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Anfrage Querungshilfe Kurmainzer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 902/6 Betreff: Anfrage Querungshilfe Kurmainzer Straße Der Ortsbeitrat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: Ob es möglich ist in der Höhe Heinrich-Baldes Straße und Am Leisrain eine Querungseinrichtung für zu Fußgehende einzurichten. Begründung: Hier wäre eine Querungseinrichtung sehr sinnvoll, da die Kinder der Westparksiedlung besser und sicherer zum Sportplatz sowie in den Stadtpark kommen könnten, es wäre auch für die Umsteigefahrgäste vom Bus zur Regionalbahn eine sinnvolle Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 822 2024 Die Vorlage OF 902/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Querungshilfe Kurmainzer Straße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 822 entstanden aus Vorlage: OF 902/6 vom 21.12.2023 Betreff: Querungshilfe Kurmainzer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist in Höhe der Heinrich-Baldes-Straße und Am Leisrain eine Querungshilfe für zu Fuß Gehende einzurichten. Begründung: Am oben genannten Standort wäre eine Querungshilfe sehr sinnvoll, da die Kinder der Westparksiedlung besser und sicherer zum Sportplatz sowie in den Stadtpark kommen könnten. Es wäre auch für die Umsteigefahrgäste vom Bus zur Regionalbahn eine sinnvolle Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1540 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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