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Reflexion

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Fahrradstadt Frankfurt am Main

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main Vorbemerkung: Die Stadt Frankfurt sieht sich in der Pflicht, im Sinne einer zeitgemäßen und zukunftsweisenden Radverkehrspolitik ihre Aktivitäten zur Radverkehrsförderung massiv auszuweiten, sowohl in Bezug auf bauliche Maßnahmen als auch in Bezug auf regulatorische und Werbemaßnahmen. Damit soll die Lebensqualität aller Frankfurter und Frankfurterinnen gesteigert und nicht zuletzt auch die Aufenthaltsqualität der Fußgänger und Fußgängerinnen im öffentlichen Raum verbessert werden. Die Initiatoren und Initiatorinnen des Radentscheids haben 2018 rund 40.000 Unterschriften für eine bessere Radinfrastruktur gesammelt. Mit dem Magistratsvortrag M 47 aus 2019 vertritt der Magistrat die rechtliche Auffassung, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Unabhängig von der etwaigen Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens erklärte der Magistrat aber grundsätzlich das Ziel, die Radverkehrssicherheit weiter zu erhöhen und den Radverkehr noch mehr als bislang zu fördern. Die Stadt Frankfurt hat deshalb mit den Vertrauenspersonen des Bürgerentscheids Gespräche aufgenommen, mit dem Ziel eine Einigung zwischen Radentscheid und Stadt Frankfurt im Sinne einer besseren Radverkehrsförderung zu erzielen. Angelehnt an den Forderungskatalog des Radentscheids wurde sich in konstruktiven Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen der Stadt Frankfurt auf Ziele verständigt, die mit dem nachfolgenden Antragstext von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollen. In diesem Zusammenhang soll die Vorlage M47/2019 bis zu den Haushaltsberatungen 2020/21 zurückgestellt werden. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Sichere Radwege für alle, auch für unsere Kinder und Senioren und Seniorinnen Die Stadt Frankfurt am Main wird kontinuierlich an allen Straßen in ihrer Baulast ohne regelwerkskonforme Radverkehrsführung mit einer Regelgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h neue Radverkehrsanlagen schaffen und alte umbauen. Es wird angestrebt, bis 2023 mindestens 45 km an Radverkehrsanlagen neu zu bauen bzw. umzugestalten. Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Planungen und Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist hierbei, die Radverkehrsanlagen nach erforderlichem aktuellem Standard auszubauen. Radverkehrsanlagen sind baulich getrennt auszuführen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. An Stellen, an denen kein separater baulich getrennter Radweg möglich ist, sind Radfahrstreifen mit baulichen Elementen zu prüfen und ggf. umzusetzen, um den Radfahrstreifen abzusichern. Die Entscheidung liegt im Einzelfall bei der Straßenverkehrsbehörde. Vor der endgültigen baulichen Umsetzung ist die Stadtverordnetenversammlung zu beteiligen. Künftige Radverkehrsanlagen sollen im Idealfall: - deutlich breiter sein - bequemes und sicheres Überholen muss möglich sein - also Breite in der Regel mindestens 2,3 m in Ausnahmefällen mindestens 2 m - einheitlich, ohne Senken, mit leicht befahrbarem Belag, ohne Unterbrechungen - durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten - nicht zu Lasten des ÖPNV und der Fußgänger und Fußgängerinnen errichtet - Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr sollen hierbei grundsätzlich in Erwägung gezogen werden, dies gilt sowohl für den ruhenden Verkehr als auch für die Umwandlung von Fahrspuren, wenn dies im Sinne der Radverkehrsförderung alternativlos erscheint. - bei Neubaumaßnahmen sind die üblichen Maßnahmen zur Gliederung des Straßenraums zu hinterfragen und innovative Ansätze zu prüfen, die eine bedarfsorientierte Führung des Radverkehrs ermöglichen und Konflikte zwischen Fuß-, Rad-, Autoverkehr und anderen Verkehrsarten minimieren - "Quetschlösungen" im Straßenraum im Zusammenspiel zwischen Straßenbahnführungen, Radverkehrsanlagen und beispielsweise Senkrechtparkplätzen sind zu vermeiden - alte Radfahrstreifen und Schutzstreifen im Bestand ohne Sicherheitstrennstreifen erhalten eine neue Markierung, die den aktuellen Standards entspricht, eine bauliche Abtrennung wird geprüft - an potenziellen Gefahrenstellen wird die Radverkehrsführung rot eingefärbt. Im Zuge der Umgestaltung sind ebenfalls zu prüfen: - die Ampelschaltungen (ausreichende Länge der Grünphase, um Straßen in einer Ampelphase zu queren) - oder alternativ ausreichende Größe von Verkehrsinseln, auch für Lastenräder/Fahrräder mit Anhängern - grüne Welle für Radfahrer und Radfahrerinnen / Grünschaltung für Radfahrer und Radfahrerinnen vor dem motorisierten Individualverkehr (MIV), um Einfahrt in die Kreuzung zu ermöglichen. Erste konkrete Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen: Die im Folgenden genannten konkreten Maßnahmen werden zuerst durchgeführt. Dringend notwendige Verbesserungen an der Radinfrastruktur in allen anderen Frankfurter Stadtteilen werden in einem nächsten Schritt identifiziert und umgesetzt. 