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Reflexion

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Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der GoetheUniversität Frankfurt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 entstanden aus Vorlage: OF 133/10 vom 18.10.2021 Betreff: Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars "Angewandte Physische Geographie" der Goethe-Universität Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erkenntnisse er aus dem Projektseminar "Angewandte Physische Geographie" der Goethe-Universität hinsichtlich der Starkregenereignisse am Frankfurter Berg zieht. Begründung: Das Projektseminar befasste sich unter der Überschrift "Stadtentwicklung Frankfurt am Main - Wege in die Nachhaltigkeit" unter anderem mit den Themenfeldern Klima und Wasser. Als ein exemplarischer Stadtteil wurde auch der Frankfurter Berg hinsichtlich Starkregens untersucht. Das begrüßenswerte Projekt wurde unter anderem auch von Expertinnen und Experten aus inner- und außeruniversitären Einrichtungen unterstützt. Der Frankfurter Berg ist seit Jahren von Starkregenereignissen betroffen, die zu Überschwemmungen führen. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um eine Einschätzung des Magistrats hinsichtlich der Erkenntnisse des Projekts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Antrag vom 21.05.2024, OF 830/10 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208 Aktenzeichen: 37 3

Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der Goethe-Universität Frankfurt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Betreff: Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars "Angewandte Physische Geographie" der Goethe-Universität Frankfurt Aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung entspricht der folgende Text auch der Antwort zur Anregung OM 1003/21. Der Magistrat - Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) - befasste sich bereits mit dem bekannten Überflutungsproblem am Frankfurter Berg und hat das benannte Projekt der Goethe-Universität von Anfang an fachlich unterstützt. Die bearbeitenden Studentinnen und Studenten haben sich intensiv mit der SEF ausgetauscht und die Thematik sehr umfassend bearbeitet. Insbesondere die Erkenntnisse aus der Befragung vor Ort waren interessant. Es sind gute Konzepte von den Studierenden erarbeitet worden. Die Lösungsansätze der Projektarbeit waren für die SEF nicht gänzlich neu. Gleichwohl bestätigen einige Ansätze der Studierenden die Überlegungen der SEF. Weitere Planungen müssen nun folgen. Im Rahmen eines gemeinsamen Pilotprojektes des Amtes für Straßenbau und Erschließung und der SEF soll ein Ingenieurbüro mit der notwendigen intensiveren Betrachtung und Planung betraut werden. Um die Gesamtsituation umfassend beurteilen zu können, wird auch die Grundstücksentwässerung mit betrachtet. Die flächendeckende Untersuchung der Zuleitungskanäle wurde deshalb durch die SEF für dieses Gebiet vorgezogen. Sie wird im Jahr 2022 durchgeführt. Derzeit werden gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung zwei Möglichkeiten zur kurzfristigen Verbesserung der Situation untersucht, welche in ähnlicher Form auch Inhalt der Projektarbeit gewesen sind. Die zwei betrachteten Maßnahmen beinhalten Eingriffe in den Straßenraum (z.B. Bordsteinabsenkung im Parkbereich und Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg) und ließen sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002

Starkregenereignis am 02.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 entstanden aus Vorlage: OF 830/10 vom 21.05.2024 Betreff: Starkregenereignis am 02.05.2024 Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22 Es steht außer Frage, dass insbesondere auch zum Schutz vor Schäden bei Starkregen-ereignissen unterschiedlichste Vorsorgepflichten bei Hauseigentümern bzw. Vermietern bestehen (siehe bspw. § 8 Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main). Selbst Mieter unterliegen gewissen Pflichten. Der Magistrat gibt aber zu verstehen, dass er auch eigenen Handlungsbedarf erkennt. So wurde das Pilotprojekt "Starkregenkonzept Frankfurter Berg" initiiert. Es wurde ferner mitgeteilt, dass "zwei betrachtete Maßnahmen Eingriffe in den Straßenraum beinhalten und sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen ließen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bordsteinabsenkung im Parkbereich und die Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg umgesetzt wurden; 2. wenn nicht, ob die erneuten Starkregenfolgen bzw. -schäden erwartbar geringer ausgefallen wären; 3. ob er die Möglichkeit sieht, von Gebührenbescheiden für Feuerwehreinsätze abzusehen, sofern keine Pflichtverletzungen der Betroffen vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208

Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Betreff: Informationsveranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22; OM 5556/24 OBR 10; ST 1639/24 Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich, dass der Magistrat die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Info-Veranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg, am 23.09.2024 über die aktuellen Erkenntnisse sowie die erforderlichen und noch zu treffenden Maßnahmen des Magistrats, aber auch der jeweiligen Objekteigentümer informierte. Aufgrund des starken Interesses und der großen Teilnehmerzahl, musste die Veranstaltung sogar kurzfristig in das Titus-Forum verlegt werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten warum er in seiner Stellungnahme vom 09.09.2024, ST 1639 noch mittteilt "in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können", es aber unterlassen hat, auf die "Info-Veranstaltung "Starkregen-Vorsorgekonzept" Frankfurter Berg" hinzuweisen. Dies ist insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar und wird ausdrücklich missbilligt, weil die SEF bereits mit Schreiben vom 31.07.2024 zu der Infoveranstaltung, ursprünglich am Frankfurter Berg eingeladen hatte! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2024, OF 923/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 895/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 923/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6208 2024 1. Die Vorlage OF 895/10 wird als gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz das Wort "ausdrücklich" gestrichen, der vierte und fünfte Absatz zu Ziffer 1. des Tenors und der Satz "Warum wurde der Ortsbeirat nicht zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen?" eingefügt wird. Zudem wird der Satz "Der Magistrat wird gebeten, ein Protokoll der Veranstaltung nebst Präsentationen und Erläuterungen dem Ortsbeirat 10 umgehend zu überlassen." als Ziffer 2. des Tenors eingefügt. 2. Die Vorlage OF 923/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/10 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4