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Reflexion

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Aktueller Zeitplan für die erforderliche Erhöhung der Grundschulplätze und die notwendige Sanierung von Schulen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 02.10.2018 Betreff: Aktueller Zeitplan für die erforderliche Erhöhung der Grundschulplätze und die notwendige Sanierung von Schulen Vorgang: E 51/18 CDU/SPD/GRÜNE; B 260/18; M 148/18 Der Magistrat wird geb eten, dem Ortsbeirat spätestens Anfang 2019 darzulegen, welcher aktuelle Zeitplan für diejenigen Maßnahmen vorliegt, die dazu führen, dass der Bedarf an Grundschulplätzen gedeckt und die notwendige Sanierung bzw. der Neubau von Schulen vorgenommen wird. Begründung: Stadträtin Sylvia Weber, Dezernentin für Integration und Bildung, hatte am 16.01.2018 in der Sitzung des Ortsbeirats die Planungen für den Standort der als Förderschule auslaufenden Karl-Oppermann-Schule sowie die Vorstellungen zur Erweiterung der Karl-von-Ibell-Schule und der Walter-Kolb-Schule in Frankfurt am Main-Unterliederbach erläutert. In der Zwischenzeit ist die Karl-Oppermann-Schule zur IGS 15 geworden. Zudem wurde bekannt, dass die Walter-Kolb-Schule nicht mehr saniert werden kann, sondern ein Neubau erforderlich ist. Im Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148, zur Fortschreibung des integrierten Schulentwicklungsplans 2017 - 2023 ist nicht erkennbar, dass zeitnah neue Schulen für den weiter wachsenden Stadtteil Unterliederbach errichtet werden. Zur im Etatantrag vom 26.04.2018, E 51, geforderten systematischen Bewertung der Bausubstanz von Schulen zur Erstellung einer transparenten Prioritätenliste für Bau- und Sanierungsmaßnahmen wurde mit Bericht vom 13.08.2018, B 260, folgendermaßen geantwortet: "Die Ausschreibung von Unterstützungsleistungen zur systematischen Bestandsaufnahme als Voraussetzung für das Erstellen einer Prioritätenliste ist im Laufe des 2. Halbjahrs 2018 angedacht." Die von der Bildungsdezernentin Anfang 2018 sehr ambitionierten Pläne lassen nach den im Laufe des Jahres 2018 erschienenen Veröffentlichungen Zweifel an der Realisierung aufkommen. Daher sollte der Magistrat - besser noch die Schuldezernentin selbst - im Ortsbeirat nochmals erläutern, wie sich die Situation der Grundschulen in Unterliederbach Anfang 2019 tatsächlich darstellt und was in den kommenden Jahren geplant ist, um den wachsenden Anforderungen zu genügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 51 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 260 Vortrag des Magistrats vom 17.08.2018, M 148 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 41 Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

Wann ist die neue Grundschule in der Gotenstraße in Unterliederbach betriebsbereit?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 entstanden aus Vorlage: OF 1158/6 vom 11.11.2019 Betreff: Wann ist die neue Grundschule in der Gotenstraße in Unterliederbach betriebsbereit? In der Ortsbeiratssitzung im Januar 2018 hat die Bildungsdezernentin einen Zeitplan für die Verbesserung der Versorgung Unterliederbachs mit Grundschulen vorgestellt. So sollte nach Auszug der IGS 15 in der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule sofort mit Maßnahmen begonnen werden, damit die geplante neue Grundschule errichtet werden kann. Die IGS 15 ist nun nach Schuljahresende 2018/2019 umgezogen, aber für das auch dort ansässige regionale Beratungs- und Förderzentrum (BFZ-West) sind noch keine neuen Räumlichkeiten vorhanden, sodass das Vorhaben, eine neue, dringend notwendige Grundschule zu errichten, stillsteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung folgende Fragen gebeten: 1. Warum wurden für das regionale Beratungs- und Förderzentrum (BFZ-West) noch keine neuen Räumlichkeiten gefunden, und wann ist mit dem Auszug des BFZ-West zu rechnen? 2. Wann werden die Planungen für die Sanierung des Gebäudes der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bzw. für einen etwaigen Neubau einer Grundschule an gleicher Stelle vorgestellt? 3. Wann können die Kinder im stark wachsenden Unterliederbach endlich die versprochene und dringend notwendige Grundschule besuchen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Antrag vom 06.02.2021, OF 1479/6 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 Aktenzeichen: 40 31

Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 entstanden aus Vorlage: OF 1479/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße Vorgang: V 1484/19 OBR 6; ST 693/20; B 637/20 Der Magistrat wird gebeten, einen realistischen Zeitplan für die Errichtung der neuen Grundschule in der Gotenstraße auf dem Gebiet der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule vorzustellen. Begründung: Es ist nun fast drei Jahre her, dass die Bildungsdezernentin Sylvia Weber ihre Vorstellung eines Zeitplans im Ortsbeirat vorgestellt hat, nach dem die Grundschule schon längst im Bau sein müsste. Nach einem Auskunftsersuchen Ende 2019 und einer Stellungnahme des Magistrats im April 2020 sowie einem Magistratsbericht Ende 2020 wird deutlich: Die Planung hat noch nicht einmal begonnen, die Phase Null befindet sich in Vorbereitung. In der Presse wird vermutet, dass die neue Grundschule "also frühestens in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre in Betrieb gehen" wird. Diese Vermutung wird leider durch die Stellungnahme und den Bericht des Magistrats bestärkt. Da der wachsende Stadtteil Unterliederbach besonders darauf wartet, dass sich die Versorgung mit Grundschulen bessert, ist es für den Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere den betroffenen Familien in Unterliederbach ein realistischer und damit ehrlicher Zeitplan vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 637 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

Höchst/Unterliederbach: Neue Grundschule mit Bebauung des Geländes Klinikum Höchst

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2023, OF 887/6 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Neue Grundschule mit Bebauung des Geländes Klinikum Höchst der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dass im Rahmen der Bebauung des Gebietes Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst - Bebauungsplan Nr.879 die soziale Infrastruktur, insbesondere Kinderbetreuung und eine Grundschule, z.B. auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule mit geplant und diese Einrichtungen zuerst gebaut werden, bevor die neuen Wohnungen fertiggestellt bzw. bezugsfertig sind. Begründung: In Höchst und Unterliederbach sind bisher schon einige neue Wohngebiete entstanden und vor allem die Grundschulen (Walter-Kolb, Karl-von-Ibell, Robert-Blum) haben jetzt schon Kapazitätsprobleme. Bevor weitere Wohnungen gebaut werden, muss erst die Grundlage für zuziehende Familien geschaffen werden, d.h. ausreichend Grundschulplätze sowie Betreuungsplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4775 2023 Anregung an den Magistrat OM 4776 2023 1. Die Vorlage OF 887/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 897/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der KarlOppermannSchule unabhängig vom Bebauungsplan 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben!

