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Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2022, OF 444/5 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz" aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt 2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Anlage: Fotodokumentation Quelle: privat Bild 1: Verschiebung Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung ("Schritt 2") Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 396/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2022 1. Die Vorlage OF 396/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 443/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 444/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2284 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung "Buchplatz" Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der allgemeine Sonderparkplatz für Schwerbehinderte auf den vorhandenen Parkplatz (Nordseite) zwischen der Hausnummer 2 und der Grünfläche des Ziegelhüttenplatzes verlegt wird. Hinsichtlich der generellen Parksituation auf dem nördlichen Hochbord des Ziegelhüttenplatzes weist der Magistrat darauf hin, dass die derzeit bestehende Parksituation nicht barrierefrei ist. So werden zu Fußgehende auf dem ohnehin schon schmalen Gehweg, aufgrund der nicht normgerechten und zu schmalen Parkplätze, durch zu breite bzw. falsch abgestellte Kraftfahrzeuge weiter behindert. Der Magistrat weist weiterhin darauf hin, dass die Fahrzeuge aufgrund der gegenüberliegenden Parkplätze auch nicht zum Teil auf die Fahrbahn angeordnet werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2302
Beratung im Ortsbeirat: 4
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