Reflexion
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Neubauprojekt im Bereich zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der Main-Neckar-Brücke
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1289 Betreff: Neubauprojekt im Bereich zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der Main-Neckar-Brücke Zu 1.) Der private Eigentümer der östlichen Teilfläche (ehem. Heizkraftwerk der DB AG) hat in Kooperation und in Abstimmung mit dem Magistrat einen Wettbewerb für eine Wohnbebauung durchgeführt. Damit liegen Konzepte für die städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs zwischen Sommerhoffpark, Gutleutstraße und Mainufer an der Main-Neckar-Brücke vor. Das Ergebnis folgt den Vorgaben des Rahmenplans Sommerhoffpark SR 9 (§ 9545 vom 24.02.2011) und konkretisiert diese. Auf Basis des Wettbewerb-Ergebnisses verhandelt der Magistrat die weitere Detaillierung des Vorhabens, wobei unter anderem auch Fragen der verkehrlichen Erschließung oder der Ausstattung mit sozialer Infrastruktur zu klären sind. Sobald diese komplexen Sachverhalte in einem abgestimmten Konzept bearbeitet wurden, werden Eigentümer und Magistrat die Pläne dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern vorstellen. Der Magistrat wird entsprechend auf den Eigentümer einwirken. Zu 2.) Nachdem die Entwicklung des brach gefallenen DB-Grundstücks nicht mit den Zeitplänen der Verlagerung der Hermann-Herzog-Schule auf das Gelände der Schule am Sommerhoffpark in Einklang zu bringen war, ist mit ST 504, vom 01.04.2011, eine Änderung der dargestellten Erschließung und Lage des Schulneubaus erfolgt. Beabsichtigt ist nunmehr eine bauliche Lösung auf dem bisher bereits durch die Schule am Sommerhoffpark genutzten Grundstücks des Landeswohlfahrtsverbandes. In der Folge sollen Teile des Sommerhoffparks als Pausenfläche für die Schüler der beiden Schulen herangezogen werden, ohne dass die Parkfläche hierfür abgezäunt werden müsste. Auch aus diesem Grund verbieten sich Lösungen, die eine Erschließung für den motorisierten Verkehr zwischen Schulgrundstück und Park vorsehen. In den neuen Plänen ist vorgesehen, die Schule am Sommerhoffpark und die neuen Wohngebäude gemeinsam am westlichen Rand des Bahndamms von der Gutleutstraße aus über einen Kreisverkehr nach Süden zu erschließen. Zu 3.) Eines der Hauptziele des Rahmenplans Sommerhoffpark SR 9 ist es, die geforderte Wege- und Grünverbindung zwischen dem Neubaugebiet Westhafen und dem Sommerhoffpark zu gewährleisten. Der Magistrat verhandelt derzeit mit dem Eigentümer die Gestaltung für eine 20 Meter breite Grünpromenade für Fußgänger und Fahrradfahrer. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 774 Antrag vom 12.01.2015, OF 870/9 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3810
Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Betreff: Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3350 (M 82) 1. Die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) zur Errichtung eines Gymnasiums in Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG wird mit Wirkung zum 01.08.2015 die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in Form einer sechsjährig organisierten Mittelstufe (G9) mit gymnasialer Oberstufe beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 das neue Gymnasium zum Schuljahr 2015/2016 seinen Schulbetrieb an einem noch festzulegenden temporären Standort aufnehmen soll und dort jahrgangsweise aufgebaut wird, bis eine Schulanlage an einem endgültigen Standort bereit steht. 3.2 die investiven Kosten zum Bau oder zur Herrichtung des Gebäudes sowie die personellen und sächlichen Folgekosten noch ermittelt werden. Über die haushaltsmäßige Beordnung ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte bzw. Investitionsprogramme zu entscheiden. 4. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerinnen und -schülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes sowie die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrat vorgesehen ist. 5. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu der Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG zu beantragen. Begründung: A. Zielsetzung Durch die seit vielen Jahren hohe und weiter gestiegene Nachfrage nach Schulplätzen an grundständigen Gymnasien bei steigenden Kinderzahlen in Frankfurt am Main reichen die vorhandenen Raumkapazitäten der Schulen nicht mehr aus. Der mit dem Wegfall einer Jahrgangsstufe durch G8 einhergehende Raumgewinn ist durch die Doppeljahrgänge in der Oberstufe relativiert worden und inzwischen kompensiert. Nur mit größten Anstrengungen der Schulbehörden und der Bereitschaft vieler Gymnasien zur Aufnahme zusätzlicher Klassen ist es zuletzt noch gelungen, nahezu allen Kindern mit Gymnasialwunsch einen Schulplatz zu bieten. Für das Schuljahr 2014/2015 werden insgesamt 95 Eingangsklassen erwartet. Dies sind 17 Klassen mehr als die noch im Schulentwicklungsplan von 2007 ausgewiesene Raumkapazität. Hinzu kommt, dass sich inzwischen 12 von 16 Frankfurter Gymnasien für die sechsjährig organisierte Mittelstufe entschieden haben. Dort wird es in den Schuljahren 2018 und 2019 wieder eine 10. Jahrgangsstufe mit entsprechendem Raumbedarf geben. Als Konsequenz aus dem erkennbaren Elternwillen wird das neue Gymnasium mit einer sechsjährigen Mittelstufe (G9) konzipiert. Es ist daher dringend erforderlich, im Schuljahr 2015/2016 zusätzliche Gymnasialplätze zu schaffen. Dazu wird diese Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes schon vor Abschluss des derzeit laufenden Gesamtprozesses zur Schulentwicklungsplanung vorgelegt. Mit ihr soll die erforderliche Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur schulorganisatorischen Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums erreicht werden. Zwischen dem Schulträger, dem HKM und den Landesschulamt/Staatliches Schulamt Frankfurt ist diese Verfahrensweise abgestimmt. B. Alternativen Keine C. Lösung s. Anlage D. Kosten Die investiven Kosten zum Bau oder zur Herrichtung eines Gebäudes zur Aufnahme eines sechszügigen Gymnasiums mit gymnasialer Oberstufe sowie die zu erwartenden personellen und sächlichen Folgekosten müssen erst ermittelt werden. Über die haushaltsmäßige Beordnung ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte bzw. Investitionsprogramme zu entscheiden. Sie werden im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Entwurf_der_Teilfortschreibung (ca. 392 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2014, NR 1050 Antrag vom 03.12.2014, NR 1081 Anregung vom 05.12.2014, OA 581 Anregung vom 08.12.2014, OA 582 Antrag vom 31.12.2014, OF 252/15 Antrag vom 07.12.2014, OF 297/11 Antrag vom 05.12.2014, OF 408/12 Antrag vom 12.01.2015, OF 870/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 82 Anregung vom 16.01.2015, OA 590 Anregung vom 16.01.2015, OA 595 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3810 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 29.06.2015, M 107 Anregung vom 30.06.2015, OA 645 Vortrag des Magistrats vom 16.03.2018, M 60 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2020, M 88 Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 17 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.11.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 36. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 02.12.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 9 am 04.12.2014, TO II, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 581 2014 1. Der Vorlage M 187 wird unter Hinweis auf OA 518 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 408/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 08.12.2014, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1081 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 581 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: SPD und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (M 187 und NR 1050 = Annahme) 36. Sitzung des OBR 11 am 08.12.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 582 2014 1. Der Vorlage M 187 wird unter Hinweis auf OA 582 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 297/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 13 am 09.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 187 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187, OA 581 und OA 582 = Ablehnung, NR 1050 und NR 1081 = Annahme) REP (NR 1050, NR 1081, OA 581 und OA 582 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1050 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1081 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 581 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 582 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1081) sowie LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 590 2015 1. Der Vorlage M 187 wird unter Hinweis auf OA 590 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 252/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2015 1. Die Vorlage M 187 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage OF 870/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Magistrats in eine Ortsbeiratssitzung einzuladen, die zum Thema Gymnasium im Frankfurter Norden berichten sollen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos Beschlussausfertigung(en): § 5394, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 40 1
Gymnasium in Frankfurts Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2015, OF 870/9 Betreff: Gymnasium in Frankfurts Norden Vorgang: ST 1289/13 Die Hermann-Herzog-Schule soll verlegt werden. Somit wird die Schule neben der Anne-Frank-Realschule frei. Die Fritz-Tarnow-Straße ist durch die A-Linie sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen und wäre ein guter Standort für ein Gymnasium. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der Stand des Umzuges der Hermann-Herzog-Schule ist und zu prüfen, ob die Anne-Frank-Realschule um eine gymnasiale Oberstufe erweitert werden kann. Antragsteller: CDU FDP FREIE WÄHLER SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1289 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2015 1. Die Vorlage M 187 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage OF 870/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Magistrats in eine Ortsbeiratssitzung einzuladen, die zum Thema Gymnasium im Frankfurter Norden berichten sollen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und fraktionslos
Gymnasium im Norden Frankfurts
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 870/9 vom 12.01.2015 Betreff: Gymnasium im Norden Frankfurts Vorgang: ST 1289/13; M 187/14 Die Hermann-Herzog-Schule soll verlegt werden. Somit wird die Schule neben der Anne-Frank-Realschule frei. Die Fritz-Tarnow-Straße ist durch die A-Linie sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen und wäre ein guter Standort für ein Gymnasium. Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wie der Stand des Umzuges der Hermann-Herzog-Schule ist, und zu prüfen, ob die Anne-Frank-Realschule um eine gymnasiale Oberstufe erweitert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1289 Vortrag des Magistrats vom 03.11.2014, M 187 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 635 Aktenzeichen: 40 2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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