Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Sindlingen: Das Potenzial der Kultur- und Versammlungsstätte Haus Sindlingen besser nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 836/6 Betreff: Sindlingen: Das Potenzial der Kultur- und Versammlungsstätte Haus Sindlingen besser nutzen Mit dem Haus Sindlingen besitzt der Stadtteil nicht nur einen Ort der Zeitgeschichte, sondern auch ein Gebäude mit mehreren Räumen, die für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen, darunter ein Saal mit Bühnentechnik und Orchestergraben, der für Konzert, Sprech- und Tanztheater, aber auch für Versammlungen verwendet werden kann. Neben Räumen für Künstler stehen ein Clubraum und ein Restaurant, das zurzeit als Mietlokal angeboten wird, bereit. Das Ziel der heutigen Betreiber ist es, das Haus Sindlingen nachhaltig zu betreiben, es weiter zu beleben und wieder als zentralen kulturellen und sozialen Ort im Stadtteil ins Bewusstsein zu bringen. Das gelingt bereits bis zu einem gewissen Grad. Unterschiedliche Gruppen wie der Karnevalverein und das Konfuzius-Institut nutzen das Haus bereits für Konzerte und Veranstaltungen. Mit diesen Anfragen ist das Haus allerdings nicht ausgelastet. Mit seinen freien Kapazitäten könnte es Lösungen für in Frankfurt fehlende Räume bieten, beispielsweise für die im Zuge der Neuplanung von Städtischen Bühnen und Oper oder Umzügen von Bühnen wie das English Theatre benötigten Aufführungs- und Probemöglichkeiten. Vielleicht könnte es sogar Neubauten für Interimsbühnen ersetzen. Doch nicht nur als Ausweichquartier ist das Haus Sindlingen denkbar: Es bietet sich schon jetzt mit seiner guten Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr, aber auch mit der strategischen Nähe zu Wiesbaden und Hofheim als ein Ort für unterschiedlich kulturelle Aktivitäten an. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit den Betreibern des Haus Sindlingen in Verbindung zu setzen, um u.a. folgende Möglichkeiten der Nutzung abzuklären: - Abbau bürokratischer Hürden, wenn förderungswürdige Gruppen und Vereine die Räumlichkeiten beispielsweise für Sitzungen und Versammlungen nutzen wollen und einen Zuschuss dafür benötigen. - Möglichkeiten abklären, unter welchen Bedingungen Städtische Bühnen und von der Stadt geförderte Companien die Räumlichkeiten aus als Interimslösung nutzen können. - Ideen für eine langfristige Vermietung zu entwickeln, um die Grundlage für ein solides Wirtschaften zu schaffen. - abzuklären, welche anderen Nutzungsmöglichkeiten noch sinnvoll sind und wie die Stadt dabei unterstützen kann. Begründung: Während in der Innenstadt Räume für kulturelle Aktivitäten gesucht werden, werden in Sindlingen vorhandene Kapazitäten nicht genutzt. Der Ortsbeirat befürwortet eine möglichst hochwertige kulturelle Nutzung des Hauses Sindlingen und fordert den Magistrat auf, sich die Vorschläge der Betreibergesellschaft anzuhören und bei der Entwicklung sinnvoller Möglichkeiten der Nutzung zu unterstützen, damit das Haus Sindlingen weiterhin ein Ort für die Allgemeinheit wird und somit den Stadtteil aufwertet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4369 2023 Die Vorlage OF 836/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Das Potenzial der Kultur- und Versammlungsstätte Haus Sindlingen besser nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4369 entstanden aus Vorlage: OF 836/6 vom 26.08.2023 Betreff: Das Potenzial der Kultur- und Versammlungsstätte Haus Sindlingen besser nutzen Mit dem Haus Sindlingen besitzt der Stadtteil nicht nur einen Ort der Zeitgeschichte, sondern auch ein Gebäude mit mehreren Räumen, die für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen, darunter ein Saal mit Bühnentechnik und Orchestergraben, der für Konzerte, Sprech- und Tanztheater, aber auch für Versammlungen verwendet werden kann. Neben Räumen für Künstler stehen ein Klubraum und ein Restaurant, das zurzeit als Mietlokal angeboten wird, bereit. Das Ziel der heutigen Betreiber ist es, das Haus Sindlingen nachhaltig zu betreiben, es weiter zu beleben und wieder als zentralen kulturellen und sozialen Ort im Stadtteil ins Bewusstsein zu bringen. Das gelingt bereits bis zu einem gewissen Grad. Unterschiedliche Gruppen wie der Karnevalverein und das Konfuzius-Institut Frankfurt am Main nutzen das Haus bereits für Konzerte und Veranstaltungen. Mit diesen Anfragen ist das Haus allerdings nicht ausgelastet. Mit seinen freien Kapazitäten könnte es Lösungen für in Frankfurt fehlende Räume bieten, beispielsweise für die im Zuge der Neuplanung der Städtischen Bühnen und der Oper oder Umzügen von Bühnen wie die des English Theatres benötigten Aufführungs- und Probemöglichkeiten. Vielleicht könnte es sogar Neubauten für Interimsbühnen ersetzen. Doch nicht nur als Ausweichquartier ist das Haus Sindlingen denkbar: Es bietet sich schon jetzt mit seiner guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, aber auch mit der strategischen Nähe zu Wiesbaden und Hofheim als ein Ort für unterschiedliche kulturelle Aktivitäten an. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich mit den Betreibern des Hauses Sindlingen in Verbindung zu setzen, um u. a. folgende Möglichkeiten der Nutzung abzuklären: 1. Abbau bürokratischer Hürden, wenn förderungswürdige Gruppen und Vereine die Räumlichkeiten beispielsweise für Sitzungen und Versammlungen nutzen wollen und einen Zuschuss dafür benötigen. 2. Klärung, unter welchen Bedingungen die Städtischen Bühnen und von der Stadt geförderte Unternehmen die Räumlichkeiten als Interimslösung nutzen können. 3. Ideen für eine langfristige Vermietung entwickeln, um die Grundlage für ein solides Wirtschaften zu schaffen. 4. Klärung, welche anderen Nutzungsmöglichkeiten noch sinnvoll sind und wie die Stadt dabei unterstützen kann. Begründung: Während in der Innenstadt Räume für kulturelle Aktivitäten gesucht werden, werden in Sindlingen vorhandene Kapazitäten nicht genutzt. Der Ortsbeirat befürwortet eine möglichst hochwertige kulturelle Nutzung des Hauses Sindlingen und fordert den Magistrat auf, sich die Vorschläge der Betreibergesellschaft anzuhören und bei der Entwicklung sinnvoller Möglichkeiten der Nutzung zu unterstützen, damit das Haus Sindlingen ein Ort für die Allgemeinheit wird und somit den Stadtteil aufwertet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment