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Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 282 Betreff: Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" veröffentlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5932 - NR 1195/15 FDP - Zwischenbericht: Der von der Stadtverordnetenversammlung aufgrund der Planung (M 88 vom 17.05.2010) der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) beschlossene barrierefreie Ausbau der beiden Stadtbahnstationen "Glauburgstraße" und "Musterschule" der Stadtbahnlinie U 5(§ 8334 vom 01.07.2010) beinhaltet eine Lösung, die durch Lage, Länge sowie des immer im mittleren Teil der Seitenbahnsteige gegebenen barrierefreien Ein- und Ausstiegs die trennende Wirkung der Haltestellen so weit wie möglich minimiert. Die Lage der Haltestellen wurde zudem so gewählt, dass Veränderungen im Straßennetz des Nordends so gering wie möglich gehalten werden und die Erschließung der Eingänge und Einfahrten bestehen bleibt. Rad- und Fußwege verlaufen zwischen Bahnsteig und Häuserfronten. Um in der Konsequenz auch für die Ausformung der Haltestellen selbst gleichfalls ortsbezogene, gestalterische und funktionale Lösungen zu finden, beinhaltet die beschlossene Planung die Auslobung eines Gestaltungswettbewerbes. Durch die städtebaulichen Entwürfe der als Preisträger aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Architekten findet faktisch eine bessere Integration der Verkehrsanlagen (Bahnsteige) in die Nebenanlage (Rad- und Fußweg - "Bürgersteig") statt, sodass der tiefliegende Bahnsteigbereich als Bürgersteig wahrgenommen und genutzt werden kann. Mit der Anregung OM 560 vom 03.11.2011 empfahl der Ortsbeirat 3 (Nordend) dem Magistrat, für die U 5 Station "Musterschule" die Planung der Architekten Kölling und für die Station "Glauburgstraße" die Planung der Architekten Just/Burgeff umzusetzen. Aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsgewinners für die Station Musterschule geht hervor, dass: "Durch eine differenzierte Modellierung der Bürgersteigniveaus die Zugänglichkeit des Bahnsteiges von allen Seiten erreicht und das Erfordernis von Geländern und Absturzsicherungen mit der entsprechenden Barrierewirkung vermieden wird. Die dadurch geschaffene Weite und Transparenz fördert die Orientierung und die städtebauliche Einbettung im Straßenraum: Der Bahnsteig geht in den Bürgersteig über und dieser nahtlos in die Stadt. Der Bürgersteig dient im Haltestellenbereich als geschützte Bahnsteigerweiterung, welche ein sicheres Warten mit Abstand zu der [...] Bahnsteigkante ermöglicht und dafür sorgt, dass die [Fahrgäste] nicht bis zum Ende der Plattform zu laufen brauchen. [...] Der Bürgersteig führt die Passanten von den Bahnsteigköpfen aus mit einer Steigung von 2,5% barrierefrei auf das Bahnsteigniveau +60 cm und senkt sich dann im Bereich des mittleren Bahnsteigniveaus +80 cm nochmals leicht ab. Auf diese Weise sind maximal 3 Steigungen zur Überwindung der Höhenunterschiede im Haltestellenbereich nötig. Die lang gezogenen Stufen verschneiden sich mit dem neuen an- und absteigenden Gelände und ergeben ein elegantes und ruhiges Straßenbild. Um die neue Gehwegsituation aufweiten zu können, werden der Fuß- und Fahrradweg entlang der Grundstücksgrenzen auf das Minimum verschmälert (b > 3,2 m) und kaum merklich um eine Stufenhöhe angehoben. Die bestehenden erhöhten Hauseingänge machen dies möglich. [...]" Daher reduziert sich der Abstand der hintersten Kante der Station Musterschule zur Hausfront zwar rein rechnerisch von ca. 4 auf 3 Meter. Da die unterste Ebene der Station Musterschule sich jedoch kaum von der Ebene des Bürgersteigs abhebt, vermischen sich diese und die gesamte Durchgangsbreite wird so um ca. 2,40 bis 2,70 Meter auf ca. 5,40 bis 5,70 Meter erweitert. Diese Entwurfsplanung wurde bereits vor Einreichung des Planfeststellungsantrages inklusive der Veränderungen in Bezug auf die Vorplanung im Verkehrsausschuss sowie mehrfach dem Ortsbeirat 3 (Nordend) und der Öffentlichkeit vorgestellt (Pläne, Modelle und 3D-Darstellungen) und eingehend erläutert. