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Reflexion

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Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3002 entstanden aus Vorlage: OF 774/5 vom 02.03.2018 Betreff: Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, für den kompletten Ortsbezirk 5 ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept auszuarbeiten und vorzulegen. Dabei sind moderne Formen der Mobilität wie Carsharing und Ladestationen für Elektroautos zu berücksichtigen. Auch genügend Abstellmöglichkeiten für Zweiräder sollen in der Planung Beachtung finden. Zu berücksichtigen ist ebenfalls der erhöhte Parkdruck durch das Universitätsklinikum, das Stadion und die Nähe zum Flughafen. Für Fußgängerinnen und Fußgänger soll eine Restbreite von 1,5 Metern auf Bürgersteigen zur Verfügung stehen. Die neue Parkordnung ist in Tag- und Nachtstunden durchzusetzen. Begründung: In regelmäßigen Abständen kommen Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Ortsbezirk 5 auf die Mitglieder des Ortsbeirates zu mit individuellen Wünschen und Anregungen für die Parkraumnutzung in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Es ist unmöglich, diesen Anfragen nachzugehen, denn Überarbeitungen oder Änderungen in kleinen Abschnitten haben immer Konsequenzen für die erweiterte Nachbarschaft. Eine besondere Herausforderung im Frankfurter Süden ist, dass durch die Nähe des Flughafens Ortsfremde vor allem die Stadtteile Niederrad und Sachsenhausen für kostenfreies Parken nutzen. Auch Veranstaltungen im Stadion führen zu erhöhtem Parkdruck. Ein weiteres Beispiel ist das Universitätsklinikum, das seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine kostenfreien Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellt und diese in den umliegenden Straßen ihre Autos abstellen. Bewohnerparken könnte dem Abhilfe schaffen, löst aber auch nicht jedes Problem. Insgesamt wäre es wichtig, für den kompletten Ortsbezirk ein einheitliches Parkraumbewirtschaftungskonzept zu haben mit nachvollziehbaren Regeln und einem ausgewogenen Maß von Bewohnerparken und freien Flächen. Hierbei ist eine bedarfsgerechte Planung des aktuell und in Zukunft benötigten Parkraums im Frankfurter Süden unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1269 Antrag vom 02.09.2018, OF 983/5 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3769 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 320 Aktenzeichen: 61 1

Parksituation Stresemannallee 90 - 96 (2)

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2018, OF 983/5 Betreff: Parksituation Stresemannallee 90 - 96 (2) Vorgang: OM 3002/18 OBR 5; ST 1269/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen das sogenannte "Fremdparken" in der Stresemannallee im Bereich der Hausnummern 90 bis 96 vorzugehen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Einrichtung einer Parkzone für den o. g. Bereich Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der genannte Bereich, es handelt sich um eine Art Sackgasse parallel zu den Straßenbahnschienen - ist durch parkende Pkws mittlerweile überlastet. Es wird nicht nur in den dafür vorgesehenen Parkbuchten geparkt, sondern auch auf dem Grünstreifen zwischen der Straße und der Straßenbahnlinie. Außerdem wird der Bereich von Nicht-Anwohnern wegen der naheliegenden S-Bahnstation als Park & Ride Parkplatz genutzt, ebenso offensichtlich von Flughafennutzern, die ihre Fahrzeuge dort über mehrere Tage abstellen. Aus den Kreisen der Anwohner des oben genannten Bereichs ist die Anregung auf Einrichtung einer Parkzone gekommen. Selbstverständlich ist ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Frankfurter Süden isolierten Einzelmaßnahmen vorzuzuziehen. Da ein solches Konzept laut der ST 1269 des Magistrats vom 23.07.2018 zumindest nicht kurzfristig umzusetzen ist, kann dem Parkdruck im Bereich der oberen Stresemannallee durch die Einrichtung einer Anwohnerparkzone zumindest vorübergehend abgeholfen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3002 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1269 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3769 2018 Die Vorlage OF 983/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parksituation Stresemannallee 90 bis 96 (2)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3769 entstanden aus Vorlage: OF 983/5 vom 02.09.2018 Betreff: Parksituation Stresemannallee 90 bis 96 (2) Vorgang: OM 3002/18 OBR 5; ST 1269/18 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen das sogenannte "Fremdparken" in der Stresemannallee im Bereich der Hausnummern 90 bis 96 vorzugehen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für den o. g. Bereich Abhilfe schaffen kann. Begründung: Der genannte Bereich, es handelt sich um eine Art Sackgasse parallel zu den Straßenbahnschienen, ist durch parkende Pkws mittlerweile überlastet. Es wird nicht nur in den dafür vorgesehenen Parkbuchten geparkt, sondern auch auf dem Grünstreifen zwischen der Straße und der Straßenbahnlinie. Außerdem wird der Bereich von Nicht-Anwohnern wegen der nahe gelegenen S-Bahn-Station als Park-and-ride-Parkplatz genutzt, ebenso offensichtlich von Flughafennutzern, die ihre Fahrzeuge dort über mehrere Tage abstellen. Aus den Kreisen der Anwohner des oben genannten Bereichs ist die Anregung auf Einrichtung einer Parkzone gekommen. Selbstverständlich ist ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept für den Frankfurter Süden isolierten Einzelmaßnahmen vorzuzuziehen. Da ein solches Konzept laut der Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1269, zumindest nicht kurzfristig umzusetzen ist, kann dem Parkdruck im Bereich der oberen Stresemannallee durch die Einrichtung einer Bewohnerparkzone zumindest vorübergehend abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3002 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 135 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratung im Ortsbeirat: 4