Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 6
Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 20.12.2018 Betreff: Fragen zur Bildungslandschaft im Ortsbezirk 7 speziell in Rödelheim-Ost Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Grundschulstandort der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße für die steigenden Schülerzahlen in Rödelheim-Ost ausreicht und ob dort Flächen für mögliche Erweiterungen darstellbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, inwieweit wäre ein zweiter Grundschulstandort für Rödelheim-Ost möglich? 2. ob der jetzige Standort der Haupt- und Realschule in der Niddagaustraße zukunftsträchtig ist; 3. inwieweit nördlich der Heerstraße oder in Westhausen ein Schulstandort für den Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule zur Verfügung stehen könnte, der der Schulgemeinde auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die Auswirkungen der geplanten Baugebiete (Nachverdichtung in den Stadtteilen, Bebauung nördlich der Heerstraße, südlich der Rödelheimer Landstraße, mögliche Bebauung Im Vogelsgesang usw.) auf die bestehenden Schulgemeinden in den Stadtteilen darzulegen. Begründung: Die Michael-Ende-Schule hat ihre Schülerkapazität bereits seit Langem erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen muss die Grundschule in der Assenheimer Straße dringend erweitert werden. Da das aktuelle Grundstück begrenzte Erweiterungsmöglichkeiten hat und bereits erste Containeranlagen auf dem Schulhof stehen, braucht der Grundschulzweig dringend ein Erweiterungskonzept oder ggf. ein neues Grundstück bzw. eine Entlastung durch eine weitere Grundschule für Rödelheim-Ost. Der Haupt- und Realschulzweig der Michael-Ende-Schule ist ebenfalls überlastetet und benötigt dringend eine Erweiterung (z. B. nördlich der Heerstraße) oder einen neuen, ausbaufähigen Schulstandort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1332 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665 entstanden aus Vorlage: OF 364/7 vom 26.04.2019 Betreff: Ausreichende Betreuungsplätze für die Grundschulkinder in Rödelheim schaffen Bei der Sitzung des Ortsbeirats 7 am 12. Februar 2019 sprach eine Gruppe besorgter Eltern vor, die für ihre Kinder, die zum kommenden Schuljahr in die Brentanoschule eingeschult werden, zum aktuellen Zeitpunkt keine Betreuung nach dem Unterricht haben werden. Anschaulich berichteten sie, was für schwerwiegende berufliche und finanzielle Konsequenzen dies für sie bedeuten würde. Der Ortsbeirat beauftragt deshalb den Magistrat, 1. über das Kindernet genaue Zahlen zu ermitteln, wie viele Kinder mit Schulbeginn in der Brentanoschule und auch im Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule keine Nachmittagsbetreuung haben werden, um einen genauen Bedarf festzustellen; 2. falls dies noch nicht geschehen ist, sich mit der gegründeten Elterninitiative in Verbindung zu setzen und diese zeitnah und regelmäßig über den Sachstand der beabsichtigten Maßnahmen zu informieren bzw. diese in die Überlegungen nach sinnvollen Lösungen einzubeziehen, wenn diese es möchte; 3. das Amt für Bau und Immobilien finanziell und personell so auszustatten, dass es in der Lage ist, grundlegende Lösungen zu realisieren, sodass sich dieser unwürdige Zustand nicht innerhalb weniger Jahre wiederholt, nämlich, dass Eltern mit dem Schulbeginn ihrer Kinder um deren Versorgung bangen müssen; 4. verpflichtend die statistischen Daten in Bezug auf Einwohner- und Geburtenzahl sowie die Belegung der Einrichtungen im Vorschulbereich für eine realistische Bedarfserhebung heranzuziehen; 5. ergänzend hierzu die aktuell erfolgten Wohnungsbaumaßnahmen in den Stadtteilen zu berücksichtigen; 6. alle politischen Möglichkeiten zu nutzen, dass die in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung formulierte Absichtserklärung auf einen Rechtsanspruch für eine nachschulische Betreuung der Grundschulkinder zügig realisiert wird und nicht erst im Jahr 2025. Dies als logische Konsequenz aus dem bestehenden Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Antrag vom 12.11.2019, OF 427/7 Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Aktenzeichen: 40 4
