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Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 341/10 Betreff: Regelungen für das Ausführen von Hunden in den Feldern am Heiligenstock deutlich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Grünflächenamt möge geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Hundeführer auf die im Heiligenstock-Feld geltenden Anlein-Regeln hinzuweisen. Begründung: Die Stadt Bad Vilbel hat QR-Codes zu den in Bad Vilbel geltenden Anlein-Regeln auf den Hundetütenspendern an den Eingängen ins Heiligenstock-Feld angebracht. Allerdings ist das Heiligenstock-Feld bis auf einen schmalen Randstreifen Frankfurter Stadtgebiet, auf dem die Vilbler Satzungen nicht gelten. Umgekehrt laufen im Heiligenstock-Feld aber immer mehr Hunde frei, die das Wild aufscheuchen und selbst die Rückzugsgehölze durchstöbern. Deshalb ist es dringend geboten, dass die Stadt Frankfurt ihre eigenen hier geltenden Satzungen deutlich macht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO II, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2249 2022 Die Vorlage OF 341/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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