1. Bockenheimer Landstraße Die vorliegende Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung, die die Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege in beiden Fahrtrichtungen, unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur vorsieht, soll mit Priorität weiter verfolgt werden. Bei der Planung wird eine Kapazitätsprüfung für die Abwicklung des Autoverkehrs an den einzelnen Knotenpunkten zur Bewertung der Auswirkungen des Wegfalls von separaten Abbiegespuren vorgenommen. Der Magistrat wird gebeten, noch 2019 eine Vorplanungsvorlage vorzulegen und im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 eine Einzelveranschlagung im Investitionsprogramm (IPG) vorzunehmen, so dass im Jahr 2021 mit dem Umbau begonnen werden kann. 2. Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße Die vorliegende Planung des Amtes für Straßenbau und Erschließung soll ebenfalls mit Priorität weiter verfolgt werden, so dass im Jahr 2021 mit dem Umbau begonnen werden kann. Der Magistrat wird gebeten, noch 2019 eine Vorplanungsvorlage vorzulegen und im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 eine Einzelveranschlagung im IPG vorzunehmen. 3. Schweizer Straße Aufgrund der komplexen Gegebenheiten und dem beengten Straßenquerschnitt soll für die Schweizer Straße ein städtebaulicher Wettbewerb im Jahre 2020 ausgelobt werden. Ziel ist es, eine städtebaulich attraktive Lösung zu finden, die die unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen betrachtet und hierbei vor allem die Situation für den Radverkehr und die Aufenthaltsqualität für alle Menschen deutlich verbessert. Dabei wird auch eine Ausweisung als Fahrradstraße im Abschnitt zwischen Gartenstraße und Hedderichstraße untersucht. Provisorische bestandsnahe Markierungslösungen Einige Hauptverkehrsstraßen verfügen über gar keine Radverkehrsführung und sind zugleich durch den motorisierten Individualverkehr stark belastet. Bevor es an nachfolgenden Straßen zu dauerhaften baulichen Umgestaltungen mit etwaigen Querschnittsveränderungen kommt, soll zunächst im Rahmen provisorischer baulicher Trennungen und Markierungen die Flächenumverteilung zugunsten des Radverkehrs erprobt werden. Die Maßnahmen an den betroffenen Straßen werden evaluiert und durch wissenschaftliche Verkehrsuntersuchungen begleitet. Nach Einrichtung jeder einzelnen Radverkehrsanlage soll nach einem Jahr Bilanz gezogen werden, welche weiteren Schritte vollzogen werden. Dies schließt ausdrücklich je nach Ergebnis eine Beibehaltung der Markierungslösung, eine Weiterentwicklung hin zu einer baulichen Lösung oder eine Rückabwicklung ein. Sollte sich bereits während des Evaluationszeitraums zeigen, dass ein Abschnitt nicht "funktioniert", werden unverzüglich Gespräche aufgenommen, um die Konsequenzen zu besprechen. Die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen soll im Jahr 2019 begonnen werden: 1. Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße Zwischen Battonstraße/Berliner Straße und Friedberger Tor wird in beide Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen eingerichtet. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Bereits 2019 wird mit der Einrichtung der Radverkehrsanlage in Fahrrichtung Norden begonnen. Die Fahrtrichtung Süden soll 2020 eingerichtet werden. 2. Friedberger Landstraße Zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz wird in beide Fahrtrichtungen ein Radfahrstreifen eingerichtet. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Zwischen Friedberger Platz und Egenolffstraße wird eine sichere Führung des Radverkehrs über die Rotlintstraße eingerichtet. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2020 vorgesehen. Die Einrichtung auf der Friedberger Landstraße erfolgt phasenweise. 3. Mörfelder Landstraße/ Offenbacher Landstraße Die betroffenen Abschnitte zwischen Auf dem Mühlberg und Breslauer Straße ohne Radverkehrsanlagen erhalten, unter Entfall der dritten Fahrspur, ein Angebot für den Radverkehr in beide Richtungen. Abhängig vom Querschnitt ist zum Teil nur ein Schutzstreifen möglich. Es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. 4. Hanauer Landstraße Zwischen Ostbahnhof und Ratsweg-Kreisel werden die Bestandsradwege in beide Richtungen optimiert. Auf der Südseite soll auf die Stellplätze auf dem Bord verzichtet werden, dafür entsteht ein breiter Rad- und Fußweg. Auf der Nordseite soll der vorhandene Rad- und Fußweg durch bestandsnahe Lösungen (bauliche Absicherungen, Verzicht einzelner Stellplätze) verbessert werden. Zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden. Ferner soll die sichere Führung auf Parallelrouten ernsthaft als Alternative geprüft werden. 5. Mainzer Landstraße Die bestehenden Lücken entlang der Mainzer Landstraße im Bereich Galluswarte bis Mönchhofstraße solle in beiden Fahrtrichtungen durch eine Markierungslösung geschlossen werden; es soll eine Absicherung durch provisorische bauliche Elemente erfolgen, außer dort, wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Ferner soll die sichere Führung auf Parallelrouten ernsthaft als Alternative geprüft werden. 6. Hauptbahnhof Zwischen Baseler Platz und Platz der Republik wird in Fahrrichtung Norden eine provisorische Radverkehrsanlage geschaffen, die baulich abgesichert wird, außer dort wo zwingende Gründe dagegen sprechen. Die Einrichtung der Radverkehrsführung findet zu Lasten von Stellplätzen bzw. Fahrspuren statt. Ein Entfall von Fahrspuren setzt eine positive Kapazitätsprüfung voraus. In Fahrtrichtung Süden soll ebenfalls eine Radfahrstreifenlösung erarbeitet werden und - vorbehaltlich etwaiger Baustelleneinrichtungsflächen der DB-Maßnahme zur Umgestaltung der B-Ebene - als provisorische Lösung ermöglicht werden. 