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Praunheimer Steg
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Willi-Petri-Steg
S A C H S T A N D : Initiative vom 18.01.2011, OI 103 entstanden aus Vorlage: OF 799/7 vom 04.01.2011 Betreff: Willi-Petri-Steg Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die neue Niddaquerung (Brücke) zwischen der Willy-Brundert-Siedlung und der Praunheimer Hohl in Willi-Petri-Steg zu benennen. Die alte Praunheimer Rohrbrücke wird 2011 abgebaut und durch einen Steg an gleicher Stelle im ersten Halbjahr 2011 ersetzt. Eine Namensgebung zum Zeitpunkt der Eröffnung der neuen Brücke wäre eine wünschenswerte Anregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 205 Versandpaket: 26.01.2011 Aktenzeichen: 62 2
Benennung der neuen Niddaquerung (Brücke) zwischen der Willi-Brundert-Siedlung und der Praunheimer Hohl in Willi-Petri-Steg
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 26.04.2011, B 205 Betreff: Benennung der neuen Niddaquerung (Brücke) zwischen der Willi-Brundert-Siedlung und der Praunheimer Hohl in Willi-Petri-Steg Vorgang: OI 103/11 OBR 7 Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Benennung einer Brücke über die Nidda nach dem Praunheimer Kunstmaler Wilhelm Petri (20.02.1916 - 23.11.2009). Der Aufforderung des Ortsbeirats, den Bereich der Niddaquerung (Brücke) zwischen der "Willi-Brundert-Siedlung" und der Straße "Praunheimer Hohl" in "Willi-Petri-Steg" zu benennen, kann allerdings nicht unmittelbar nachgekommen werden. Nach Auskunft des mit der Planung und dem Bau befassten Amtes für Straßenbau und Erschließung ist voraussichtlich Ende 3. Quartal 2011 mit der Fertigstellung der zu benennende Brücke und der Freigabe für den öffentlichen Verkehr zu rechnen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nach Abschnitt 2.5.3 des Leitfadens zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main eine amtliche Benennung nach Personen grundsätzlich erst fünf Jahre nach deren Tode zulässig ist. Daher kann die Benennung erst im November 2014 vollzogen werden. Der Magistrat wird zu diesem Zeitpunkt die Benennung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main bekannt machen und die Beschilderung vornehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 18.01.2011, OI 103 Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.04.2011 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 31.05.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 205 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 104, 2. Sitzung des OBR 7 vom 31.05.2011 Aktenzeichen: 66 6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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