Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 1

Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte - 60388 Frankfurt hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2016, OF 88/16 Betreff: Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte - 60388 Frankfurt hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wer Besitzer der Mauerreste der Ringmauer ist, die sich als Grundstücksgrenze zwischen den beiden Straßen befindet: a) Die Stadt Frankfurt als Rechtsnachfolger der Stadt Bergen Enkheim oder b) Die jeweiligen Grundstückseigentümer je zur Hälfte Nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse sollte geprüft werden, ob mit welchem Aufwand (baulich und finanziell) die die noch vorhandenen Teile der Ringmauer in Absprache mit den angrenzenden Grundstückseigentümern saniert werden und - falls noch nicht geschehen - unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Begründung: Die Ringmauer ist eines der Wahrzeichen unseres Stadtteiles, der Bereich vor der evangelischen Kirche in Bergen wurde gerade saniert, auch die zurzeit nicht öffentlich zugänglichen Teile der Ringmauer unserer mittelalterlichen Stadtbefestigung sollten nicht vergessen werden. Bei weiterem Abwarten wird es diesen Teil der Ringmauer bald nicht mehr geben. Anlage Anlage 1 (ca. 963 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1119 2017 Die Vorlage OF 88/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei jeweils einer Enthaltung CDU und GRÜNE

Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1119 entstanden aus Vorlage: OF 88/16 vom 09.12.2016 Betreff: Alte Ringmauer zwischen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte hier: Eigentumsverhältnisse und Zustand Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer Besitzer der Mauerreste der Ringmauer ist, die sich als Grundstücksgrenze zwischen den beiden Straßen Conrad-Weil-Gasse und An der Oberpforte befindet, entweder die Stadt Frankfurt als Rechtsnachfolgerin der Stadt Bergen-Enkheim oder die jeweiligen Grundstückseigentümer je zur Hälfte. Nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse soll geprüft werden, ob und mit welchem Aufwand (baulich und finanziell) die noch vorhandenen Teile der Ringmauer in Absprache mit den angrenzenden Grundstückseigentümern saniert und - falls noch nicht geschehen - unter Denkmalschutz gestellt werden können . Begründung: Die Ringmauer ist eines der Wahrzeichen des Stadtteiles. Der Bereich vor der evangelischen Kirche in Bergen wurde gerade saniert, aber auch die zurzeit nicht öffentlich zugänglichen Teile der Ringmauer der mittelalterlichen Stadtbefestigung sollten nicht vergessen werden. Bei weiterem Abwarten wird es diesen Teil der Ringmauer bald nicht mehr geben. Anlage Anlage 1 (ca. 963 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.04.2017, ST 746 Antrag vom 03.07.2018, OF 202/16 Aktenzeichen: 60 3

Beratung im Ortsbeirat: 4