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die Planfeststellungsbehörde, das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, im Einvernehmen mit der VGF als Antragstellerin des Planfeststellungsverfahrens festgelegt, mit einem neutralen Gutachten eine Bewertung der Verkehrssicherheit der geplanten Stationen Musterschule und Glauburgstraße im Rahmen der Planfeststellung durchzuführen. Die Notwendigkeit ergab sich aus der besonderen Situation - Hochbahnsteig, gemeinsamer Verkehrsraum Straßenbahn/Motorisierter Individualverkehr (MIV), hohes Fahrgastaufkommen durch drei Schulen im Einzugsgebiet. Das Sicherheitsgutachten sowie eine ergänzende Bewertung von Anpassungen durch den Sicherheitsgutachter sind als Anlagen beigefügt. Die Verträglichkeit der Anlage 5 des Sicherheitsgutachtens (Risikoregister) ist aufgehoben. Ziel und Anwendungsbereich des Gutachtens: Ziel des Gutachtens war, die möglichen Risiken infolge des barrierefreien Umbaus der Stationen Musterschule und Glauburgstraße zu identifizieren, zu analysieren und neutral aus Expertensicht zu bewerten. Untersucht und bewertet wurden die für die beiden Haltestellen spezifischen Aspekte, die im direkten räumlichen Zusammenhang mit den beiden Haltestellen stehen und nicht die unspezifischen Risiken, die generell mit Haltestellen, mit oder ohne Hochbahnsteig, verbunden sind. Hierbei hat der Gutachter in eigenem Ermessen nicht nur planfeststellungsrelevante Aspekte der Stationen in Bezug auf mögliche Risiken betrachtet. Ausgewertete Grundlagen: Als Grundlage für das Gutachten wurden vor allem die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens ausgewertet. Es wurden die entsprechenden Normen und Regelwerke überprüft; an beiden Haltestellen und zusätzlich an den Vergleichshaltestellen Fritz-Tarnow-Straße und Oberursel Stadtmitte wurde die Verkehrssituation erhoben. Zudem wurden die geplanten Hochbahnsteige in ihrer Dimensionierung überprüft und die Bahnsteigkapazität ermittelt. Basierend auf umfänglicher Expertenbetrachtung, Szenarienbäume und Gefährdungsprotokolle in Anlehnung an DIN EN 50126 (Bahnanwendungen - Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit, Sicherheit [RAMS]) wurden Risikoszenarien erarbeitet und bewertet. Erstellung des Gutachtens: Für die Erstellung des Gutachtens wurden im Rahmen eines Workshops die relevanten Fachleute und Stakeholder, insbesondere die Experten der Stadt, der Behörden, der Polizei, des Verkehrsunternehmens sowie der betroffenen Schulen und Behindertenvertretungen einbezogen, um deren Expertise und das ortsspezifische Wissen angemessen zu berücksichtigen. Ergebnis des Gutachtens: Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Planungen für den Umbau in den zentralen Teilen den relevanten Normen und Regelwerken zwar entsprechen, aber an mehreren Punkten von diesen abweichen. Diese Abweichungen wurden u.a. mit Hilfe der analytischen Risikobewertung beleuchtet. In der Risikobewertung wurden insgesamt 110 Risiken betrachtet und anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bewertet. Die Mehrheit der Risiken (71%) wurde als "akzeptabel" bewertet. Für "tolerabel" wurden 14% der Risiken befunden. In die Risikokategorie "unerwünscht" fielen 8% der Risiken. In die Risikokategorie "inakzeptabel" fiel kein Risiko. Zu sämtlichen Risiken werden Empfehlungen für risikomindernde Maßnahmen gegeben, die als Anregungen die Suche nach einer optimalen Lösung unterstützen sollen. Die identifizierten nicht tolerablen Risiken, die nicht zu den allgemein akzeptierten Lebensrisiken zählen, können durch die empfohlenen Maßnahmen gemindert werden, sodass Sicherheitsrisiken einem barrierefreien Ausbau grundsätzlich nicht entgegenstehen. Es werden nur Anlagen erstellt, bei denen alle erkannten Risikopotentiale zumindest in den Akzeptanzbereich "tolerabel" eingestuft sind. Für die im Planfeststellungsverfahren behandelten Risiken hat die VGF Anpassungen vorgeschlagen, die von dem Sicherheitsgutachter in der ergänzenden Bewertung als "tolerable" Risikoakzeptanz eingestuft worden sind. Für die nicht im Planfeststellungsverfahren behandelten Risiken werden die Empfehlungen zur Verringerung des erkannten Risikos im Zuge der weiteren Planungen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt. Die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit, parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahren beplant. Entsprechende Workshops haben mit entsprechender Ergebnisfindung bereits stattgefunden. Nach abschließender Festlegung der Maßnahmen werden diese dem Gutachter zur Bewertung vorgestellt. Erst nach Bestätigung, dass diese geeignet sind, das Risiko ausreichend zu mindern, wird die Ausführungsplanung dahingehend ergänzt. Es werden nur Anlagen erstellt, bei denen alle erkannten Risikopotentiale zumindest in den Akzeptanzbereich "tolerabel" eingestuft sind. Zur Überblick werden die im Sicherheitsgutachten identifizierten größten Risiken mitsamt den vorgeschlagenen Empfehlungen nachfolgend zusammengefasst und nach Örtlichkeit aufgelistet. Hinzugefügt sind die seitens der VGF und der zuständigen Fachämter vorgeschlagene Anpassungen zur Risikominimierung. Wo eine vom Gutachter vorgenommene ergänzenden Bewertung der Anpassungen vorliegt, wurden diese mit aufgeführt: Identifizierte Themenbereiche mit den größten Risiken / Empfehlungen zur Verringerung der Risiken / vorgeschlagene Anpassungen / Bewertung der vorgeschlagenen Anpassungen: Haltestellen Glauburgstraße und Musterschule (1) Stolpern und Sturz auf die Fläche beim Verlassen der Stadtbahn aufgrund der unterschiedlichen Bahnsteighöhen (60 vs. 80 cm über Schienenoberkante [SOK]), weil Fahrgäste keine Stufe erwarten Empfehlung: Hinweise auf unterschiedliche Bahnsteighöhen 60/80 cm über SOK Auf die Besonderheit der Haltestellen kann durch Ansagen in den Fahrzeugen aufmerksam gemacht werden ("Mind the Gap"-Prinzip). Sollte sich herausstellen, dass diese Maßnahme nicht ausreicht, wären optische Aufmerksamkeitssignale (beispielsweise Blitzlichter vertikal am Bahnsteigrand bei haltendem Fahrzeug) eine weitere Möglichkeit, das Risiko zu verringern. Vorgeschlagene Anpassungen: Die VGF schlägt akustische und optische Warnungen vor. Bewertung: In seiner Ergänzungsbetrachtung bestätigt der Gutachter, dass durch akustische Warnungen die Risikoakzeptanz als tolerabel eingestuft werden kann. Im Sinne einer präventiven Maßnahme ist die Umsetzung einer optischen Warnung sinnvoll. (2) Verletzungen an den Kupplungen der Straßenbahnen, die bereits bei leichter Fehlpositionierung der Bahnen in die Fußgängerfurten hineinreichen könnten, so wie diese in der aktuellen Planung vorgesehen sind Empfehlung: Das Risiko eines Zusammenstoßes von Personen mit der Stadtbahn aufgrund des geringen Abstands zwischen der Stadtbahnkupplung und den Fußgängerfurten wird als "unerwünscht" bewertet. Es lässt sich durch die Überplanung der Fußgängerfurten