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Reflexion

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Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei halten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4227 entstanden aus Vorlage: OF 553/9 vom 22.06.2023 Betreff: Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei halten Durch ordnungswidrig geparkte Autos auf den schon vorhandenen Sperrflächen im Kreuzungsbereich wird die Sicht und damit eine sichere Querung der Kreuzung für Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger stark beeinträchtigt. Trotz zusätzlicher Betonpoller auf den Flächen werden Fahrzeuge in den Zwischenräumen derart geparkt, dass überdies die Nutzung des Gehweges für Fußgängerinnen und Fußgänger teilweise unmöglich ist und sie auf die Straße ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen (z. B. Fahrradbügel, feste Metallpfosten) zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken an dieser Stelle zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 624 Sonstiger Antrag vom 15.04.2024, OS 29/9 Antrag vom 23.05.2024, OF 766/9 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5589 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbinden

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2024, OF 766/9 Betreff: Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbinden Vorgang: OM 4227/23 OBR 9; ST 624/24 In der ST 624 wird von Seiten des Magistrats ein Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Eckparken und dem erlaubten Gehwegparken in der Reichel- und Guaitastraße konzipiert. Diesen kausalen Zusammenhang sehen wir nicht. Es ist vielmehr die Folge des hohen Parkdrucks in der Siedlungsstraße, dass ordnungswidrig auf den Sperrflächen im Kreuzungsbereich geparkt wird. Eine Reduzierung der Parkplätze um 50 % in diesem Bereich halten wir nicht für eine geeignete Maßnahme. Anwohner hatten sich nicht über eine zu enge Gehwegbreite, sondern lediglich über Probleme beim Kreuzen der Straße im Eckbereich beklagt. Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird nochmals gebeten, unabhängig von weiteren Maßnahmen eine Planung zu erstellen, die das verkehrsgefährdende Eckparken mit geeigneten Mitteln unterbindet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4227 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 624 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5589 2024 Die Vorlage OF 766/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4