Welche Planungen gibt es, um den Bedarf an nachschulischer Betreuung für die Grundschulkinder in Rödelheim zu decken?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 19 entstanden aus Vorlage: OF 4/7 vom 04.05.2021 Betreff: Welche Planungen gibt es, um den Bedarf an nachschulischer Betreuung für die Grundschulkinder in Rödelheim zu decken? Vorgang: V 1542/20 OBR 7 2019 sprach eine verzweifelte und aufgebrachte Gruppe von Eltern, deren Kinder für das Schuljahr 2019/2020 eingeschult werden sollten, zu Anfang des Jahres im Ortsbeirat vor. Offensichtlich geworden war, dass es keine ausreichende Versorgung ihrer Kinder nach der Schule geben würde. Eine Elterninitiative entstand, für einen Großteil der Kinder fand sich/fanden die Eltern eine Lösung. In der Januarsitzung 2020 stellten die farbechte - LINKE. und GRÜNEN einen gemeinsamen Antrag, in dem sie nach dem Bedarf an Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2020/2021 fragten sowie nach dem Sachstand der Weiterentwicklung zu einem ganztägigen Angebot in den Grundschulen. Diese Anfrage wurde seitens des Magistrats nie beantwortet. Durch den notwendig gewordenen Lockdown gab es auch keine Eltern, die den Weg in die Öffentlichkeit fanden, um auf ihre schwierige Lebenssituation hinzuweisen. Sicher jedoch ist, dass nicht alle Kinder, für die es einen Betreuungsbedarf gab, versorgt werden konnten. Die für das Schuljahr 2021/2022 vom Ortsbeirat erhobene Erhebung kam zu dem Ergebnis, dass in Rödelheim-West eine prinzipielle Unterversorgung für die Betreuung von Grundschulkindern besteht, da einem breiten Angebot für Vorschulkinder nur sehr geringe Möglichkeiten für die nachmittägliche Versorgung der Grundschulkinder gegenüberstehen. Zwischenzeitlich hat sich erneut eine Initiative von Eltern aus ganz Rödelheim zusammengefunden, die auf den eklatanten Mangel an Betreuungsplätzen für ihre Kinder hinweisen, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat beauftragt, 1. besonders für Rödelheim-West eine grundsätzliche und tragfähige Lösung für die nachschulische Betreuung der Grundschulkinder der Brentanoschule zu finden, aber auch die - durch die rege Bautätigkeit - zunehmende Zahl einzuschulender Kinder in Rödelheim-Ost zu berücksichtigen; 2. die noch aktuellen Fragen aus der Anfrage vom 21. Januar 2020 (V 1542) zu beantworten: - Wie ist der Sachstand bezüglich der Suche der Stadtverwaltung nach einer geeigneten Immobilie? - Zwischenzeitlich sind Planungsmittel für die Entwicklung der Michael-Ende-Schule als Ganztagsschule vorhanden. Wie ist der Stand der Planung, da 2019 mit der Durchführung der Phase 0 begonnen werden sollte? - Wie weit ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für Grundschulen und Schulen mit Grundstufen? - Wie steht es mit dem Pakt für den Nachmittag? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2020, V 1542 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7094 Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1352 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022 Vorgang: OM 4142/19 OBR 7; ST 1734/19; OM 4665/19 OBR 7; ST 1549/19; OM 19/21 OBR 7 Nach wie vor ist das Defizit an Betreuungsplätzen für Schulkinder ein großes Problem im Ortsbezirk 7. Besonders betroffen sind die Eltern von Grundschulkindern, die oft monatelang einen Platz suchen und aufgrund ihrer eigenen Arbeitszeiten, dem Alter des Kindes und seiner Schulzeiten besonders auf einen Betreuungsplatz ihres Kindes angewiesen sind. Mehrfach wurde das Thema schon an den Ortsbeirat herangetragen und Bürgerinnen und Bürger haben lautstark und zu Recht ihren Unmut über die derzeitige Situation geäußert. Neben den Kapazitätsdefiziten der Grundschulen ist dies ein weiteres großes Problem im Ortsbezirk 7. Nach wie vor ist dem Ortsbeirat an einer guten Auslastung und Versorgungssituation der Betreuungsstätten gelegen. Die Antworten des Magistrats aus den Stellungnahmen ST 1734/2019 und ST 1549/2019 bieten keine langfristigen Lösungsoptionen an und lösen somit das Problem nicht. Deshalb resultieren aus diesen Stellungnahmen zur Situation der nachschulischen Betreuung der Grundschulkinder in Rödelheim, gerade aufgrund der Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern, folgende Fragen: Wurde die aus dem statistischen Material erhobene Bedarfsberechnung vom 31.12.2020 bereits ausgewertet und mit welchem Ergebnis? Wie viele Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2022/23 wurden bereits über das Kindernet für einen Hortplatz/eine nachschulische Betreuung angemeldet? Stimmen die statistisch erhobenen Zahlen mit den Anmeldungen über das Kindernet überein? Gibt es aus den Betreuungseinrichtungen bereits Prognosen, wie viele Betreuungsplätze zum Schuljahresbeginn 2022/23 zur Verfügung stehen werden? Wenn ja, werden sie die Bedarfe decken? Was ist der Sachstand des geplanten Baus auf dem Gelände des Kinderzentrums 104 im Biedenkopfer Weg? Hier sollte ein Betreuungsangebot für 42 Grundschulkinder geschaffen werden. Wie ist der Sachstand bezüglich der Suche der Stadtverwaltung nach einer geeigneten Immobilie? Zwischenzeitlich sind Planungsmittel für die Entwicklung der