mindern, d.h. die vorgesehenen Fußgängerfurten sollten so gestaltet werden, dass sie einen größeren Abstand zu den Haltepositionen der stehenden Stadtbahnen erhalten. Um diesen Abstand weiter zu vergrößern, einen zusätzlichen räumlichen Puffer einzubauen, sollte zudem geprüft werden, ob die Fußgängerfurten ggf. in ihrer Breite reduziert werden können. Vorgeschlagene Anpassungen: Die Empfehlungen zur Verringerung des erkannten Risikos wurden im Zuge der weiteren Planungen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt und bei der Planfeststellungsbehörde nachgereicht. Sobald die Technische Aufsicht eine Prüfung bzw. Genehmigung ausgesprochen hat, werden die Anpassungen abschließend bewertet. (3) Stürze und Fall auf die Fläche auf dem Bahnsteig in Folge von glatten Böden durch (extreme) Witterungsverhältnisse - akzeptiert, da allgemeines Lebensrisiko Identifizierte Themenbereiche mit den größten Risiken / Empfehlungen zur Verringerung der Risiken / vorgeschlagene Anpassungen / Bewertung der vorgeschlagenen Anpassungen: Haltestelle Glauburgstraße (1) Annahme der Kollision von Fahrgästen mit Radfahrern aufgrund der Baumbestände, da Sichtbeziehungen beeinträchtigt sind Empfehlung: An den Bahnsteigen der Haltestelle Glauburgstraße (stadtauswärts und stadteinwärts) wurden anhand der Planungen teilweise unzureichende Sichtbeziehungen aufgrund von Bestandsbäumen zwischen Radfahrern und Personen, welche die Bahnsteige betreten und verlassen, festgestellt. Am Bahnsteig stadtauswärts betrifft dies insbesondere einen Bestandsbaum mittig vor dem Treppenaufgang im südlichen Abschnitt der Haltestelle sowie ggf. einen Bestandsbaum südlich des mittleren Treppenaufgangs. In Gegenrichtung am Bahnsteig stadteinwärts betrifft dies die Bestandsbäume vor dem mittleren Treppenaufgang sowie zwischen vor dem mittleren und südlichen Treppenaufgang. Hier gilt es ggf. zu prüfen nach vollendeter Baumaßnahme, ob Sichtbeziehungen unzureichend sind und diese herzustellen. Eine Maßnahme, Gefahrenbewusstsein zu schaffen, wären Markierungen und/oder ggf. Warnschilder für Radfahrer und Fußgänger (von und zu den Bahnsteigen) gleichermaßen. Vorgeschlagene Anpassungen: Die Sichtbeziehungen werden nach Beendigung der Baumaßnahme dauerhaft überprüft und freigehalten. Die weiteren Empfehlungen zur Verringerung des erkannten Risikos werden im Zuge der weiteren Planungen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt. (2) Kollision des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) mit Fahrgästen Empfehlung: Hochbahnsteige bieten grundsätzlich einen besseren Schutz für wartende Fahrgäste vor Gefahren aus dem Bereich des motorisierten Individualverkehrs. Auf der Eckenheimer Landstraße herrscht auf Höhe der Haltestelle Glauburgstraße eine Durchgangsgeschwindigkeit von 50 km/h für den Verkehr, in Höhe der Haltestelle Musterschule ist das Tempo aufgrund der Schule auf 30 km/h reduziert. Eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an der Haltestelle Glauburgstraße würde auch hier den Anhalteweg erheblich verkürzen und damit die Verkehrssicherheit für Personen auf der Fahrbahn deutlich erhöhen, da Auswirkungen (Verletzungen) vermindert werden und die Eintrittswahrscheinlichkeit (durch den kürzeren Anhalteweg) grundsätzlich gesenkt wird. Formal lässt sich aus den Ergebnissen der Risikobetrachtung für den Hochbahnsteig keine zwingende Notwendigkeit einer risikomindernden Maßnahme in Form einer Geschwindigkeitsbeschränkung an der Haltestelle Glauburgstraße ableiten. Wird eine risikomindernde Wirkung trotzdem favorisiert, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h an der Haltestelle Glauburgstraße