7. Schöne Aussicht Nach Öffnung des nördlichen Mainufers für den Rad- und Fußverkehr wird, mindestens bis zum Ende der Sperrung des nördlichen Mainufers für den Autoverkehr, in der Schönen Aussicht eine Radverkehrsanlage in beide Fahrrichtungen geschaffen. Dies wird durch den Entfall der zweiten Fahrspur in östliche Richtung ermöglicht. Mit dieser Maßnahme wird eine wichtige Radverkehrslücke im innerstädtischen Bereich in Ost/West Richtung geschlossen. II. Fahrradfreundliche Nebenstraßen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr Die Stadt Frankfurt am Main wird in den nächsten Jahren weitere Nebenstraßen für den Radverkehr attraktiv umgestalten. Dies geschieht bevorzugt vor Kitas und Schulen, in Wohngebieten und Bereichen mit hoher Verkehrsdichte. Der Magistrat wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket für die Jahre 2020-2025 zu entwickeln, das auch die Einrichtung neuer Fahrradstraßen berücksichtigt. Die Vorschläge des Radentscheids werden hierbei geprüft und in die Planung mit einbezogen. Es wird angestrebt, pro Jahr mind. fünf Kilometer (wenn möglich bis zu zehn Kilometer) Nebenstraßen fahrradfreundlich umzugestalten. Fahrradfreundliche Nebenstraßen zeichnen sich unter anderem durch folgende Merkmale aus, die jeweils im Einzelfall auf Umsetzbarkeit zu prüfen sind: - Ausweisung von Fahrradstraßen ohne KFZ-Durchgangsverkehr - Aufpflasterung von Einmündungen aus Seitenstraßen bei Führung des Radwegs auf Gehwegniveau - Freihalten von Sichtachsen, insbesondere an Kreuzungen, z.B. durch Wegfall und ggf. bauliche Einfassung von Stellplätzen ("Gehwegnasen") - falls kein Schutzstreifen vorhanden ist oder markiert wird, Markierung von Sharrows auf der Straße - Schaffung von Sackgassen, Sperrung von Durchfahrten zur Eliminierung des Durchgangsverkehrs bei Offenhaltung für Fahrradfahrende und FußgängerInnen Primär sollen folgende Straßen durch die Verwaltung auf eine Umgestaltung nach den oben beschriebenen Merkmalen hin geprüft werden: 1. Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg 2. Oeder Weg 3. Frankenallee 4. Gutzkowstraße 5. Oberräder Fußweg 6. Nordendstraße 7. Grüneburgweg 8. Moselstraße, Westend 9. Daimlerstraße/Schielestraße (Umfahrung Hanauer Landstr., Anschluss an Trasse nach Hanau, siehe III.) 10. Brückenstraße 11. Zeuläckerstraße III. Durchgehende innerstädtische Fahrradtrassen Die Stadt Frankfurt am Main wird die Planung zur Schaffung innerstädtischer Fahrradtrassen vorantreiben. Bis 2025 soll ein Bündel an Maßnahmen umgesetzt werden, das sowohl die Einrichtung der Radschnellwegverbindungen in die Region (Frankfurt, Hanau, Taunus) als auch innerstädtische Trassen entlang des Anlagen- und Cityrings, wie auch die Verbesserung der Fahrradachse am Main als bedeutende Ost/West-Verbindung, mit einbezieht. Die Führung von Radschnellwegeverbindungen und Fahrradtrassen soll entsprechend der Förderstandards des Landes Hessen erfolgen. Es wird angestrebt, pro Jahr mindestens fünf Kilometer Fahrradtrassen einzurichten. Fahrradtrassen richten sich insbesondere an Pendler und Pendlerinnen und Langstrecken-Radfahrer und -Radfahrerinnen. Sie werden möglichst barrierefrei, d.h. kreuzungsfrei auf einem Niveau und in ausreichender Breite ausgeführt, um gefahrlos Gegenverkehr (wo relevant) und Überholen zu ermöglichen. Die Stadt Frankfurt wird insbesondere die bereits in Planung befindlichen Radschnellwege nach Darmstadt und Hanau auf Frankfurter Stadtgebiet fertigstellen. Darüber hinaus prüft die Stadt schwerpunktmäßig die Einrichtung von Fahrradtrassen auf den folgenden Strecken: 1. Cityring und Anlagen: Beachtung der diversen Liefer- und Anliegerverkehre für die Innenstadt. Verschiedene Varianten sind möglich: - baulich abgetrennter Radweg auf City- und Anlagenring, jeweils in aktueller Fahrtrichtung, nach Möglichkeit zur Grünanlage hin orientiert (also Cityring links, Anlagenring links) - Einrichtung eines sehr breiten baulich abgetrennten Zweirichtungsradwegs auf entweder City- oder Anlagenring. 2. Nördliches Mainufer: Hier sind insbesondere zu prüfen eine Nutzung des Hafenbahn-Gleisbetts (technische Lösung mit Gummilippen erforderlich). Im zentralen Abschnitt zwischen Untermainbrücke und Alter Brücke ist die Kombination mit dem für Kraftfahrzeuge gesperrten Mainkai zu beachten und in die Planung zu integrieren. Alternativ wird die Hafenbahntrasse ebenfalls für die ÖPNV Nutzung untersucht. IV. Kreuzungen werden für den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer Die Stadt Frankfurt am Main wird ein Programm zum Umbau von Kreuzungen erarbeiten. Im ersten Schritt werden bis 2022 mindestens 15 durch Licht-Signal-Anlagen geregelte Kreuzungen fußgänger-, fahrradfreundlich und barrierefrei umgebaut. Hierzu gehören sowohl bestandsnahe Umbaumaßnahmen als auch die Erprobung von Kreuzungsvarianten nach Kopenhagener und niederländischem Vorbild. Der Fokus muss dabei auf der Sicherheit von Fuß- und Radverkehr liegen, d.h. der Umbau sollte nach Möglichkeit so erfolgen, dass Sichtachsen freigehalten werden, Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen und