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Reflexion

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S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) hier: Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO)

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Betreff: S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) hier: Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2017, § 2107 (M 204) I. Es dient zur Kenntnis, dass a) mit Mitteilung von Hessen Mobil - Verkehrsinfrastrukturförderung in Hessen - vom 28.06.2023 - Ankündigung der kommunalen Finanzierungsbeteiligung S-Bahn Rhein-Main, viergleisiger Ausbau Frankfurt am Main West - Bad Vilbel (S6, 1. BA) Finanzierungsvertrag vom 21.01.2003 und Änderungsbescheid des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom 16.03.2023 sich die Gesamtkosten des Projektes von 348,805 Mio. € um 317,082 Mio. € auf 665,887 Mio. € (zuwendungsfähige Kosten) erhöhen, b) sich auf Grundlage der Kostenmitteilung des Landes Hessen vom 28.06.2023 der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main (8,15 %) am Streckenausbau gegenüber dem mit Beschluss vom 14.12.2017, § 2107 (M 204), freigegebenen Gesamtbetrag in Höhe von 18,486 Mio. € um 36,479 Mio. € auf 54,965 Mio. € erhöht, c) entsprechend § 9.2 des Bau- und Finanzierungsvertrages keine Umsatzsteuer auf den Investitionszuschuss anfällt, vorausgesetzt die DB Netz AG kann den Vorsteuerabzug geltend machen (§ 4.1 des Bau- und Finanzierungsvertrages). II. Der unter Produktgruppe 16.11, Projektdefinition Nr. 5.001065, bisher freigegebene Gesamtbedarf in Höhe von 18,486 Mio. € wird um 36,479 Mio. € auf 54,965 Mio. € erhöht. Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von 9,635 Mio. € (Stand 31.12.2023) werden bewilligt; die restlichen Mittel in Höhe von 26,844 Mio. € werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. III. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) zur Deckung der Mehrkosten in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001065 - S-Bahn-Bau Bad Vilbel (Ausbau) -, noch Mittel in Höhe von 25,354 Mio. € zur Verfügung stehen. Davon stehen 0,194 Mio. € unter dem Vorbehalt zur Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde, b) darüber hinaus benötigte Mittel zur Deckung in Höhe von 11,125 Mio. € unter der Projektdefinition Nr. 5.003430 - Altmaßnahmen - zur Verfügung stehen. IV. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die zusätzlichen Jahresfolgekosten in Höhe von 2,116 Mio. € zukünftige Haushalte belasten, b) der aktuelle Nutzenkostenindikator (NKI) nach Prüfung durch das EBA mit 1,27 bestätigt wird, c) die planfestgestellte EÜ-Ginnheim 122.7+60.957 (Gewölbedurchlass) aus Kostengründen nicht realisiert wird, d) im Rahmen der Prüfung des Projektes durch das EBA mit weiteren Kostensteigerungen bezüglich des städtischen Kostenanteils zu rechnen ist. Begründung: A. Zielsetzung Die Realisierung des viergleisigen Ausbaus von Frankfurt am Main West nach Friedberg (1. Bauabschnitt) dient der Verbesserung des Nahverkehrs im Ballungsraum Rhein-Main gemäß dem Programm "Frankfurt RheinMainplus" der Hessischen Landesregierung, der Deutsche Bahn AG, der Stadt Frankfurt am Main, der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) und der Regionalkonferenz "RheinMain". B. Alternativen Keine. Die Realisierung erfolgt entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.05.2004 bzw. auf der Grundlage des Bau- und Finanzierungsvertrages vom 21.01.2003. C. Lösung Zu Beginn der Baumaßnahmen kam es zu wesentlichen Störungen des geplanten Bauablaufes wegen 37 Besitzeinweisungsverfahren. Zusätzlich haben u. a. diverse Asbestentsorgungsmaßnahmen, Findlinge im Boden, Bodenaustauschmaßnahmen sowie die zusätzliche Bahndammsicherung durch Böschungsvernagelung im Raster 1,5 m zu 1,5 m und das sog. Rüttelstopfsäulenverfahren, inkl. vorgelagerter Kampfmittelsondierung, dazu geführt, dass an dem ursprünglich geplanten Baustellenkonzept seitens des Vorhabenträgers DB Netz AG nicht mehr festgehalten werden konnte. Die Bauphasenplanung wurde überarbeitet (dadurch wurden insgesamt mehr Bauphasen erforderlich), das Logistikkonzept wurde ebenfalls überarbeitet sowie die Gesamtmaßnahme in die drei Bereiche Süd, Mitte, Nord aufgeteilt. Durch diese Ereignisse kam es zu einem nicht vorhersehbaren gestörten Bauablauf in mehreren Gewerken und Mehrkosten wegen Bauzeitverlängerung. Da die Störungen im Bauablauf zu unstrittigen Bauzeitverlängerungsansprüchen bei den Bauunternehmen führten, hat die Projektleitung der DB Netz AG terminsichernde Maßnahmen in Form von Optimierungen und Parallelisierung der Bauabläufe angeordnet, um eine Inbetriebnahme Anfang 2024 sicherzustellen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Umsetzung der terminsichernden Maßnahmen zu weiteren Mehrkosten im Projektverlauf führen werden. Ein weiterer wesentlicher Grund für die Kostenerhöhungen, waren die teilweise sehr hohen Ausschreibungsergebnisse aufgrund der gestiegenen Marktpreise. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 36.479 T€ Mittel in Höhe von 25.354 T€ stehen in der Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.001065 zur Verfügung. Mittel in Höhe von 11.125 T€ stehen in der Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.003430 zur Verfügung. 2. Finanzbedarfszeitraum: Ausgaben Einnahmen Projekt 5.001065 Bereits verausgabte Mittel der Gesamtkosten bis 2023 28.120.954,87 € 0,00 € Davon bereits verausgabte Mehrkosten bis 2023 9.634.954,87 € 2024 14.178.000,00 € 2025 12.586.000,00 € 0,00 € 2026 80.000,00 € 0,00 € Mehrkosten gerundet 36.479 T € 0,00 € 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - keine - 2. Abschreibung (jährlich) Nutzungsdauer: 20 Jahre gem. FinV 36.479.000 € / 20 = 1.823.950,00 € c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 1,60 % / 2 * 36.479.000 € = 291.832,00 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2024-2025 vom 17.01.2023 Summe Jahresfolgekosten: = 2.115.782,00 € Summe Jahresfolgekosten gerundet: = 2.116.000,00 € 5. Jahreserträge - keine - Auflösung von Sonderposten 0,00 € / 20 Jahre* = 0,00 € * Nutzungsdauer gemäß Finanzierungsvertrag 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges - entfällt - Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2024, OF 886/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1087 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 7, 9, 10 Versandpaket: 04.09.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Die Vorlage M 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.11.2024, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage M 108 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.11.2024, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1087 2024 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 886/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 Linke und fraktionslos Beschlussausfertigung(en): § 5412, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 69-1

