Reflexion
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Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Zum Bärengarten/Strahlenberger Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 748/5 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Zum Bärengarten/Strahlenberger Weg Der Ortsbeirat fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, einen Verkehrsspiegel an der Ecke Bärengarten/Strahlenberger Weg aufzustellen. Der Spiegel soll Sicht in den Bärengarten und in beide Richtungen des Strahlenberger Wegs bieten. Begründung: Diese Straßenecke ist, wenn man von der Offenbacher Landstraße über den Strahlenberger Weg nach links abbiegen möchte, um dem Strahlenberger Weg zu folgen, wegen einer Hecke, einem Zaun und parkenden Fahrzeugen völlig uneinsichtig (siehe Abb.). Von rechts bzw. vom Bärengarten kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt, aber können vom Strahlenberger Weg aus praktisch nicht gesehen werden. Da es sich um eine Anliegerstraße handelt, wird das Risiko häufig unterschätzt und ungebremst nach links abgebogen, obwohl dies ein erhebliches Unfallrisiko mit sich bringt. Zumal die Anliegerstraße genauso wie der Strahlenberger Weg wegen der dort ansässigen Unternehmen auch von LKWs, Fahrzeugtransportern etc. genutzt werden. Der Verkehrsspiegel würde aufgrund der verbesserten Sicht des von rechts kommenden Verkehrs die Verkehrssicherheit an dieser Straßenecke erhöhen. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.07.2018, OF 907/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 5 am 04.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 748/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3471 2018 1. Die Vorlage OF 748/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 907/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2018, OF 907/5 Betreff: Strahlenberger Weg und T-Kreuzung Stahlenberger Weg/Im Bärengarten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrssituation im Strahlenberger Weg und an der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - Das verbotswidrige Parken in der Kurve Strahlenberger Weg/Im Bärengarten ist durch Einrichtung einer Sperrfläche und Installation von Pollern zu unterbinden. - Es ist zu prüfen, ob an der oben genannten T-Kreuzung eine abknickende Vorfahrtstraße eingerichtet werden kann, sodass im Verlauf des Strahlenberger Wegs Vorfahrt besteht, während der Verkehr aus der Straße "Im Bärengarten" wartepflichtig wird. - Es ist zu prüfen, ob im gesamten Verlauf des Strahlenberger Weges eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h eingerichtet werden kann, wie diese schon im südlichen Abschnitt des Strahlenberger Wegs besteht. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Strahlenberger Weg/Im Bärengarten kommt es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fußgängerinnen können vom Strahlenberger Weg nicht auf den Gehsteig der Straße "Im Bärengarten" gelangen, weil dieser durch parkende Pkw blockiert ist. Sie müssen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Die Falschparker erschweren aber auch das Abbiegen von Kraftfahrzeugen aus dem südlichen Teil des Strahlenberger Weges, weil sie die Sicht behindern. Da Fahrzeuge aus dem Bärengarten an der Kreuzung nicht wartepflichtig sind, rasen diese oft mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Der Bärengarten ist jedoch Anliegerstraße. Die Hauptverkehrsbeziehung geht vom Strahlenberg Weg in den Strahlenberger Weg. Es erscheint daher sinnvoll, durch eine abknickende Vorfahrt diese Verkehrsrichtung zu unterstützen. Dadurch wäre der Verkehr aus dem Bärengarten wartepflichtig. Fahrzeuge müssten langsam an die Kreuzung heranfahren. Andererseits ist eine Beschleunigung des Verkehrs im Strahlenberger Weg nicht zu befürchten, weil die Abbiegevorgänge an der engen Kreuzung eine niedrige Geschwindigkeit erfordern. Um die Wahrnehmung des Strahlenberger Weges als zusammenhängenden Verkehrsbereich weiter zu fördern, sollte die Höchstgeschwindigkeitsregelung des südlichen Strahlenberger Weges in den westlichen Teil fortgesetzt werden. Dies ist auch geboten, weil viele Kinder den Strahlenberger Weg nutzen, um ihre Schule im Länderweg zu erreichen, auch wenn diese Strecke nicht Teil des offiziellen Schulweges ist. Zudem müssen Fußgänger die Straße queren, um die Brücke über die Bahngleise zu benutzen. Dazu müssen sie zwischen den parkenden Fahrzeugen ungesichert die Straße betreten. Vor allem Kinder können von Kraftfahrern leicht übersehen werden. Der vom Magistrat immer wieder vorgebrachte Einwand, dass dort kein erhöhtes Unfallgeschehen festzustellen sei, erscheint absurd. Das hieße ja, dass erst ein Opfer im Krankenhaus liegen muss, bevor gehandelt werden kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.02.2018, OF 748/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3471 2018 1. Die Vorlage OF 748/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 907/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF
Beratung im Ortsbeirat: 4
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