Reflexion
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Neugestaltung des Campus der Deutschen Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt am Main hier: Baumfällvorlagen
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Betreff: Neugestaltung des Campus der Deutschen Bundesbank Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt am Main hier: Baumfällvorlagen I. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Neugestaltung des Campus-Ginnheim der Zentrale der Deutschen Bundesbank auf dem Grundstück der Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt am Main, und der damit verbundenen geplanten Errichtung eines Logistikzentrums mit Zufahrt über und Wartezone im Bereich der Ernst-Schwendler-Straße ein Eingriff in den Straßenbaumbestand unvermeidlich ist. Es muss folgender Baum gefällt werden: Baumkatasternummer: Baum Nr. 2 Baumart: Quercus rubra, Rot-Eiche Stammdurchmesser: 67 cm Stammumfang: 211 cm (in 1 m Höhe) II. Der Fällung des Baums wird zugestimmt. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) die Notwendigkeit der Baumfällung in Verbindung mit einem Grundstückserwerb der Bundesbank mit der Stadt Frankfurt am Main steht, und die Baumfällung erst nach Eigentumsübertragung an die Deutsche Bundesbank vollzogen wird, b) der Baumwert des zu fällenden Baumes gemäß Wertberechnung des Baumsachverständigen Dipl. Biol. Jan Goevert 10.542 € beträgt, c) der Bauherr bereit ist, 8 Ersatzpflanzungen im nahen Umfeld in Abstimmung mit dem Fachamt vorzunehmen. Begründung: Die Deutsche Bundesbank plant im Rahmen der Zusammenführung der Zentralen Bereiche eine Neugestaltung und Vergrößerung des Campus-Ginnheim. Die neue Planung sieht ein zentrales Logistikzentrum als "Single Point" sämtlicher Warenzu- und -abflüsse vor. Dies war bereits Gegenstand eines städtebaulichen Verfahrens. Grundlage hierfür ist der Erwerb der Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Bezirk 19, Flur 291, Flurstück Nr. 21/10 tlw. und 19/3. Neben der Zustimmung der Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin benötigt die Bundesbank auch den Verzicht auf das Nießbrauchrecht der östlich des Bundesbankgeländes gelegenen Flächen durch die US-Regierung. Von amerikanischer Seite wird für den Verzicht auf das Nießbrauchrecht als Bedingung formuliert, dass die bestehende Aus- und Zufahrtsmöglichkeit aus der Joachim-Becher-Straße in die Ernst-Schwendler-Straße für größere Fahrzeuge (z.B. großer Bus) durch die Bundesbank realisiert werden muss. Begründet wird dies mit erhöhten Sicherheitsanforderungen für ihre dortige Wohnsiedlung. In der bisherigen Situation ist dies aufgrund des Baumes, welcher gegenüber der Straßenausfahrt steht, nicht möglich. Um eine Fällung des Baumes zu vermeiden, wurden durch die Bundesbank verschiedene Alternativen untersucht. (1) Die Umsetzung des Baumes wurde bei einer Begehung mit dem Grünflächenamt am 13.12.2022 diskutiert. Den Erfolg einer Umsetzung stuft das Grünflächenamt aufgrund der Größe des Baumes als unrealistisch ein. (2) Verschiebung der Schleppkurven für großen Fahrzeuge in Richtung Süden: Damit auch große Fahrzeuge aus dem amerikanischen Wohnviertel südlich des Baumes auf die Ernst-Schwendler-Straße bzw. in die Joachim-Becher-Straße einfahren könnten, müsste die sich in diesem Bereich befindliche Absperranlage der US-Regierung aufwendig umgebaut werden. Eine hierfür entsprechende Genehmigung erzielen zu können gilt laut US-Konsulat als ausgeschlossen. (3) Als weitere Variante wurde eine Umfahrung des Baumes auf dem Grundstück der Bundesbank geprüft. Diese Variante hätte folgende Auswirkungen: - Anpassung Autarkieversorgung Geldmuseum - 3 zusätzlichen Baumfällungen auf dem Gelände der BBK (.02-012, .02-013, .02-014) - Anpassung Perimeterzaun und Feuerwehrzufahrt - Zukünftige Einschränkungen in der Nutzung des Grundstücks - Erheblicher baulicher Aufwand zur Verlegung der Geothermie-Leitungen und Sicherheitsmedien, welches zu einem hohen terminlichen Risiko führen würde. - Zusätzliche Investitionskosten von ca. 1,96 Mio. € Aufgrund der mit dieser Variante verbundenen hohen Risiken und den extrem hohen Kosten wurde diese Variante seitens der Bundesbank ausgeschlossen. (4) Des Weiteren erfolgte eine Machbarkeitsstudie zu einer Variante "Logistikzentrum ohne Grund-stückserwerb 19/3". Für das Logistikzentrum ergäbe sich eine deutliche Flächenreduktion mit einer