Fragen zum Magistratsvortrag vom 02.09.2024, M 108

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 886/9 Betreff: Fragen zum Magistratsvortrag vom 02.09.2024, M 108 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zu dem Magistratsvortrag M108 vom 02.09.24 S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO) wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn die 37 Besitzeinweisungsverfahren veranlasst und welche genauen Kosten resultierten aus der Verzögerung? Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn das Baurecht zum Ausbau? 2. Waren in der Planfeststellung Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit und Bahndammsicherheit vorgesehen und wenn ja welche? 3. Welche genauen Kosten resultieren aus den Bodenaustauschmaßnahmen und warum waren sie notwendig? 4. Welche Kosten resultieren sich durch die zusätzliche Bahndammsicherung durch Böschungsvernagelung und Rüttelstopfsäulenverfahren und warum wurden die Maßnahmen zusätzlich nötig? 5. Aus welchen nicht vorhersehbaren Gründen wurde die Änderung der Bauphasenplanung entgegen dem Planfeststellungsbeschlusses notwendig? 6. Welche Maßnahmen sind nötig, um bei geplanten, anstehenden Infrastrukturmaßnahmen solche Kostensteigerungen für die Stadt zu verhindern? Begründung: Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main hat sich verdreifacht von ursprünglichen 18,486 Mio. Euro (2017) um 36,479 Mio. Euro auf 54,965 Mio. Euro. Die Neubaustrecke auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beträgt 9 km. Der aktuelle Nutzenkostenindikator nach Prüfung des EBA ist von 1,67 (2017) auf nur noch 1,27 gesunken. Die Gründe der Kostensteigerungen werden in dem Magistratsvortrag M 108 ohne genauere Angaben nur allgemein aufgezählt. Die transparente Aufarbeitung der Kostenentwicklung von Baumaßnahmen ist notwendig, um die Akzeptanz der BürgerInnen für Infrastrukturprojekte zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1087 2024 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 886/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 Linke und fraktionslos

Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1087 entstanden aus Vorlage: OF 886/9 vom 21.11.2024 Betreff: Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108 Vorgang: M 108/24 Der Magistrat wird gebeten, zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108, S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1) - Mehrkostenvorlage (§ 100 HGO), folgende Fragen zu beantworten: 1. Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn die 37 Besitzeinweisungsverfahren veranlasst und welche genauen Kosten resultierten aus der Verzögerung? Zu welchem Zeitpunkt hatte die Bahn das Baurecht zum Ausbau? 2. Waren in der Planfeststellung Untersuchungen zur Bodenbeschaffenheit und Bahndammsicherheit vorgesehen und wenn ja welche? 3. Welche genauen Kosten resultieren aus den Bodenaustauschmaßnahmen und warum waren sie notwendig? 4. Welche Kosten resultieren sich durch die zusätzliche Bahndammsicherung durch Böschungsvernagelung und Rüttelstopfsäulenverfahren und warum wurden diese Maßnahmen zusätzlich nötig? 5. Aus welchen nicht vorhersehbaren Gründen wurde die Änderung der Bauphasenplanung entgegen dem Planfeststellungsbeschluss notwendig? 6. Welche Maßnahmen sind nötig, um bei geplanten, anstehenden Infrastrukturmaßnahmen solche Kostensteigerungen für die Stadt zu verhindern? Begründung: Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main hat sich von ursprünglichen 18.486 Millionen Euro (2017) um 36.479 Millionen Euro auf 54.965 Millionen Euro verdreifacht. Die Neubaustrecke auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main beträgt neun Kilometer. Der aktuelle Nutzenkostenindikator nach Prüfung des EBA ist von 1,67 (2017) auf nur noch 1,27 gesunken. Die Gründe der Kostensteigerungen werden in dem Magistratsvortrag M 108 ohne genauere Angaben nur allgemein aufgezählt. Die transparente Aufarbeitung der Kostenentwicklung von Baumaßnahmen ist notwendig, um die Akzeptanz der BürgerInnen für Infrastrukturprojekte zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 108

Beratung im Ortsbeirat: 4