Fußgänger und Fußgängerinnen vor dem MIV in die Kreuzung einfahren können und der MIV möglichst im rechten Winkel auf die anderen Verkehrsströme trifft (Modell der "Protected Intersection"). Möglichkeiten sind hier konkret: - Die Verbesserung der Sichtbeziehungen im Kreuzungsbereich durch die Schaffung von Fahrradabstellplätzen - die Einrichtung von "Gehwegnasen" für Fußwege - die Einrichtung von "Vorstreckungen" für Autofahrer und Autofahrerinnen (Abbiegen im rechten Winkel), etc. Auf Erfahrungen aus anderen Städten ist hierbei zurückzugreifen. Die Stadt Frankfurt am Main orientiert sich bei der Priorisierung der Kreuzungen an den aktuellen Unfallstatistiken und gestaltet zuerst die Kreuzungen um, die Unfallhäufungen aufweisen. Eine Kreuzung muss aber kein nachgewiesener Unfallschwerpunkt sein, um umgestaltet zu werden. Zunächst sind die folgenden Kreuzungen auf eine Umgestaltung der Verkehrsführung mit den oben beschriebenen Merkmalen zu prüfen: 1. Mainkai / Neue Mainzer Straße 2. Adickesallee / Eckenheimer Landstraße 3. Eschenheimer Tor (oben und unten) 4. Taunusanlage / Bockenheimer Landstraße 5. Obermainkai / Oskar-von-Miller-Straße 6. Grüneburgweg / Eschersheimer Landstraße 7. Hansaallee / Miquelallee 8. Junghofstraße / Taunusanlage 9. Fischerplätzchen 10. Bockenheimer Landstraße / Zeppelinallee 11. Schweizer Straße / Mörfelder Landstraße 12. Alfred-Brehm-Platz (Zoo) 13. Kaiserplatz 14. Jean-Monnet-Straße / Hügelstraße 15. Friedberger Tor V. Deutlich mehr Fahrradparkplätze Die Stadt Frankfurt am Main strebt an, 2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu errichten. Dies beinhaltet im wesentlichen Fahrradbügel, überdachte Abstellanlagen, Doppelstockparker, Fahrradboxen an ÖPNV-Haltepunkten und Fahrradgaragen in Wohnquartieren. Bei der Platzierung der Parkplätze ist darauf zu achten, dass sich die Abstellanlagen in den Straßenraum einfügen und den Fußverkehr nicht behindern. Die Umnutzung von KFZ-Stellplätzen ist zu prüfen. An Haltestellen des ÖPNV wird zudem die Zahl überdachter Abstellplätze massiv ausgeweitet. An größeren ÖPNV-Haltepunkten werden außerdem Luftpumpen/Reparaturstationen eingerichtet (Beispiel Konstabler Wache). VI. Kampagne für die Frankfurter Fahrrad-Metropole Die Stadt Frankfurt am Main investiert in die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Radverkehrs. Ziel der Kampagne ist es, den Radverkehrsanteil im Stadtgebiet und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen im Straßenverkehr zu erhöhen. Im Rahmen der Kampagne wird insbesondere auf die Gefahren von "Dooring-Unfällen", Abbiegeunfällen und zu geringen Überholabständen hingewiesen. VII. Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Der Magistrat wird beauftragt, eine Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" zu bilden, und im Haushaltsentwurf 2020/21 den hierfür erforderlichen Personalkostenmehrbedarf abzubilden. Für die Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" werden 18 auf fünf Jahre befristete Stellen geschaffen. Im Rahmen einer Evaluierung der Arbeit der Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" nach drei Jahren wird eine Fortsetzung der Projektorganisation sowie die Überführung der Projektstellen in den regulären Stellenplan geprüft. Organisationseinheit Anzahl Stellen Stellenbezeichnung Stellenwert Finanzielle Auswirkungen Amt 36 3 Tech. Ang. E 12 285.000, 00 € Amt 36 1 Tech. Ang. E 10 78.000, 00 € Amt 66 3 Tech. Ang. E 12 285.000, 00 € Amt 66 1 Tech. Ang. E 14 103.000, 00 € Amt 36 10 Betriebs-Ang. E 6 620.000, 00 € Damit die Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" noch 2019 ihre Arbeit aufnehmen kann, können die vorgenannten Projektstellen im Rahmen des Dezernatsbudgets des Dezernates VI sofort ausgeschrieben und besetzt werden. VIII. Kampagne für die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln Damit die neue Radinfrastruktur auch genutzt werden kann, verstärkt die Stadt Frankfurt massiv ihre Maßnahmen gegen Falschparker und Falschparkerinnen zum Beispiel durch Abschleppen insb. auf Radwegen. Dazu gehört auch eine verstärkte Präsenz der städtischen Verkehrspolizei auf Fahrrädern. Um bei Baustellen für eine sichere Fuß- und Radverkehrsführung Sorge zu tragen, stellt der Magistrat sicher, dass Baustellen regelmäßig kontrolliert werden. Im Straßenverkehrsamt wird hierzu eine neue Stelle eingerichtet, an die sich die Bürger und Bürgerinnen auch mit Beschwerden wenden können. IX. Finanzierung einer fahrradfreundlichen Verkehrspolitik Der Magistrat wird beauftragt, folgende Finanzmittel bereitzustellen. Im Haushaltsjahr nicht abgerufene Mittel im Ergebnis- und Investitionshaushalt (Ausnahme: Personalkosten) sollen entsprechend der jeweiligen Budgetierungsmerkmale in folgende Haushalte übertragen werden, damit die Gelder trotzdem dem Radverkehr zu Gute kommen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts der Stadt Frankfurt. Ergebnishaushalt: Finanzmittel für Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" (siehe Tabelle) 8 Projektstellen technische Angestellte 751.000 € 10 Projektstellen Verkehrspolizei 620.000 € Ausbildungskosten Hipo - Lehrgang: 2.715 € Ausbildungskosten interne praktische Ausbildung: 4.420 € Gesamt bei 10 MA: 71.350 € (einmalig 2020) Dienstbekleidung Grundausstattung: 2.812 € pro Mitarbeiter Dienstbekleidung Radfahrstaffel: 400 € pro Mitarbeiter Gesamt bei 10 MA: 32.120 € (einmalig 2020) Finanzmittel für Öffentlichkeitsarbeit (Amt 36): 200.000 € Erhöhung der Unterhaltungsmittel Straßenbau 2.500.000 € (Provisorische Maßnahmen Radverkehr, Markierungsarbeiten, Roteinfärbungen, etc) Finanzbedarf im Ergebnishaushalt 2020 4.174.470 € 2021 4.071.000 € Investitionshaushalt: Aufstockung der Mittel in 2020 auf 5,5 Mio €. Zusätzlicher Finanzbedarf Aufstockung der Mittel in 2021 auf 13 Mio €. Zusätzlicher Finanzbedarf Fahrradabstellanlagen Aufstockung auf 250.000 TSD € und Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend den Haushaltsansätzen des Jahres 2021. 