
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Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2022, OF 411/2 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten. 2. Bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte sowie die Bevölkerung frühzeitig einzubeziehen. 3. Den Ortsbeirat 2 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu informieren. 4. Das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen. 5. Ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe, wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm, Luftverschmutzung. Nun wird durch eine kleine Anfrage durch die CDU-Stadtverordnete Christina Loizides öffentlich, dass der Festplatz am Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt, geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreter*innen des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, durch Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um seine Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung, als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche, sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Eröterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage: Frage Nr.: 807 Volksfeste, inkl. Antwort des Magistrats Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 411/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 215 2022 Anregung an den Magistrat OM 2443 2022 Die Vorlage OF 411/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor 1. Ziffer 1. sowohl separat als Anregung über die Stadtverordnetenversammlung als auch 2. gemeinsam mit Ziffer 2. bis 5. als Eilanregung an den Magistrat eingebracht und bei Ziffer 3. das Wort "Rebstockgelände" um den Wortlaut "und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2.: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 2. bis 5.: Einstimmige Annahme
Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 441/2 Betreff: Messe Frankfurt und Organisatoren der Dippemess bitte in die Bürgerfragestunde einladen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, den Ortsbeirat unverzüglich darüber zu informieren, ob und wenn der Magistrat die öffentlich diskutierte Überlegung, die Veranstaltung der Frankfurter Dippemess an einen Standort im Rebstockviertel zu verlegen, auf Machbarkeit prüfen lässt, und das weitere Vorgehen in einer Bürgerfragestunde des OBR-2 unmittelbar vorzustellen. der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter bzw. Vertreterinnen, der Messe Frankfurt sowie der Organisatoren der Frankfurter Dippemess bei nächster Gelegenheit in die Bürgerfragestunde des OBR-2 einzuladen. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich zu den öffentlich diskutierten Überlegungen des Magistrats, die Veranstaltung der Frankfurter Dippemess an einen Standort im Rebstockviertel zu verlegen, schon in seinem Beschluss vom 04.07.2022, OM 2443, Stellung genommen. Sollte der Magistrat sich jedoch in Kürze dazu entschließen, diese Überlegungen ernsthaft von der Verwaltung prüfen zu lassen -wofür einiges spricht- ist der Ortsbeirat gehalten, sich ohne Zuwarten auf eine etwaige Machbarkeitsprüfung der Stadt, unmittelbar und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern mit anderen Beteiligten (u.a. Messe Frankfurt + Organisatoren der Dippemess) ein faires Bild zu machen. Dies damit der Ortsbeirat gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des OBR in der Lage ist die Interessenslage der weiteren Beteiligten an den öffentlich diskutierten Überlegungen des Magistrats einzuschätzen, die schon aus ökologischen, verkehrlichen sowie aus Sicht der Anwohnerinteressen mehr als fraglich erscheinen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 441/2 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2747 2022 Die Vorlage OF 441/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Antragstenors um folgende Unterpunkte ergänzt wird: "b) zu prüfen und zu berichten, wie bei einer Verlagerung der Dippemess an den Rebstock das Feldbahnmuseum und die Kleingartenvereine in diese Überlegungen einbezogen werden; c) zu prüfen und zu berichten, wie die Interessen des Feldbahnmuseums berücksichtigt werden, um seinen Museumszweck als Touristenattraktion und seine wirtschaftliche Existenz auch zukünftig für Frankfurt zu erhalten." Ziffer 2. wird nach dem Wortlaut "Messe Frankfurt" um den Wortlaut "des Feldbahnmuseums, der dem Rebstockpark anliegenden Kleingartenvereine" ergänzt. In der Begründung wird innerhalb des in Klammern stehenden Wortlautes "Organisatoren der Dippemess" der Wortlaut "Feldbahnmuseum, Kleingartenvereine" hinzugefügt sowie die Begründung um folgende Absätze ergänzt: "Mit Blick auf das Feldbahnmuseum möge der Magistrat berücksichtigen, dass es ganzjährig seine baugenehmigte Eisenbahnstrecke quer durch den Rebstockpark mit seinen Museumszügen nutzt. Dies ist nach Auskunft des Frankfurter Feldbahnmuseum e. V. notwendig, um den Museumszweck zu bedienen und diese Touristenattraktion für Frankfurt am Main zu erhalten. Außerdem dienen die Fahrteinnahmen dazu, die laufenden Kosten zu decken und für den erst kürzlich mit der Stadt abgeschlossenen Pachtvertrag aufkommen zu können. Bei einer Verlagerung der Dippemess und anderer Veranstaltungen, die derzeit am Festplatz durchgeführt werden, wäre der Bahnbetrieb nach Einschätzung des Feldbahnmuseums faktisch über lange Zeiträume, erwartet werden bis zu 200 Belegtage, auf dem Rebstock stillgelegt und das Museum seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage beraubt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Feldbahnmuseum bei Verlagerung der Dippemess an den Rebstock berücksichtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2022, OF 440/2 Betreff: Feldbahnmuseum bei Verlagerung der Dippemess an den Rebstock berücksichtigen Vorgang: OA 215/22 OBR 2; OM 2443/22 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat prüft und an den Ortsbeirat berichtet, wie bei einer Verlagerung der ‚Dippemesse' an den Rebstock das Feldbahnmuseum in der weiteren Planung einbezogen wird; wie seine Interessen berücksichtigt werden um seinen Museumszweck als Touristenattraktion und seine wirtschaftliche Existenz auch zukünftig für Frankfurt zu erhalten. Begründung: Das Feldbahnmuseum nutzt ganzjährig seine baugenehmigte Eisenbahnstrecke quer durch den Rebstockpark mit seinen Museumszügen. Dies ist nach Auskunft des Frankfurter Feldbahnmuseum e.V. notwendig, um den Museumszweck zu bedienen und diese Touristenattraktion für Frankfurt am Main zu erhalten. Außerdem dienen die Fahrteinnahmen dazu, die laufenden Kosten zu decken und für den erst kürzlich mit der Stadt abgeschlossenen Pachtvertrag aufzukommen zu können. Bei einer Verlagerung der ‚Dippemesse' und anderer Veranstaltungen, die derzeit am Festplatz durchgeführt werden, wäre der Bahnbetrieb nach Einschätzung des Feldbahnmuseums faktisch über lange Zeiträume - erwartet werden bis zu 200 Belegtage - auf dem Rebstock stillgelegt und das Museum seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage beraubt. Der Ortsbeirat hat Verständnis für die bauliche Verdichtung in Frankfurt. Allerdings sieht der Ortsbeirat die vorgesehene Planung besonders im südlichen Teil des Rebstockparks kritisch, bei der es zu Konflikten mit bestehenden Nutzungen, wie dem Feldbahnmuseum und den Kleingärten kommt. Um die Akzeptanz im Ortsbezirk zu fördern, bittet der Ortsbeirat, das Feldbahnmuseum und die Inhaber der Kleingärten bei der weiteren Planung einzubeziehen und ihre Interessen zu berücksichtigen sowie zu diesen Nutzungskonflikten Stellung zu beziehen und, ergänzend zu OF 411/2 vom 15.6.2022, hierzu an den Ortsbeirat zu berichten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2022, OA 215 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 440/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 441/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 812/1 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende im Ortsbezirk 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 dem Antrag OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut eines einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 PKWs widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten & Co sind Anwohnende des Europaviertels auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstock Weiher ist dann wie ausgestorben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 22 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 812/1 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3941 2023 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird nicht zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 812/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. GRÜNE, CDU und 2 SPD gegen LINKE. und Die Partei (= nicht Befassung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 2. GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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