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Reflexion

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Fahrradbügel Niddastraße/Ludwigstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 918/1 Betreff: Fahrradbügel Niddastraße/Ludwigstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche / Grünfläche Ecke Nidda-/ Ludwigstraße an zwei Stellen jeweils 10 Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind freizuhalten. Begründung: Wegen fehlender Radbügel werden Fahrräder oft kreuz und quer abgestellt oder an Bäumen und Schildermasten angeschlossen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 918/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4380 2023 Die Vorlage OF 918/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche/Grünfläche Ecke Niddastraße/Ludwigstraße an zwei geeigneten Stellen jeweils 10 Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind freizuhalten. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4380 entstanden aus Vorlage: OF 918/1 vom 17.06.2023 Betreff: Fahrradbügel Niddastraße/Ecke Ludwigstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Platzfläche/Grünfläche und Niddastraße/Ecke Ludwigstraße an zwei geeigneten Stellen jeweils zehn Fahrradbügel anbringen zu lassen. Die Gehwege sind frei zu halten. Begründung: Wegen fehlender Radbügel werden Fahrräder oft kreuz und quer abgestellt oder an Bäumen und Schildermasten angeschlossen. Bild: Google Maps, Eintragungen Lennard Everwien Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1819 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4