Michael-Ende-Schule als Ganztagsschule vorhanden. Wie ist der Stand der Planung, da 2019 mit der Durchführung der Phase 0 begonnen werden sollte? Wie weit ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für Grundschulen und Schulen mit Grundstufen? Kann damit sichergestellt werden, dass Kinder in Frankfurt vergleichbare Betreuungsangebote erhalten, sowohl in Qualität als auch in Länge pro Tag? Wie steht es mit dem "Pakt für den Nachmittag"? Wie werden Träger der außerschulischen Jugendbildung angesprochen, wie ist die Entgeltregelung und wie ist die Resonanz? Welche Erfahrungen hat die Stadt Frankfurt bisher mit dem "Pakt für den Nachmittag" gemacht, welches Verbesserungspotential wird gesehen und wie ist geplant dieses anzugehen? Wie wird sichergestellt, dass Kinder in Familien mit einem besonderen Betreuungsbedarf (z. B. erwerbstätige Alleinerziehende) einen Platz erhalten? Warum ist der Magistrat seit Januar 2020 nicht in der Lage, die Fragen des Ortsbeirats zur Situation der Kinderbetreuung fristgerecht zu beantworten? Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 19 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 277 2022 Die Vorlage OF 97/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 entstanden aus Vorlage: OF 97/7 vom 04.01.2022 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022 Vorgang: OM 4142/19 OBR 7; ST 1734/19; OM 4665/19 OBR 7; ST 1549/19; OM 19/21 OBR 7 Nach wie vor ist das Defizit an Betreuungsplätzen für Schulkinder ein großes Problem im Ortsbezirk 7. Besonders betroffen sind die Eltern von Grundschulkindern, die oft monatelang einen Platz suchen und aufgrund ihrer eigenen Arbeitszeiten, dem Alter des Kindes und seiner Schulzeiten besonders auf einen Betreuungsplatz ihres Kindes angewiesen sind. Mehrfach wurde das Thema schon an den Ortsbeirat herangetragen und Bürgerinnen und Bürger haben lautstark und zu Recht ihren Unmut über die derzeitige Situation geäußert. Neben den Kapazitätsdefiziten der Grundschulen ist dies ein weiteres großes Problem im Ortsbezirk 7. Nach wie vor ist dem Ortsbeirat an einer guten Auslastung und Versorgungssituation der Betreuungsstätten gelegen. Die Antworten des Magistrats aus den Stellungnahmen ST 1734 und ST 1549, bieten keine langfristigen Lösungsoptionen an und lösen somit das Problem nicht. Deshalb resultieren aus diesen Stellungnahmen zur Situation der nachschulischen Betreuung der Grundschulkinder in Rödelheim, gerade aufgrund der Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern, folgende Fragen: 1. Wurde die aus dem statistischen Material erhobene Bedarfsberechnung vom 31.12.2020 bereits ausgewertet und mit welchem Ergebnis? 2. Wie viele Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits über das Kindernet für einen Hortplatz/eine nachschulische Betreuung angemeldet? 3. Stimmen die statistisch erhobenen Zahlen mit den Anmeldungen über das Kindernet überein? 4. Gibt es aus den Betreuungseinrichtungen bereits Prognosen, wie viele Betreuungsplätze zum Schuljahresbeginn 2022/2023 zur Verfügung stehen werden? Wenn ja, werden sie die Bedarfe decken? 5. Wie ist der Sachstand des geplanten Baus auf dem Gelände des Kinderzentrums 104 im Biedenkopfer Weg? Hier sollte ein Betreuungsangebot für 42 Grundschulkinder geschaffen werden. 6. Wie ist der Sachstand bezüglich der Suche der Stadtverwaltung nach einer geeigneten Immobilie? 7. Zwischenzeitlich sind Planungsmittel für die Entwicklung der Michael-Ende-Schule als Ganztagsschule vorhanden. Wie ist der Stand der Planung, da 2019 mit der Durchführung der Phase 0 begonnen werden sollte? 8. Wie weit ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für Grundschulen und Schulen mit Grundstufen? Kann damit sichergestellt werden, dass Kinder in Frankfurt vergleichbare Betreuungsangebote erhalten, sowohl in Qualität als auch in Länge pro Tag? 9. Wie steht es mit dem "Pakt für den Nachmittag" ? Wie werden Träger der außerschulischen Jugendbildung angesprochen, wie ist die Entgeltregelung und wie ist die Resonanz? Welche Erfahrungen hat die Stadt Frankfurt bisher mit dem "Pakt für den Nachmittag" gemacht, welches Verbesserungspotential wird gesehen und wie ist geplant dieses anzugehen? 10. Wie wird sichergestellt, dass Kinder in Familien mit einem besonderen Betreuungsbedarf (z. B. erwerbstätige Alleinerziehende) einen Platz erhalten? 11. Warum ist der Magistrat seit Januar 2020 nicht in der Lage, die Fragen des Ortsbeirats zur Situation der Kinderbetreuung fristgerecht zu beantworten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 19 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 4
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment