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Reflexion

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Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses)

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 02.01.2024 Betreff: Sachstand Baulücke Richard-Wagner-Straße (ehemalige Gebäude des Marienkrankenhauses) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan 903 ist. Ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig? Wenn ja, ist damit die Krankenhausnutzung festgelegt? Wenn nein, wie ist das weitere Verfahren? Begründung: Der o. g. Bebauungsplan legt für das Planungsgebiet rechts und links der Richard-Wagner-Straße eine Krankenhausnutzung fest. Der Presse war zu entnehmen, dass der ursprünglich geplante Umzug des Clementinen Kinderhospitals an die Richard-Wagner-Straße nun doch nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan für den Ortsbeirat 3 von Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 791 Antrag vom 05.02.2025, OF 834/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6583 Aktenzeichen: 66-0

Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2025, OF 834/3 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Vorgang: V 840/24 OBR3; ST 791/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Bebauungsplanes 903? Welche Bebauung wird künftig auf dem Grundstück realisierbar sein? In der ST 791 aus 2024 wurde eine ausstehende Stellungnahme des Hessischen Sozialministeriums erwähnt, die sollte mittlerweile vorliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 840 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 791 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6583 2025 Die Vorlage OF 834/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4