in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40km/h zwischen den Haltestellen empfohlen, wie sie bereits in Oberrad umgesetzt wurde. Vorgeschlagene Anpassungen: Nach Beendigung der Baumaßnahme wird an der Haltestelle Glauburgstraße die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Im Bereich der Haltestelle ist dies wegen der beengten Verhältnisse angemessen. Zwischen den Haltestellen verbleibt es bei der innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h, da hier gemäß der Bewertung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde keine besonderen örtliche Verhältnisse bestehen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h rechtfertigen würden. Identifizierte Themenbereiche mit den größten Risiken / Empfehlungen zur Verringerung der Risiken / vorgeschlagene Anpassungen / Bewertung der vorgeschlagenen Anpassungen: Haltestelle Musterschule (1) Stolpern vorwärts und Fall auf die Fläche aufgrund des Haltestellendesigns (Einzelstufen) beim Betreten oder Verlassen der Haltestelle aufgrund der Übergänge von Einzelstufen und Rampen, vertikal schleifenden Schnitten, unterschiedlichen Stufenhöhe. (2) Rollstuhlfahrer oder Fahrgäste mit Rollator stürzen beim Betreten oder Verlassen der Haltestelle auf der Fläche aufgrund des Haltestellendesigns (Übergänge Rampe/Stufen werden nicht erkannt) (3) Sehbehinderte Personen stürzen auf der Fläche der Haltestelle, weil sie bei einer hohen Auslastung der Haltestelle möglicherweise fern der taktilen Streifen sind, sich nicht orientieren können und über Kanten stolpern Empfehlung: Eine potentielle Maßnahme, die Sicherheit vor Stolpergefahren oder ein Abrutschen von Stufen an den Bahnsteigen der Haltestelle Musterschule zu verhindern, wäre der Einbau von zusätzlichen Handläufen. Die Handläufe würden zusätzlich dazu führen, dass die Erkennbarkeit der Treppen und Stufen erhöht wird. Weitere Handläufe könnten die Verkehrsströme beeinflussen. Sie können - je nach Anordnung - Verkehrsströme beschleunigen und entschleunigen, können jedoch als bauliche Abgrenzung auch ein zusätzliches Risiko bei Überfüllung der Bahnsteige sein. Ein Redesign der Stufenanlagen zu klar abgegrenzten Stufen und Rampen wäre eine Möglichkeit, jedoch wäre diese Variante ein Unterfangen, welches das sorgfältig geplante Design der Bahnsteige und damit die Akzeptanz der Anwohner und Nutzer der Haltestelle stark beeinflusst. Je nach Gestaltung könnten zudem neue Gefährdungen entstehen, wie eine Verlagerung der Kanten in andere Bereiche. Vorgeschlagene Anpassungen: Die VGF schlägt vor, die Haltestellen so zu gestalten, dass die Fahrgäste in der Regel über Stufen gleicher Höhe geführt werden. Die Anzahl der verbleibenden zugänglichen schleifenden Schnitte sollen - durch eine Verkürzung in der Länge oder Veränderung der Haltestellentopografie (z.B. an den Haltestellen-Stirnseiten) deutlich reduziert werden. Es werden zusätzliche Geländer und Handläufe angebracht. Die schleifenden Schnitte werden durch eine Anordnung der Leuchten abgesichert und verhindern so ein direktes "Einfädeln" von Rollstuhlfahrenden. Dort, wo durch eine "Slalomfahrt" in wenigen Fällen doch ein schleifender Schnitt angefahren werden könnte, sind Querrillen vorgesehen, die als taktile Warnung fungieren und in diesem Fall eine rechtzeitige Korrektur ermöglichen. Der Vollständigkeit wegen sei an dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass sich das Maßnahmenbündel auf Ausbauelemente des Bahnsteigs bezieht, die weder in der Vorplanung noch in der Genehmigungsplanung dargestellt sind. Teile davon wurden zur Veranschaulichung in 3D-Darstellungen der Architekten in abweichender Form schon in einer frühen Planungsphase