extremen Engstelle im Bereich der deutlich reduzierten Wareneingangsfläche. Weiter können notwendige Nutzungsmöglichkeiten des Logistikzentrums nicht dargestellt werden, mit dem Ergebnis, dass die Funktion des Logistikzentrums nicht mehr gegeben wäre. Aufgrund dessen wurde diese Variante seitens der Bundesbank ebenfalls ausgeschlossen. In der aktuellen Planung der Deutschen Bundesbank entlang der Ernst-Schwendler-Straße wurden Standorte für Ersatzpflanzungen bereits vorgesehen. Demnach wird eine Grünfläche geschaffen, auf der bis zu 8 neue Bäume mit einer Kronenbreite von ca. 9,0 m Platz finden, bevor die Kronentraufen sich überschneiden. Aus baumsachverständiger Sicht kann der zur Verfügung stehende Raum jedoch für eine großzügige Baumpflanzung genutzt werden. Jedem dieser 8 Bäume würde eine theoretische Pflanzgrube von ca. 3,5 m x 7 m zur Verfügung stehen. Bei einer Baumgrubentiefe von ca. 1,20 m beträgt die Größe der Pflanzgrube bzw. des für die Durchwurzelung zur Verfügung stehenden Raumes ca. 30 m3/Baum. Gemäß den einschlägigen FLL- Empfehlungen für Baumpflanzungen (Teil 1 und 2, 2015/2010) soll die Mindestgröße einer Pflanzgrube für Baumpflanzungen 12 m2 betragen. Auf Standorten mit einem großzügigen Platzangebot können Baumarten der I. Ordnung (groß-wachsende Baumarten) verwendet werden. Folgende Baumarten kommen für die Verwendung auf dem vorgefundenen Standort infrage: - Sommerlinde (Tilia platyphyllos) - Silberlinde (Tilia tomentosa) - Bergahorn (Acer pseudoplatanus) - Sumpfeiche (Quercus palustris) - Blumenesche (Fraxinus ornus) - Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) - Ginkgo (Ginkgo biloba) - Traubeneiche (Quercus petraea) Die zur Pflanzung geeigneten Baumarten sind noch mit dem Fachamt festzulegen. Der Wert des Baumes wurde laut Gutachten auf 10.542,00 € ermittelt. In einer noch abzuschließenden vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Grünflächenamt und dem Bauherrn werden die Ersatzpflanzungen sowie die Ausgleichszahlung geregelt. Anlage 1_Stadtkarte (ca. 197 KB) Anlage 2_Auszug_Baumkataster (ca. 123 KB) Anlage 3_Lageplan (ca. 887 KB) Anlage 4_Fotos (ca. 1,9 MB) Anlage 5_Gehoelzwertermittlung (ca. 356 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.09.2023, OA 391 Antrag vom 17.09.2023, OF 744/2 Antrag vom 08.11.2023, OF 776/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4882 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 30.08.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 136 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 71 Beschluss: Anregung OA 391 2023 1. a) Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 744/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, OA 391 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4882 2023 1. Der Vorlage M 136 wird unter Maßgabe der Vorlage OF 776/2 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 776/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3842, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 3984, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023
M136 zurückstellen, bis Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2023, OF 744/2 Betreff: M136 zurückstellen, bis Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 136 zurückzustellen, bis der Eingriff in den gesamten (der in der M 136 thematisierte Baum und die Bäume entlang des derzeitigen Zauns an der Ernst- Schwendler-Straße) von der Baumaßnahme betroffenen Baumbestand geklärt ist. Hierzu wird der Magistrat gebeten zeitnah mit allen relevanten Akteuren (Magistrat, zuständige Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeirat 2, Bundesbank, ggf. US-Konsulat) einen Ortstermin zu organisieren. Begründung: Der in der M 136 zur Fällung beantragte Baum steht gemäß der Vorlage im Bereich der Ausfahrt aus der US-Siedlung von der Joachim-Becher-Straße in die Ernst-Schwendler- Straße. Begründet wird die Notwendigkeit der Fällung damit, dass die US-Regierung gewährleisten will, dass die Siedlung mit großen Bussen über die besagten Straßen verlassen werden kann. Dabei stünde der in Rede stehende Baum im Bereich der Schleppkurve solcher großer Busse. Ein möglicher Umbau der Schleuse sei hierfür möglich, aber zu aufwändig. Vor Ort ist jedoch festzustellen, dass besagte Schleuse nicht breit genug ist, damit Busse mit solchen Wenderadien diese überhaupt passieren können. Insofern müsste, um die