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Betreff: Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der Karl-Oppermann-Schule unabhängig vom Bebauungsplan 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben! Vorgang: OM 3785/18 OBR 6; V 1484/19 OBR 6; ST 41/20; ST 693/20; OM 7279/21 OBR 6; ST 1318/21 Der Ortsbeirat möge, beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, unabhängig von den Planungen auf dem Gelände des Klinikum Höchst (B 879) die bereits bestehende Planung für eine neue Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule voranzutreiben. Begründung: Seit 2018 wird vom Magistrat und der zuständigen Bildungsdezernentin versprochen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule eine neue Grundschule gebaut wird. Bereits in einer Stellungnahme aus 2020 (ST 41) auf einen Antrag aus 2018 (OM 3785) heißt es, dass die Freigabe der Planungsmittel erfolgt ist. Auf Nachfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 (V 1484) berichtet der Magistrat (ST 693/2020), dass das dort befindliche Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) West im Januar 2021 eine neue Bleibe in der Antoniterstr. 33 erhalte und im Februar 2021 der Auszug erfolgen könnte. Auch wenn es dabei eventuell verständliche Verzögerungen gegeben hat, so ist das nun doch schon fast drei Jahre her. Ein weiterer Antrag (OM 7279/2021) wird mit einem Zeitplan bis zur Beauftragung der Bauleistungen beantwortet (ST 1318/2021). Es wird sogar von einer "schnelleren Planungs- und Umsetzungsmöglichkeit" ausgegangen, "da für den Neubau der Grundschule auf ein Bestandsgrundstück zurückgegriffen" wird. Seitdem ist nichts mehr zu hören, es besteht der berechtigte Verdacht, dass immer noch das Interessenbekundungsverfahren geprüft und ausgewertet wird und noch nicht einmal der Vergabezuschlag an den Bewerber erfolgt ist, der dann die "Phase Null" begleitet, wie es in der vorher genannten Stellungnahme beschrieben wird. In der Begründung für den B 879 heißt es unter Punkt 7.2 Soziale Infrastruktur: "... Für die Wohnbebauung südlich der neuen Verkehrsfläche wird ein Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, der im allgemeinen Wohngebiet herzustellen und auch dort genehmigungsfähig ist. Hinsichtlich der geplanten Ausnutzung ist derzeit von circa 300 Wohneinheiten auszugehen." Das heißt: Eine Kita ist geplant und eine Grundschule auch - und diese Grundschule schon seit fast sechs Jahren! Somit besteht kein Grund, jetzt den B 879 zu ändern. Das würde nur zu neuen Verzögerungen führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.10.2023, OF 887/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4775 2023 Anregung an den Magistrat OM 4776 2023 1. Die Vorlage OF 887/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 897/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der KarlOppermannSchule unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben!

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 entstanden aus Vorlage: OF 897/6 vom 26.11.2023 Betreff: Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der Karl-Oppermann-Schule unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben! Vorgang: OM 3785/18 OBR 6; V 1484/19 OBR 6; ST 41/20; ST 693/20; OM 7279/21 OBR 6; ST 1318/21 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von den Planungen auf dem Gelände des Klinikums Höchst (Bebauungsplan Nr. 879) die bereits bestehende Planung für eine neue Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann- Schule voranzutreiben. Begründung: Seit 2018 wird vom Magistrat und der zuständigen Bildungsdezernentin versprochen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule eine neue Grundschule gebaut wird. Bereits in einer Stellungnahme aus 2020 (ST 41) auf eine Anregung aus 2018 (OM 3785) heißt es, dass die Freigabe der Planungsmittel erfolgt ist. Auf Nachfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 (V 1484) berichtet der Magistrat mit der Stellungnahme ST 693, dass das dort befindliche Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) West im Januar 2021 eine neue Bleibe in der Antoniterstraße 33 erhalte und im Februar 2021 der Auszug erfolgen könnte. Auch wenn es dabei eventuell verständliche Verzögerungen gegeben hat, so ist das nun doch schon fast drei Jahre her. Eine weitere Anregung (OM 7279) wird mit einem Zeitplan bis zur Beauftragung der Bauleistungen beantwortet (ST 1318). Es wird sogar von einer "schnelleren Planungs- und Umsetzungsmöglichkeit" ausgegangen, "da für den Neubau der Grundschule auf ein Bestandsgrundstück zurückgegriffen" wird. Seitdem ist nichts mehr zu hören. Es besteht der berechtigte Verdacht, dass immer noch das Interessenbekundungsverfahren geprüft und ausgewertet wird und noch nicht einmal der Vergabezuschlag an den Bewerber erfolgt ist, der dann die "Phase Null" begleitet, wie es in der vorher genannten Stellungnahme beschrieben wird. In der Begründung für den Bebauungsplan Nr. 879 heißt es unter Punkt 7.2 "Soziale Infrastruktur": "(...) Für die Wohnbebauung südlich der neuen Verkehrsfläche wird ein Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, der im allgemeinen Wohngebiet herzustellen und auch dort genehmigungsfähig ist. Hinsichtlich der geplanten Ausnutzung ist derzeit von circa 300 Wohneinheiten auszugehen." Das heißt: Eine Kita und eine Grundschule sind geplant - und diese Grundschule schon seit fast sechs Jahren! Somit besteht kein Grund, jetzt den Bebauungsplan Nr. 879 zu ändern. Das würde nur zu neuen Verzögerungen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-31

Beratung im Ortsbeirat: 4