gezeigt. Die Änderung beinhaltet, dass jetzt 10 statt vormals 6 Leuchten, jeweils an den Ansatzstellen der schleifenden Schnitte aufgestellt werden. Da hiermit weder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit noch der Sicherheit einhergehen, wurde bislang auf eine erneute 3D-Abbildung in Anbetracht des dafür nötigen, erheblichen Aufwands verzichtet. Die Leuchten werden natürlich in der Ausführungsplanung erfasst, genauso wie die Handläufe, Geländer, Papierkörbe, Fahrkartenautomaten, Rillenplatten etc. Bewertung: Das Maßnahmenbündel, welches von der VGF durch planerische Veränderungen in der Ausführung entwickelt wurde, ist aus Sicht des Sicherheitsgutachters geeignet, das verbleibende Risiko auf ein tolerables Maß zu senken. Dies hat der Gutachter in seiner ergänzenden Bewertung bestätigt. (4) Nichtkontrollierte Bewegungen, z.B. Rangeleien oder Spielende stürzen selbst bzw. bringen Dritte zum Stürzen auf eine Fläche - prinzipiell akzeptiert, da allgemeines Lebensrisiko, das besonders bei Kindern und Jugendlichen gegeben ist Empfehlung: Eine weitere Möglichkeit das Gefahrenbewusstsein zu stärken und damit die Sicherheit insbesondere von Schülergruppen zu erhöhen, ist die Aufklärungsarbeit in Schulen. Vorgeschlagene Anpassungen: In Höhe der Haltestelle ist das Tempo aufgrund der Schule auf 30 km/h reduziert. Die VGF bietet bereits in Kooperation mit der Polizei schulorientierte Aufklärungsveranstaltungen an. Dies wurde im Workshop seitens der Musterschule bestätigt, wo diese Aufklärungsarbeit bereits integriert ist. Es bestand Interesse seitens der I.E. Lichtigfeld-Schule, dieses Angebot ebenfalls wahrzunehmen. (5) Kollision von Fahrgästen mit Radfahrern auf der Seite, die in Fahrtrichtung leicht abschüssig ist, sodass Radfahrer mit nicht angemessener Geschwindigkeit in den Haltestellenbereich fahren Empfehlung: Innerhalb des Workshops wurde angeregt, die Radwegführung zu verändern. Die durchgängige Führung von Radfahrern auf der Straße ist keine Lösung und würde andere Risikopotentiale, wie u.a. dass Radfahrer aufgrund der Längs-Einfädelung in die Gleise zu Fall kommen, nur erhöhen bzw. entstehen lassen. Der Radweg sollte, wenn möglich, bereits schon früher von der Straße auf den Bürgersteig geführt werden, um damit Kreuzungspunkte zwischen Fahrgästen, die den Bahnsteig verlassen bzw. betreten, und Radfahrern übersichtlicher zu gestalten, um damit Reaktionswege für beide Seiten zu verlängern. Zusätzlich wurde angeregt Radfahrer zu entschleunigen, da diese insbesondere im Bereich des Bahnsteiges stadteinwärts, aufgrund der abschüssigen Terrains und der damit verbundenen oft sehr hohen Geschwindigkeit, Risiken einer Kollision potenzieren. Maßnahmen wie Schilder, flache Querschwellen, Belagwechsel zur Entschleunigung oder Markierungen für Fußgänger und Radfahrer könnten hier ggf. Risiken der Kollision mindern. Vorgeschlagene Anpassungen: Die Empfehlungen zur Verringerung des erkannten Risikos werden im Zuge der weiteren Planungen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt. Die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit, parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahren beplant. Es sei noch darauf hingewiesen, dass nicht auf Grundlage des Sicherheitsgutachtens, sondern auf Grundlage der Ergebnisse des Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren 3 Fahrleitungsmaste an der Station Musterschule stadtauswärts um einige Meter verschoben wurden. Die neuen Standorte ermöglichen bessere Zugangsmöglichkeiten zu Eingängen bzw. Schaffung von Parkraum. Die Planänderung wurde in den Genehmigungsplänen nachgetragen und im Rahmen des Verfahrens den Betroffenen zur Stellungnahme bekannt gegeben. Der Magistrat wird abschließend berichten, sobald die noch ausstehenden Maßnahmen beplant sind. Anlage _Bewertung (ca. 688 KB) Anlage _Sicherheitsgutachten (ca. 10,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2015, OF 909/3 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2015, NR 1195 Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 48 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 29.07.