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Landwehrgraben
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 938/9 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrweg wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1022-10 Radfahrer frei ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es z.Z. keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6673 2025 Die Vorlage OF 938/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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