Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 3

Benennung einer Straße im Ortsbezirk 8 (Heddernheim)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 214 Betreff: Benennung einer Straße im Ortsbezirk 8 (Heddernheim) I. Straßenbenennung Ortsbezirk 8 Stadtteil Heddernheim Stadtbezirk 431 Benennung einer Straße Im Zuge der geplanten Erschließung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 889 - An der Sandelmühle ist die Benennung einer Straße erforderlich. Zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat wird Folgendes vorgeschlagen: Die unbenannte Straße Nr. 8586 wird nach dem 1904 errichteten Gaswerk in Heddernheim in "Am Heddernheimer Gaswerk" benannt. II. Der unter der Ziffer I vorgeschlagenen Benennung wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung: Der Bebauungsplanentwurf Nr. 889 - An der Sandelmühle setzt zur Erschließung des Baugebietes eine Ringstraße fest. Im Vorfeld einer Bebauung ist die Benennung dieser Straße erforderlich. B. Alternativen: Keine. Die Benennungsmaßnahmen sind aus polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen erforderlich. C. Lösung: Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen unter anderem von lokalen historischen Gegebenheiten herzuleiten. Das nordöstliche Gebiet von Heddernheim war seit 1829 durch die Ansiedlung von Industrie geprägt. An die Industriegeschichte erinnern noch heute die Straßennamen "An der Sandelmühle", "Kaltmühle", "Kaltmühlstraße", "Kupferhammer" und "Hessestraße". Der Straßenname "Am Heddernheimer Gaswerk" soll an das 1904 errichtete "Heddernheimer Gaswerk" erinnern, das die seinerzeit eingemeindeten Vororte im Norden Frankfurts versorgen sollte. Der Straßenname ist zweckmäßig, da hierdurch das bestehende Namensgebiet ("Industriegeschichte Heddernheim") sinnvoll ergänzt und die Orientierung erleichtert wird. Der Magistrat folgt damit einer Anregung des Ortsbeirats aus dem Jahr 2012 (OM 1215 vom 24.5.2012 i.V.m. der ST 1100 vom 23.7.2012). D. Kosten: Entfällt Anlage _Lageplan_Benennungsbereich (ca. 225 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2264 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.11.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3367, 27. Sitzung des OBR 8 vom 29.11.2018 Aktenzeichen: 62 2

Sachstand Baugebiet „An der Sandelmühle“

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 175/8 Betreff: Sachstand Baugebiet "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Aufgrund des vor kurzem begonnenen Vertriebs der ersten Reihenhäuser im neuen Baugebiet, wird der Magistrat gebeten folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: Laut Baubeschreibung des Projektentwicklers soll das neue Baugebiet mit einer Nahwärmeversorgung über ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches zu 55% mit Biomethanbetrieben werden soll, beheizt und mit Energie versorgt werden. Es wird gebeten, nachzufragen, zu welchem Anteil das Gas aus Biogas besteht und ob es sich um normales Erdgas oder Gas aus einer Biomasse Anlage handelt. Bei Gas aus einer Biomasse Anlage wäre die Versorgung und eventuelle Speicherung des Gases vor Ort zu klären und zu berichten. Es ist zu klären und zu berichten, mit welcher Versorgungssicherheit die künftigen Bewohner des Baugebietes rechnen können, wenn die Versorgung nur über eine solche Anlage erfüllt wird. Gibt es eventuell schon Pläne für den Fall einer Störung der Anlage oder bei anstehenden Wartungsarbeiten? Sind für das Baugebiet auch erneuerbare Energiequellen eingeplant bzw. schon fest vorgesehen? Wird es eine Versorgung der Bewohner über eigene Photovoltaikanlagen oder zusätzliche Wärmepumpen geben? Gibt es die Möglichkeit für die künftigen Bewohner sich von der geplanten zentralen Lösung abzukapseln und selbständig für Ihre Energie und Wärmeversorgung zu sorgen? Wie viele öffentliche Parkplätze werden in dem neuen Gebiet entstehen? Wie viele Stellplätze wird es als Tiefgaragenstellplätzen geben? Ist eventuell auch eine Vermietung von Stellplätzen an Nicht-Bewohner bzw. Car-Sharing Anbieter geplant? Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die Ringstraße im eingezeichneten Plan gemäß der M 214 vom 12.11.2018 in "Am Heddernheimer Gaswerk" benannt wird. Eignet sich das neue Wohngebiet für eine Fortführung der verkehrsberuhigten Zone, welche nach dem Bahnübergang "An der Sandelmühle" beginnt? Falls ja, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Beschlussvorlage für eine Tempo 30-Zone zur Entscheidung nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zuzuleiten, sobald eine Verkehrsplanung für die Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" erstellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2264 2022 Die Vorlage OF 175/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sachstand Baugebiet "An der Sandelmühle"