2.500.000 € 2020) 10.000.000 € (2021) 100.000 € (2020/21) (bewegliches Vermögen zur Ausstattung der Fahrradstaffel) Anschaffung Dienstrad (einmalig 2020) 2.500 € pro Stück x 10 MA 25.000 € Mobida - Gerät (einmalig 2020) 2.600 € pro Stück x 10 MA 26.000 € Finanzbedarf im Investitionshaushalt 2.651.000 € (2020) 10.100.000 € (2021) In der Summe sollen somit für das Jahr 2020 6.825.470 € (2020) und für das Jahr 2021 und folgende Jahre 14.171.000 € (2021) zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die investiven Mittel sind sowohl für Planungen als auch für bauliche Maßnahmen heranzuziehen. Der Magistrat wird gebeten, zur Refinanzierung der Radverkehrsmaßnahmen entsprechende Förderanträge einzureichen. Die vorgenannten Maßnahmen gehen sehr weit über die bislang avisierten Radverkehrsmaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main hinaus und erfordern umfassende Planungen und eine Weiterentwicklung des Gesamtnetzes. Eine zügige Entwicklung der Planung und Umsetzung erfordert die Schaffung einer Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt", eine Ausweitung der Anzahl der Beschäftigten und die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel, auch um andere Projekte im Verkehrsbereich nicht zu vernachlässigen (z.B. der barrierefreie Ausbau von Haltestellen, die Sanierung von Industriestraßen, Grunderneuerungen, die Umsetzung des Lückenschlussprogramms für den Radverkehr, Schöneres Frankfurt, ÖPNV-Beschleunigung). X. Radverkehrskonzeption und Statusberichte Der Magistrat wird aufgefordert, sämtliche vorgenannten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in die bisherige Gesamtkonzeption zu integrieren und diese in Form eines Radverkehrsentwicklungsplans zu verschriftlichen. Die Gesamtkonzeption samt Statusbericht ist der Stadtverordnetenversammlung erstmals im Jahre 2021 vorzulegen. Der Bericht an die Stadtverordnetenversammlung wird in der Folge alle zwei Jahre fortgeschrieben. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2019, OF 227/15 Antrag vom 03.08.2019, OF 1360/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.08.2019, OF 196/14 Anregung vom 16.08.2019, OA 439 Anregung vom 19.08.2019, OA 441 Auskunftsersuchen vom 23.08.2019, V 1401 Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Vortrag des Magistrats vom 16.12.2019, M 217 Antrag vom 15.04.2020, OF 1279/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6014 Antrag vom 03.02.2021, OF 1907/5 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 Anregung vom 10.09.2021, OA 69 Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Auskunftsersuchen vom 26.10.2021, V 190 Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Antrag vom 24.04.2022, OF 254/9 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2120 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 199 Antrag vom 04.09.2022, OF 315/9 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2714 Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Antrag vom 27.10.2022, OF 369/9 Anregung vom 10.11.2022, OA 276 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3147 Antrag vom 20.11.2022, OF 389/9 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4350 Bericht des Magistrats vom 10.11.2023, B 430 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 74 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.06.2019, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO II, TOP 2 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 816 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. a) Die Beratung der Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Emmerling, Mund, Stammwitz, Siefert, Rinn, Zieran, Tschierschke, Kliehm und zu Löwenstein sowie von Stadtrat Oesterling dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRANKFURTER 12:30 Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL und die AfD drei Minuten Redezeit an die BFF übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos 33. Sitzung des OBR 4 am 13.08.2019, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 13 am 13.08.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 895 wird unter Hinweis auf OA 415 abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); 4 CDU (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 439 2019 1. Die Vorlage NR 895 dient unter Hinweis auf OA 439 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 227/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und BFF in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 CDU, SPD und GRÜNE gegen 1 CDU, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage NR 895 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 47 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. a) Die Vorlage NR 895 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 67 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1401 2019 1. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1360/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, Die PARTEI und U.B. gegen FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung LINKE. 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 47 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 895 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage NR 895 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 4213, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Betreff: Stadtbahnbau, Grundstrecke C, Los 36, Nachrüstung von einem Aufzug in der U-Bahn-Station Westend hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.1985, § 783 (M 10) - l. B 79/86 - 1. Der Nachrüstung der in Betrieb befindlichen U-Bahn-Station Westend der Grundstrecke C, Baulos 36, mit einem Personenaufzug wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.269 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.002738 - Nachrüstung von Aufzügen in U-Bahn Stationen (U-Bahn Station Westend), Mittel in Höhe von 2.526 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2018 für Planungsleistungen bereits rd. 325 T€ (Stand 31.12.2018) verausgabt wurden. Die darüber hinaus auf dieser Projektdefinition zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 340 T€ stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2020/21; b) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 403 T€ aus der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 "Barrierefreie Straßenbahnhaltestellen", erfolgt; c) ein Antrag zur Förderung der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde. Der Zuwendungsbescheid liegt seit dem 31.10.2018 vor und weist eine Förderung nach dem GVFG in Höhe von 1.332 T€ und nach dem FAG in Höhe von 95 T€ aus; d) im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von 1.403 T€ verwendet werden sollen; e) die Jahresfolgekosten i.H. v. rd. 241 T€ in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 95 T€ aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen. 4. Der Fällung der Bäume mit den Baumkatasternummern 64, 65, 66 und 67 wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Damit wird der Forderung nach einem mobilitätsgerechten Ausbau und barrierefreiem Zugang zu allen unterirdischen Stadtbahnstationen gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetztes und des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.1985, § 783, entsprochen. Die aufgrund der Beschlussfassung zu den Magistratsberichten B 72 vom 03.03.1986 und B 79 vom 10.03.1986 begonnene barrierefreie Nachrüstung der in Betrieb befindlichen Stadtbahnstationen mit behindertengerechten Personenaufzügen wird, nach Abschluss der Phasen I und II in den Jahren 1992 bzw. 1994, mit vorliegender Maßnahme in Phase III fortgesetzt. Ziel der Nachrüstung ist ebenfalls, die Qualitätssteigerung sowie die Attraktivität des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) zu fördern, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend, mobilitätseingeschränkten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Der vorliegende Vortrag beinhaltet die Genehmigung der Vor- und Ausführungsplanung und der Mittel gemäß der beigefügten Kostenberechnung für die Nachrüstung der U-Bahnstation Westend mit einem Personenaufzug sowie die bereits mit dem Grünflächenamt (67) abgestimmte Fällung von 4 Bäumen und den entsprechenden Ersatzpflanzungen. Das Bauvorhaben soll nach gegenwärtigem Stand im Jahr 2019 begonnen und im 4. Quartal des Jahres 2021 fertiggestellt werden. B. Alternativen Im Verlauf der Planung der barrierefreien Erschließung der Stadtbahnstation Westend wurden mehrere Varianten geprüft. Einige der Varianten bestehen aus zwei Aufzügen, die ein aufwendiges Umsteigen in der B-Ebene erforderlich machen. Bei zwei weiteren Varianten sind Direktaufzüge vorgesehen. Im Zuge des Planungsprozesses haben sich Änderungen bezüglich der Anforderungen an den Aufzug ergeben haben. Der Fahrkorb muss nun dazu geeignet sein, eine Krankenliege aufzunehmen. Aufgrund der krankenliegefähigen Fahrkorbgröße von 1,40/2,10 m und der damit verbundenen Aufzugsaußenabmessungen war die Anordnungsmöglichkeit für den Aufzug nur noch bei zwei Varianten möglich. Diese beiden Varianten waren der Vertikalaufzug mit der Insellösung und der Schrägaufzug (Bochumer Modell). Alle anderen Varianten schieden aufgrund der benötigten Flächen aus. Bei diesen beiden Varianten besteht ein extrem großer finanzieller Unterschied. Die Baukosten des Schrägaufzuges fallen laut Kostenberechnung etwa doppelt so hoch aus, wie bei dem Vertikalaufzug. Bei der Ausführung als Schrägaufzug müsste außerdem während der Bauphase für ca. 4 - 5 Wochen eine Stationssperrung erfolgen, sowie ca. 40 - 50 Wochen Gleiswechselfahrten durchgeführt werden. Dadurch würden sich eine deutlich geringere Verfügbarkeit und einer starke Beeinträchtigung auf der C-Strecke ergeben. Aus Kostengründen, der kürzeren Bauzeit, dem schnelleren Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen und der kurzen Fahrzeit des Aufzuges wurde die Direktaufzugsvariante (Insellösung) gewählt. Der