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Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1096 entstanden aus Vorlage: OF 243/6 vom 31.10.2021 Betreff: Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße einen Fußgängerüberweg zu markieren (Foto 1), und 2. auf der dem Finanzamt gegenüberliegenden Seite in der Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und Fahrradbügel aufzustellen (Foto 2). Begründung: An der genannten Stelle der stark befahrenen Zuckschwerdtstraße ist es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht ganz ungefährlich, die Straße zu überqueren. Es ist zwar eine Mittelinsel vorhanden, aber kein Fußgängerüberweg markiert, der den Fahrzeugverkehr auf überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam macht. Im Einmündungsbereich gegenüber dem Finanzamt ist ein Parkwinkel markiert. Um das Parken auf dem Platz bis zur Einmündung zu verhindern, sollte eine Sperrfläche markiert und Fahrradbügel aufgestellt werden. Damit wird auch die Sicht in die Zuckschwerdtstraße für überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger erhöht und Abstellmöglichkeiten für die dort Wohnenden geschaffen. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2103 Antrag vom 06.11.2023, OF 884/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4772 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Wann wird die Einmündung der Zuckschwerdtstraße zur Hospitalstraße sicherer gestaltet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 884/6 Betreff: Höchst: Wann wird die Einmündung der Zuckschwerdtstraße zur Hospitalstraße sicherer gestaltet? Vorgang: OM 1096/21 OBR 6; ST 2103/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der OM 1096/2021 geforderten Maßnahmen, insbesondere die Fußgängerüberquerung, umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats aus dem Jahr 2021 (ST 2103) heißt es: "Der Anregung wird entsprochen", leider ohne Zeitangabe. Daher die Frage, wann die Maßnahme denn, nachdem über ein Jahr vergangen ist, umgesetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1096 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4772 2023 Die Vorlage OF 884/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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