Reflexion
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UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 22.05.2023 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um 1. sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten; 2. die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren; 4. die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten; 5. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Betreff: Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Vorgang: OM 3987/23 OBR 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, warum es ihm innerhalb eines Jahres nicht möglich war, entweder die vom Ortsbeirat in der OM 3987 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station Am Weißen Stein umzusetzen, oder auch nur zu diesen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Begründung: Die Bevölkerung in der Umgebung der Station leidet seit vielen Jahren unter den lauten Quietschgeräuschen der Schienenfahrzeuge und hatte den Ortsbeirat um Hilfe gebeten. Dieser hatte einen Ortstermin unter Beteiligung von Vertretern der VGF durchgeführt und auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse die in der OM enthaltenen Maßnahmen erarbeitet. Der Respekt vor dem Gremium gebietet es, dass der Magistrat zu diesen Vorschlägen zumindest fundiert Stellung nimmt und, sofern diese sich nicht umsetzen lassen, alternative Maßnahmen zu erarbeiten, um die für die Anwohner belastende Situation zu verbessern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5716 2024 Die Vorlage OF 792/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station „Weißer Stein“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 entstanden aus Vorlage: OF 792/9 vom 19.06.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station "Weißer Stein" Vorgang: OM 3987/23 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, warum es ihm innerhalb eines Jahres nicht möglich war, weder die vom Ortsbeirat mit Anregung vom 22.05.2023, OM 3987, vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verringerung des Schienenlärms vor der U-Bahn-Station "Weißer Stein" umzusetzen, noch auch nur zu diesen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Begründung: Die Bevölkerung in der Umgebung der Station leidet seit vielen Jahren unter den lauten Quietschgeräuschen der Schienenfahrzeuge und hatte den Ortsbeirat um Hilfe gebeten. Dieser hatte einen Ortstermin unter Beteiligung von Vertretern der VGF durchgeführt und auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse die in der genannten Anregung enthaltenen Maßnahmen erarbeitet. Der Respekt vor dem Gremium gebietet es, dass der Magistrat zu diesen Vorschlägen zumindest fundiert Stellung nimmt und, sofern diese sich nicht umsetzen lassen, alternative Maßnahmen zu erarbeiten, um die für die Anwohner belastende Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987
Beratung im Ortsbeirat: 4
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