Schutz der Fahrgäste auf der Verkehrsinsel wird mittels betonierter Stützmauern als Rammschutz und mit einem gesicherten und signalisierten Überweg gewährleistet. C. Lösung Die in Betrieb befindliche U-Bahn-Station Westend wird mit einem behindertengerechten Vertikalaufzug ausgerüstet. Entsprechend der Planunterlage wird ein Aufzug auf dem Mittelbahnsteig von der C zur A-Ebene führen. Der Aufzug endet dort in einer noch einzurichtenden Verkehrsinsel in der Mitte der Bockenheimer Landstraße, auf Höhe der Einmündung Myliusstraße. Die Erschließung der Verkehrsinsel erfolgt über einen Fußgänger-Überweg mit Ampelregelung. Die Bockenheimer Landstraße erhält dadurch stadtauswärts eine im Bereich der Mittelinsel verschwenkte Fahrspur und stadteinwärts nur noch eine überbreite Fahrspur. Eine Frischwasserleitung, die die Bockenheimer Landstraße rechtwinklig quert, muss aufgrund der Kreuzung mit dem Aufzugschacht verlegt werden. Bei dem Einbau des Personenaufzuges werden zusätzlich die in diesem Zusammenhang stehenden Belange des Brandschutzes gemäß den Forderungen des Brandschutzsachverständigen und der Technischen Aufsichtsbehörde des RP Darmstadt - Dezernat III 33.1 - berücksichtigt. Nähere Einzelheiten sind den Anlagen und der enthaltenen Bau- und Betriebsbeschreibung zu entnehmen. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die Gesamtausgaben betragen gemäß vorliegender Kostenberechnung: 3.269.000,00 € Kostenübersicht 1.1 Baukosten Straßenbau 239.380,00 € Aufzug 1.568.637,80 € Grün- und Freiflächen 19.000,00 € NRM Verlegung von Versorgungsleitungen 14.000,00 € Verkehrssignalanlagen 31.620,00 € Summe 1.1 1.872.637,80 € 1.2 Baunebenkosten Architekten und Ingenieurleistungen 711.722,16 € Gutachten und Beratung 116.460,00 € Allgemeine Baunebenkosten 412.240,80 € Summe 1.2 1.240.422,96 € 1.3 Aufrundung für Unvorhergesehenes (rd. 5,0 %) 155.939,24 € Gesamtkosten 3.269.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Planung erfolgt seit dem Jahr 2008. Die Umsetzung des Bauvorhabens wird im Zeitraum 2019 - 2021 erfolgen. Die Mittel werden wie folgt abfließen: bis einschließlich 31.12.2018 verausgabt : 325.238,24 € 2019: 600.000,00 € 2020: 1.340.000,00 € 2021: 1.003.761,76 € 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalkosten keine b) Sachkosten Berechnungsgrundwerte Straßenbau Aufzug Grün- und Freiflächen Signalanlagen Versorgungsleitung Straße 239.380,00 € Aufzug 1.568.637,80 € Grün- und Freifläche 19.000,00 € Versorgungsleitungen 14.000,00 € Verkehrssignalanlage 31.620,00 € Architekten und Ingenieur 711.722,16 € Gutachten und Beratung 14.460,00 € 102.000,00 € Allg. Nebenkosten 150.269,80 € 239.001,00 € 10.566,00 € 12.404,00 € Unvorhergesehenes 155.939,24 € Summe 404.109,80 € 2.777.300,20 € 29.566,00 € 44.024,00 € 14.000,00 € 1. Bauunterhaltungskosten* Straßenbau 1.200 m2 1,30 € /m2 1.560,00 € Grün- und Freiflächen 29.566 € 5 % 1.478,30 € Verkehrssignalanlagen Unterhaltung 1 Stck 5.000 €/Stck 5.000,00 € Betrieb 1 Stck 1.500 €/Stck 1.500,00 € Instandsetzung 44.024 € 5 % 2.201,20 € 11.739,50 € 2. Abschreibung Aufzug BND*15 Jahre 1/15 von 2.777.300,20 € 185.153,35 € Straßenbau BND*30 Jahre 1/30 von 404.109,80 € 13.470,33 € Grün- und Freiflächen BND*15 Jahre 1/15 von 29.566,00 € 1.971,07 € Verkehrssignalanlagen BND*15 Jahre 1/15 von 44.024,00 € 2.934,93 € NRM Verlegung von Versorgungsleitungen BND 30 Jahre 1/30 von 14.000 € 466,67 € Gesamtsumme Abschreibung 3.269.000 € 203.996,35 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung Kalkulatorische Verzinsung (durchschnittlich) von: 3.269.000,00 € - 1.427.200,00 € = 1.841.800,00 € x 2,75%/p.a. / 2 = 25.324,75 € *) Zinssatz gem. HH-Rundschreiben 2019 vom 12.10.2017 Summe Jahresfolgekosten: 241.060,60 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.427.200,00 € / 15* Jahre 95.146,67 € * Abschreibung 6. Leistungen Dritter (Auflösung von Sonderposten): Zu Finanzierung der Gesamtaufwendungen werden: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 1.332.100,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 95.100,00 € erwartet. Gesamteinnahmen 1.427.200,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges Es werden Mittel in Höhe von 1.403 T€ aus der Stellplatzablöse verwendet. Anlage _Bau-und_Betriebsbeschreibung (ca. 106 KB) Anlage _Grundrisse (ca. 495 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.09.2019, OA 460 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Anfrage vom 14.11.2019, A 584 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 14.08.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis der Magistrat dem Ortsbeirat 2 dargelegt hat, wie der Aufzugsbau realisiert werden soll. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung Piraten Die LINKE. gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Die Linken finden es ein Skandal das das Stadtparlament die Vorlage M 109 zum U-Bahn Aufzug Westend, trotz zurückstellungswünschen des zuständigen Ortsbeirat 2 wegen Beratungsbedarf nicht zurückgestellt hat. Und dies aus folgenden Gründen. 1. Ein Aufzug in der Straßenmitte ist für die Verkehrsteilnehmer die den Aufzug benutzen einen erhöhte Gefahr. Insbesondere für Kinder , und Alte Menschen. 