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Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 887/9 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Leitungen von Kitas und Horten in Absprache mit den Trägern der Einrichtungen und mit Genehmigung des Stadtschulamts einen Pool von ortsnahen, kurzfristig einsetzbaren Hilfskräften anlegen können. Ziel ist es, die Betreuung von Kindern in Ferienzeiten auch bei Personalmangel sicherzustellen, analog zum Konzept "Verlässliche Schule" des Landes Hessen. Begründung: In den Ferienzeiten kommt es in vielen Kitas und Horten aufgrund von Personalmangel teilweise oder vollständig zu Schließungen. Für berufstätige Eltern bedeutet dies eine zusätzliche Belastung bei der Betreuung ihrer Kinder. Ein Pool von Hilfskräften, bestehend aus Jahrespraktikanten, berenteten Kranken- und Altenpflegern, Lehrern, Erziehern und geeigneten Lehramtsstudenten, könnte kurzfristig einspringen und so die kontinuierliche Betreuung sicherstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.04.2025, OF 974/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 887/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2025 1. Die Vorlage OF 887/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 974/9 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie hoch ist die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen aber nicht erhalten im Ortsbezirk 9? 2. Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder? Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.11.2024, OF 887/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2025 1. Die Vorlage OF 887/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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