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2519 Betreff: Sachstand Baugebiet "An der Sandelmühle" Zu 1.: Laut Auskunft des Projektentwicklers sollen seine Gebäude im sogenannten KfW 55 EE Standard ausgeführt werden. (Eine "Effizienzhaus EE"-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.) Um das zu erreichen sieht der Projektentwickler die Errichtung einer Heizzentrale mit einem Biomethan betriebenen Blockheizkraftwerk (BHKW) plus Nahwärmenetz vor. Bei dem mit Biomethan betriebenem BHKW wird das Biogas nicht vor Ort erzeugt, sondern - wie bei einem Ökostrombezug - über (bilanziell) durch das Erdgasnetz durchgeleitetes Biogas betrieben. Eine Speicherung des Gases vor Ort erfolgt bei einem solchen Modell nicht. Zu 2.: Die Bewohner können mit Versorgungssicherheit rechnen. Die Heizzentrale mit BHKW wird nach Angaben des Projektentwicklers durch ein Contracting Unternehmen betrieben und an das Erdgasnetz des lokalen Versorgungsunternehmens angeschlossen. Bei einer eventuellen Störung der Anlage greifen in der Regel die Wartungsverträge, die der Betreiber der Heizzentrale mit den Wartungsfirmen geschlossen hat. Zu 3.: Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans ist die Errichtung von Solaranlagen nicht ausgeschlossen. Eine Versorgung über zusätzliche Wärmepumpen ist laut Angaben des Projektentwicklers nicht vorgesehen. Eine Nutzung der Wärme aus dem Nahwärmenetz ist Bestandteil der Kaufverträge. Zu 4.: Nach der freigegebenen Ausführungsplanung der Erschließungs-/Verkehrsanlagen sind 48 öffentliche Stellplätze in der Straße Am Heddernheimer Gaswerk vorgesehen. Der Nachweis notwendiger privater Stellplätze erfolgt entsprechend der gültigen Stellplatzsatzung im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren. Diese sind erst für wenige Bauvorhaben eingeleitet. Die Anzahl der Tiefgaragenstellplätze, die Vermietung von privaten Stellplätzen sowie Carsharing-Anbieter sind dem Magistrat aktuell nicht bekannt. Zu 5.: Mit Veröffentlichung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.11.2018 (§ 3367 zur Vorlage M 214) im Amtsblatt Stadt Frankfurt am Main vom 05.02.2019 ist die Ringstraße in "Am Heddernheimer Gaswerk" bereits benannt worden. Damit ist der seinerzeitige Beschluss des Ortsbeirates umgesetzt. Die Straßennamensschilder liegen vor und werden nach Ausbau der Erschließungsstraße montiert. Zu 6.: Für das neue Wohngebiet wird die Tempo 30-Zonenbeschilderung gelten, die im Eingangsbereich der Straße An der Sandelmühle steht. Darüber hinaus sind der östliche sowie der nördliche Straßenabschnitt der Ringstraße im Neubaugebiet geeignet für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2264

Beratung im Ortsbeirat: 4