2 Die Gefahr für Fußgänger, die den Gehweg vor dem Rewe in der Bockenheimer Landstraße Landstraße benutzen, wird durch den Radweg, der Genau am Rewe nach rechts zum Gehweg, ohne weiteren Grünstreifen dazwischen verschwenkt wird, stark zunehmen. 3. Die von uns zum Beschluß vorgelegte Vorlage weist eine erheblichen Mangel auf. Der in der Vorlage eingezeichnete Radweg hat nur die jetzige Breite von 1.10 m. Der beschlossene Radweg wird aber 2.20 m Breit sein. Wenn der Radweg breiter wird, ist kein platz mehr für die Fahrspur auf dieser Seite . Oder ist etwa geplant den Radweg an der Stelle weiterhin zu verengen. Wo beliebt da die angeblich gewollte Unterstützung des Rad und des Fußgänger Verkehrs." 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Stellungnahme des Magistrats auf die Vorlage OA 460 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 109 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Herr Emmert (BFF) gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Obwohl es mit einem Stufenaufzug in Linearmotortechnik möglich wäre, den U-Bahnhof Westend barrierefrei an den Odina-Bott-Platz anzubinden, besteht der Magistrat auf der Billiglösung eines Aufzuges, der in Straßenmitte an die Oberfläche kommt. Obwohl ich vielfach sowohl bei einem Ortstermin, als auch bei den Sitzungen des Ortsbeirates darauf hingewiesen habe, daß diese Lösung unverantwortlich und unnötig ist, bestehen der Magistrat und die Ortsbeiratsmehrheit darauf. Ich warne seit jeher davor, daß dieser Straßenmitten-Aufzug zur Todesfalle werden und in den Jahren nach seiner Fertigstellung Tote und zahlreiche Verletzte verursachen wird. Wer diesem Vorhaben zustimmt, trägt daran Mitschuld. Ich lehne dieses Vorhaben strikt ab." Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 69 0

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreie Zugang U-Bahnstation Westend) die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im OBR 2 vorzustellen; 2. kurzfristig die Situation an der Ampel Kettenhofweg / Ecke Mendelssohnstraße zu prüfen und zu berichten, ob die dortige Ampelschaltung in den Stoßzeiten morgens zwischen 8-10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16-18 Uhr wie folgt angepasst werden kann: a) Verlängerung der Grünphase für den Autoverkehr der aus dem Kettenhofweg in die Mendelssohnstr. einbiegt und b) Schaltung der Grünphase für den Autoverkehr so, dass diese nicht parallel zur Grünphase der Fußgängerampel über die Mendelssohnstraße verläuft (und im Ergebnis mehrere Autos rechts abbiegen können); 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstr. auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Es gibt im Kettenhofweg bis zur Ampelkreuzung in den letzten Jahren ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Der Kettenhofweg wird stark als Umgehung zur Bockenheimer Landstr. frequentiert. Dies führt an der Ampelkreuzung zu erheblichem Stress durch Stauaufkommen für die Verkehrsteilnehmer und vor allem auch für die Anwohner (es gibt hier neben den Autos ein hohes Aufkommen an Fahrradverkehr und Fußgängern und neuerlich auch E-Scootern). Diese geschilderten Situationen finden vor allem zu Stoßzeiten morgens zwischen 8 Uhr und 10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 Uhr und 18.00 Uhr statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.

Bockenheimer Landstraße: Verkehrslösungen gut planen - Chaos verhindern

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Verkehrslösungen gut planen - Chaos verhindern Vorgang: NR 895/19; M 109/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Auskunft darüber zu geben, wie die beiden geplanten großen Baumaßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße gemeinsam durchgeführt werden können. Es geht um den Einbau des Aufzugs an der U-Bahn-Station Westend (M109) und Umbau der Radwege (NR 895). a) Wie verträgt sich die Verlegung der Fahrspuren für den Bau des Aufzugs mit der geplanten Verbreiterung der Radwege? b) Besteht unter der Maßgabe der Verbreiterung der Radwege weiterhin ein Finanzierungsvorteil für die "Insellösung" mitten auf der Fahrbahn oder ist eine Neubewertung der Alternativen sinnvoll? c) Wie ist der Zeitplan für die Maßnahmen? d) Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass Frankfurter Autofahrer und einpendelnde Autofahrer frühzeitig über den Wegfall der Fahrspur (Abbiegespur) informiert werden? e) Welche alternativen Lösungen werden einpendelnden Autofahrern angeboten? Z.B. Ausbau des ÖPNV-Angebotes, Schaffung von Park-and-Ride-Parkplätzen? Es ist zu erwarten, dass die bisherigen Kapazitäten im Bereich ÖPNV und Stadtrandparken nicht ausreichen werden und somit die Akzeptanz der Maßnahme in Gefahr gerät. f) Auf welchen Strecken wird Ausweichverkehr erwartet? Begründung: Die geplanten Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße stellen eine große Veränderung für den privaten und gewerblichen Autoverkehr dar. Da nicht zu erwarten ist, dass alle Autofahrer von heute auf morgen auf den ÖPNV oder das Rad umsteigen werden, sind sowohl in der Information als auch im Kapazitätsausbau geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Bisherige Sperrungen und Baustellen in Frankfurt haben gezeigt, dass im Ergebnis alle darunter leiden, wenn es keine sinnvollen begleitenden Maßnahmen gibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.

Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4