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Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2001, § 7283 (M 151) I. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) konkretisiert die Stadtentwicklungsziele für die Sicherung, Weiterentwicklung und Nutzung von gewerblichen Bauflächen im Stadtgebiet. Die Stadt Frankfurt am Main strebt die in den Anlagen 1, 2 und 3 dargestellte Standorttypik und gebietsbezogenen Entwicklungsziele an. Das GEP ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat für die in der Anlage 4 dargestellten und Anlage 5 aufgezählten Gewerbelagen Magistratsvorlagen in den Geschäftsgang geben wird, die auf die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen abzielen. Diese dienen vor dem Hintergrund der neu definierten Eignungs- und Ausschlussgebiete für unternehmensunabhängige Rechenzentren der Sicherung und Entwicklung der genannten Industrie- und Gewerbegebiete. III. Der Magistrat wird beauftragt, ein gesamtstädtisches Konzept zur Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren und den Rechenzentrums-Clustern zu erarbeiten. IV. Der Magistrat wird beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren sowie deren nachhaltigen ressourcensparenden Bewirtschaftung zu erarbeiten, die bei künftigen Entwicklungen zwingend zu beachten sind. Begründung: A) Zielsetzung Aufgrund des erhöhten Wachstums von Rechenzentren in Gewerbe- und Industriegebieten werden die Erhaltungs- und Entwicklungsziele, Maßnahmen sowie die Standorttypik der am 04.03.2021 beschlossenen Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (§ 7283) angepasst, um auf konzeptioneller Grundlage eine gesamtstädtische Standortsteuerung von Rechenzentren zu ermöglichen. B) Alternativen Ohne eine Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms fehlt dem Magistrat der Stadt Frankfurt ein einheitliches Konzept zur Lenkung von Rechenzentren in geeignete und gewünschte Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Frankfurt am Main und damit eine abgestimmte Grundlage für eine bauleitplanerische Beschränkung von Rechenzentrumvorhaben an unerwünschten Stellen im Stadtgebiet. C) Lösungen Zu I. Städtebauliches Entwicklungskonzept Basierend auf einer Hochrechnung des Flächenverbrauchs durch Rechenzentren der Jahre 2016 bis 2020 würden bis zum Jahr 2030 im Mittel knapp 75 Hektar Fläche in Industrie- und Gewerbegebieten für eine weitere Entwicklung dieser Wachstumsbranche benötigt. Rechenzentren sind stark bodenpreiswirksam. Sie lösen eine direkte Flächenkonkurrenz insbesondere für verarbeitendes Gewerbe, Handwerk und Industrie aus und begünstigen somit Verdrängungseffekte. Neben dem Flächenverbrauch kommt es durch Rechenzentren vermehrt zu Beeinträchtigungen des Stadtbilds, Immissionskonflikten zu nachbarschaftlichen Nutzungen und zu einem erhöhten Stromverbrauch auf der Frankfurter Gemarkung. Um die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, müssen städtebauliche Vorgaben für eine nachhaltigere Bodennutzung und Bebauung formuliert werden. Ein zukünftiges Wachstum von Rechenzentren soll auf geeignet räumliche Schwerpunkte in Frankfurter Gewerbegebieten, den sog. Eignungsgebieten, gelenkt werden, um die Flächenkonkurrenz zu anderen Gewerbenutzungen zu begrenzen und Synergien zu ermöglichen. Die Standorttypik und die Entwicklungsziele des GEPs werden in Anlagen 1 bzw. 2 dargestellt und in Anlage 3 erläutert. Zu II. Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen Zur Umsetzung der gesamtstädtischen Standortsteuerung von Rechenzentren muss das verbindliche Planungsrecht für die Industrie- und Gewerbegebiete den Entwicklungszielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms angepasst werden. Die Neuaufstellung von Bebauungsplänen für den unbeplanten Innenbereich sowie die Änderung von Bebauungsplänen sind erforderlich. Die Gewerbelagen, für die ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert werden soll, werden in den Anlagen 4 und 5 genannt. Zu III. Nutzung der Abwärme Grundsätzlich ist die Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren anzustreben, da es sich um ein Abfallprodukt handelt, welches normalerweise in die Umwelt abgegeben wird. Der Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren stehen in der Realität technische, wirtschaftliche und organisatorische Hemmnisse entgegen. Im Fall der Rechenzentren kommen das derzeit niedrige Temperaturniveau der Abwärme bei gleichzeitig sehr hohen Abwärmemengen hinzu. Diese Abwärmemengen übersteigen bei weitem die in unmittelbarer Umgebung der Rechenzentrums-Cluster vorhandenen Bedarfe. Sie müssten daher über lange Strecken transportiert und eine neue Infrastruktur für den Transport (Fernwärmenetz) aufgebaut werden. Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können. Für beide Fragestellungen: zur Wärmenutzung aus RZ-Clustern und dezentrale Nutzungen aus bestehenden RZ auf der einen Seite sowie Errichtung von Neubaugebieten - parallel mit neuen RZ-Standorten - auf der anderen Seite, ist ein gesamtstädtisches Wärmekonzept erforderlich, welches die Wärmeverbraucher mit einbezieht. Damit liefert ein solches Konzept belastbare Zahlen für die Umsetzung. Zu IV. Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren sowie deren nachhaltiger und klimaschonender Bewirtschaftung Die Architektur der wachsenden Rechenzentren in Frankfurt am Main folgt bislang den Prinzipien der Kosteneffizienz, der Funktionalität sowie der Sicherheitszertifizierung und kommt oft mit einer mangelhaften städtebaulichen Integration sowie gestalterischen und nutzungsspezifischen Defiziten einher. Standorte zukünftiger Rechenzentren sollen stadtverträglicher in die Gewerbegebiete integriert sowie klimaschonender geplant und betrieben werden. Leitlinien für die Standort- und Objektgestaltung sollen hierbei helfen und Anforderungen an die Planung, die Errichtung, das Einfügen, den Betrieb sowie die Nachnutzung festlegen. Dabei sind sowohl die Klima- und Umweltverträglichkeit, die städtebauliche Qualität, die Entwicklung in der Region, die Anpassung an den Klimawandel sowie der Ressourcenverbrauch zu berücksichtigen. D) Kosten Aufwendungen für nachfolgende Bauleitplanverfahren (s. II) und die Entwicklung der Standards (s. IV) sind durch die Etatansätze des Stadtplanungsamtes, Umweltamtes sowie des Energiereferats gedeckt. Für die Erstellung des gesamtstädtischen Konzeptes zur Nutzung der Abwärme und für die Machbarkeitsuntersuchungen durch das Energiereferat (s. III) werden die Kosten einmalig mit ca. 500.000 Euro sowie für die dazu erforderlichen Personalmittel mit 93.000 Euro pro Jahr beziffert. Entsprechende Mittel sind vom Magistrat zu berücksichtigen. Zur Umsetzung dieses Konzeptes sollen bereitstehende Fördermittel genutzt werden, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Anlage 1_Standorttypik (ca. 4,3 MB) Anlage 2_Eignungsgebiete (ca. 2,4 MB) Anlage 3_Standorttypen (ca. 27 KB) Anlage 4_Massnahmen (ca. 2,8 MB) Anlage 5_Bebauungplaene_GEP (ca. 14 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2022, NR 351 Antrag vom 21.04.2022, OF 279/11 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Antrag vom 10.05.2022, OF 160/7 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2161 Anfrage vom 28.09.2022, A 145 Vortrag des Magistrats vom 22.09.2023, M 156 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); farbechte/LINKE (= Enthaltung) 10. Sitzung des OBR 14 am 25.04.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 173 2022 1. Der Vorlage M 44 wird unter Hinweis auf OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 279/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen." als vierter Punkt aufgenommen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 10. Sitzung des OBR 13 am 03.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: a) Die Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 44 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 05.05.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 06.05.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 44 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022
Abwärmenutzung der Rechenzentren in Rödelheim- West für das Neubauprojekt Berufsschulcampus auf dem ehemaligen Flint-Gelände
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2022, OF 160/7 Betreff: Abwärmenutzung der Rechenzentren in Rödelheim- West für das Neubauprojekt Berufsschulcampus auf dem ehemaligen Flint-Gelände Vorgang: M 44/22 Die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, wird für die Neubebauung des ehemaligen Flint- Geländes in Rödelheim- West mit einem Berufsschulzentrum als Pilotprojekt geplant. Begründung: Die o.g. Magistratsvorlage zum Rechenzentrenkonzept erklärt unter Punkt III die Absicht, "die Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren anzustreben, da es sich um ein Abfallprodukt handelt, welches normalerweise in die Umwelt abgegeben wird." und damit sowohl zur Aufheizung der Umgebung, zur Vergeudung der knappen Ressource Energie und zu klimaschädlichen Folgen führt. Im Bestand ist die Nutzung von Abwärme kaum zu realisieren. Das konkrete Neubauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Firma Flint bietet realistische Chancen, Abwärme aus den umliegenden Rechenzentren direkt zu nutzen und damit einen Beitrag zur aktiven Klimapolitik zu leisten. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2161 2022 Die Vorlage OF 160/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Abwärmenutzung der Rechenzentren in Rödelheim-West für das Neubauprojekt Berufsschulcampus auf dem ehemaligen Flint-Gelände
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2161 entstanden aus Vorlage: OF 160/7 vom 10.05.2022 Betreff: Abwärmenutzung der Rechenzentren in Rödelheim-West für das Neubauprojekt Berufsschulcampus auf dem ehemaligen Flint-Gelände Vorgang: M 44/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, für die Neubebauung des ehemaligen Flint-Geländes in Rödelheim-West mit einem Berufsschulzentrum als Pilotprojekt geplant wird. Begründung: Der Vortrag des Magistrats M 44 zum Rechenzentrenkonzept erklärt unter Punkt III die Absicht, "die Nutzung der Abwärme aus Rechenzentren anzustreben, da es sich um ein Abfallprodukt handelt, welches normalerweise in die Umwelt abgegeben wird" und damit sowohl zur Aufheizung der Umgebung, zur Vergeudung der knappen Ressource Energie und zu klimaschädlichen Folgen führt. Im Bestand ist die Nutzung von Abwärme kaum zu realisieren. Das konkrete Neubauprojekt auf dem Gelände der ehemaligen Firma Flint bietet realistische Chancen, Abwärme aus den umliegenden Rechenzentren direkt zu nutzen und damit einen Beitrag zur aktiven Klimapolitik zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1876 Aktenzeichen: 79 3
Beratung im Ortsbeirat: 4
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