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Reflexion

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Klimaschutz im Ortsbezirk Fragwürdiges „Schotterparadies“ in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 775/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk Fragwürdiges "Schotterparadies" in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung" bzw. der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte "Schotterparadies" satzungskonform ist. Begründung: Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue "Gestaltungs-satzung Freiraum und Klima" verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümer*innen sollten ihren "Schotter" lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3765 2023 Die Vorlage OF 775/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges „Schotterparadies“ in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 775/1 vom 28.02.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges "Schotterparadies" in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen Der Magistrat wird gebeten, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung bzw. der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte "Schotterparadies" satzungskonform ist. Begründung: Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümerinnen uns -eigentümer sollten ihren "Schotter" lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1513 Aktenzeichen: 63-0

Beratung im Ortsbeirat: 4