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 282 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.10.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 282 wird bis zur Vorstellung der notwendigen Planungsänderungen im Ortsbeirat zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 282 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Die Vorlage B 282 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 282 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 909/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6478, 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 Aktenzeichen: 92 13
Änderungen der Verkehrsführung im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2015, OF 909/3 Betreff: Änderungen der Verkehrsführung im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Punkte bei der Umsetzung der Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße zu realisieren und von vornherein in die Planungen einzubeziehen: 1. Es wird ein Linksabbieger aus der Eckenheimer Landstraße von Norden kommend in die Glauburgstraße eingerichtet. 2. Die Diagonalsperre im Oberweg wird entfernt, sodass der Verkehr nach dem Einfahren in den Mittelweg das Quartier sowohl über den östlichen als auch den westlichen Oberweg wieder verlassen kann. Dazu wird die Humboldtstraße zwischen Mittelweg und Oberweg gedreht. Die Diagonalsperre auf dem Mittelweg kann im Zuge dieser Umstellung ebenfalls entfallen, da es dann auch im Mittelweg keine Durchfahrtmöglichkeit mehr gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 282 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 282 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 909/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion werden die Punkte 1. und 2. getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4952 2016 Die Vorlage OF 909/3 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Ziffer 2. gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: 6 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme
Änderungen der Verkehrsführung im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5Hochbahnsteige „Musterschule“ und „Glauburgstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4952 entstanden aus Vorlage: OF 909/3 vom 26.11.2015 Betreff: Änderungen der Verkehrsführung im Zuge der Planung und Umsetzung der U 5-Hochbahnsteige "Musterschule" und "Glauburgstraße" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die folgenden Punkte bei der Umsetzung der Hochbahnsteige "Musterschule" und "Glauburgstraße" realisiert und von vornherein in die Planungen einbezogen werden können: 1. Es wird ein Linksabbieger aus der Eckenheimer Landstraße von Norden kommend in die Glauburgstraße eingerichtet. 2. Die Diagonalsperre im Oberweg wird entfernt, sodass der Verkehr nach dem Einfahren in den Mittelweg das Quartier sowohl über den östlichen als auch den westlichen Oberweg wieder verlassen kann. Dazu wird die Verkehrsführung der Humboldtstraße zwischen Mittelweg und Oberweg gedreht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 831 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92 14
Beratung im Ortsbeirat: 4
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