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Reflexion

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Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 entstanden aus Vorlage: OF 628/3 vom 05.01.2024 Betreff: Stalburg langfristig als sozialen Ort sichern Der Verkauf der historischen Wasserburg "Stalburg", die plötzliche Schließung der Gastronomie und die ausbleibende Kommunikation der Investorinnen und Investoren, die das Gebäude erworben haben, lassen die Anwohnerinnen und Anwohner befürchten, dass es sich einmal mehr um ein Nachverdichtungsprojekt handelt, bei dem auf soziale und ökologische Belange keine Rücksicht genommen wird. Der Ortsbeirat fürchtet um den Erhalt des sozialen Orts und der Baumbestände - handelt es sich doch im Nordend um einen der Letzten dieser Art. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, seinen Kenntnisstand für die Planungen der neuen Eigentümer mitzuteilen und konkret darauf einzugehen, 1. ob bereits ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage gestellt wurde und auf welche Aspekte in einer möglicherweise bereits erfolgten Bauberatung hingewiesen wurde; 2. ob ihm der laut FAZ vom 02.01.2024 notariell festgelegte Ausschluss eines Abrisses des historischen Gebäudes bekannt ist und ob er dies zum Beispiel durch den Eintrag einer Baulast nachvollziehen kann; 3. welche denkmalpflegerischen Wünsche und Erwägungen bei einer Sanierung des Gebäudes seitens des zuständigen Fachamts - ung eachtet des fehlenden Eintrags in die hessische Denkmalliste - bekannt sind und ggf. in Gespräche mit den Investorinnen und Investoren eingeflossen sind oder einfließen könnten; 4. welchen Kenntnisstand er zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen hat und welche Möglichkeiten der Handhabe er angesichts des fehlenden Bebauungsplans, mit dem diese gesichert werden könnten, sieht. Der Magistrat wird auch gebeten, sich dafür einzusetzen, dass auch nach einer Sanierung oder einem Umbau des Gebäudes eine öffentliche Nutzung der Freiflächen und des Erdgeschosses gegeben sind und diese langfristig als sozialen Ort zu sichern. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auf die Investorinnen und Investoren mit dem Wunsch des Ortsbeirats zuzugehen, diesem in einer der kommenden Sitzungen den aktuellen Stand der Planung für das Areal vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Antrag vom 02.02.2025, OF 826/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578 Aktenzeichen: 63-1

Stalburg als Kulturerbe erhalten

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 Betreff: Stalburg als Kulturerbe erhalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5087 - NR 950/24 CDU - Der Magistrat unterstützt das Stalburg-Theater bereits seit vielen Jahren im Rahmen der institutionellen Förderung. Das Stalburg-Theater ist eine wichtige Spielstätte und zugleich Ort für besondere Produktionen. Insofern begrüßt der Magistrat sämtliche Initiativen, die dem Erhalt dieses Ortes dienen. Nach Kenntnis des Magistrats hat ein neuer Betreiber die Gastronomie übernommen. Bauberatungsgespräche werden derzeit nicht geführt. Insofern sind dem Magistrat aktuell keine Absichten zu einer Nutzungsänderung bekannt. Ungeachtet dessen weist der Magistrat jedoch darauf hin, dass baurechtlich eine Konservierung der kulturellen Nutzung kaum durchsetzbar ist. Der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 setzt in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest. Demnach sind hier Anlagen für kulturelle Zwecke zwar allgemein zulässig, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Denkmalschutz besteht nicht. Die Erhaltungssatzung E39 identifiziert nur typische Merkmale der Bebauung, ohne einzelne Gebäude herauszuheben. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 826/3 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2024, NR 950 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6578 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 437 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6578 2025 1. Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 826/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5823, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025

Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 826/3 Betreff: Kulturelle Nutzung, Garten und Baumbestand der Stalburg sichern Vorgang: OM 5041/24 OBR 3; ST 921/24 Die Stalburg und ihr Garten mit wertvollem Baumbestand ist eine der letzten unversiegelten und begrünten Baulücken im dichtbesiedelten Nordend und gehört zu den bedeutenden Identitätsstiftenden Orten im Stadtteil. In der OM 5041 vom 25.1.2024 bat der Ortsbeirat 3 den Magistrat unter anderem, Möglichkeiten zum Erhalt der Baumgruppe und der Freiflächen zu eruieren. In seiner Antwort (ST 921 vom 13.5.2024) verwies der Magistrat neben dem Denkmalschutz eines Gebäudes in der Nachbarschaft auf die städtische Freiraumsatzung. Diese ist jedoch nicht geeignet, Freiflächen vor einer Bebauung zu schützen, sondern stellt nur Anforderungen an die Bepflanzung von Freiflächen, die in einem neuen Bauantrag definiert werden. Auch der Denkmalschutz eines benachbarten Gebäudes erzeugt keine Sicherheit, dass im Falle einer Bebauung des Areals kein Kompromiss gefunden würde, der diese letztlich doch zulassen würde. In seinem Bericht B 437 vom 2.12.2024 weist der Magistrat noch einmal darauf hin, dass der geltende Bebauungsplan NW 21b Nr 1 in dem betreffenden Bereich ein allgemeines Wohngebiet festsetzt und damit weder eine kulturelle Nutzung noch ein Schutz von Garten und Baumbestand gewährleistet ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu ergreifen, die geeignet sind, das Grundstück und seinen Baumbestand vor einer Bebauung zu schützen. Denkbar aus der Sicht des Ortsbeirats wäre etwa, den Teilbereich des Grundstücks der Stalburg aus dem dort geltenden Bebauungsplan NW21b Nr 1 aufzuheben und einen neuen Bebauungsplan für das Areal aufzustellen, in dem die Freiflächen und Bäume festgesetzt werden. Ziel der Überlegungen und Maßnahmen soll es sein, die kulturelle Nutzung sowie den Garten und seinen Baumbestand langfristig zu sichern und gegen eine Nachverdichtung abzusichern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 437 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5041 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 921 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6578 2025 1. Die Vorlage B 437 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 826/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4