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Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 847/9 Betreff: Temporäre Lichtsignalanlage vor der Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße In der durch eine Baustelle verursachten Engstelle in der Stefan-Zweig-Straße, befindet sich ein Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummer 8. Für FußgängerInnen sowie AutofahrerInnen ist die Sicht durch die Baustelle eingeschränkt. AnwohnerInnen berichteten von Beinaheunfällen am Fußgängerüberweg. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine temporäre mobile Lichtsignalanlage auf beiden Seiten der Engstelle aufzustellen, die in der Engstelle die Fahrt in nur einer Richtung (Einbahnwechselverkehr) erlaubt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6143 2024 Die Vorlage OF 847/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "Lichtsignalanlage" der Wortlaut "mit Fußgängerampel" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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