Tatsachen für die Begründung der Fällung herzustellen, die Schleuse ohnehin umgebaut werden, wobei dies dann auch direkt so geschehen könnte, dass eine Fällung nicht weiter notwendig ist. Vort Ort zeigt sich jedoch ein größeres Problem. Die Baumaßnahme und die damit verbundene Baumfällung dient der Herstellung einer Anlieferungszone für die Bundesbank. Hierzu werden entlang der Ernst-Schwendler-Straße zunächst im Bereich des derezeitigen Gehwegs entlang des Bundesbankzauns 8 Ersatzbaumpflanzungen vorgenommen. Nordwestlich dieser Pflanzungen soll für die Anlieferzone eine zweite Fahrspur hergestellt werden, die etwa 4 Meter breit sein soll. Genau in diesem Bereich (Dreieck zwischen Geldmuseum, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Eppstein- Straße) stehen derzeit jedoch ein Baumhain. Für die Fahrbahn müssten ca. 20 Bäume weichen. Hiervon ist jedoch in der M136 und auch sonst bisher nichts bekannt. Dies steht jedoch mit der in der M 136 gewünschten Fällung in deutlichen Zusammenhang. Daher müsste der gesamte Eingriff in den Baumbestand vor einer ersten Fällung in den Blick genommen werden. Eine Zustimmung der einzelnen Fällung gemäß M 136 würde gleichzeitig bereits eine Entscheidung für die Baummaßnahme in ihrer derzeitigen Planung und damit gegen die anderen Bäume bedeuten, ohne dass diese dabei überhaupt diskutiert würden. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#), eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 71 Beschluss: Anregung OA 391 2023 1. a) Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 744/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Vorlage M 136 zurückstellen, bis die Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 391 entstanden aus Vorlage: OF 744/2 vom 17.09.2023 Betreff: Vorlage M 136 zurückstellen, bis die Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 136 wird zurückgestellt, bis der Eingriff in den gesamten von der Baumaßnahme betroffenen Baumbestand (der in der Vorlage M 136 thematisierte Baum und die Bäume entlang des derzeitigen Zauns an der Ernst-Schwendler-Straße) geklärt ist. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zeitnah mit allen relevanten Akteuren (Magistrat, zuständige Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeirat 2, Bundesbank, ggf. US-Konsulat) einen Ortstermin zu organisieren. Begründung: Der in der Vorlage M 136 zur Fällung beantragte Baum steht gemäß der Vorlage im Bereich der Ausfahrt aus der US-Siedlung von der Joachim-Becher-Straße in die Ernst-Schwendler-Straße. Begründet wird die Notwendigkeit der Fällung damit, dass die US-Regierung gewährleisten will, dass die Siedlung mit großen Bussen über die besagten Straßen verlassen werden kann. Dabei stünde der in Rede stehende Baum im Bereich der Schleppkurve solcher großen Busse. Ein möglicher Umbau der Schleuse sei hierfür möglich, aber zu aufwendig. Vor Ort ist jedoch festzustellen, dass besagte Schleuse nicht breit genug ist, damit Busse mit solchen Wenderadien diese überhaupt passieren können. Insofern müsste, um die Tatsachen für die Begründung der Fällung herzustellen, die Schleuse ohnehin umgebaut werden, wobei dies dann auch direkt so geschehen könnte, dass eine Fällung nicht weiter notwendig wäre. Vor Ort zeigt sich jedoch ein größeres Problem. Die Baumaßnahme und die damit verbundene Baumfällung dient der Herstellung einer Anlieferungszone für die Bundesbank. Hierzu werden entlang der Ernst-Schwendler-Straße zunächst im Bereich des derzeitigen Gehwegs entlang des Bundesbankzauns acht Ersatzbaumpflanzungen vorgenommen. Nordwestlich dieser Pflanzungen soll für die Anlieferzone eine zweite Fahrspur hergestellt werden, die etwa vier Meter breit sein soll. Genau in diesem Bereich (Dreieck zwischen Geldmuseum, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Eppstein-Straße) steht derzeit jedoch ein Baumhain. Für die Fahrbahn müssten ca. 20 Bäume weichen. Hiervon ist jedoch in der Vorlage M 136 und auch sonst bisher nichts bekannt. Dies steht jedoch mit der in der Vorlage M 136 gewünschten Fällung in deutlichem Zusammenhang. Daher müsste der gesamte Eingriff in den Baumbestand vor einer ersten Fällung in den Blick genommen werden. Eine Zustimmung der einzelnen Fällung gemäß der Vorlage M 136 würde gleichzeitig bereits eine Entscheidung für die Baummaßnahme in ihrer derzeitigen Planung und damit gegen die anderen Bäume bedeuten, ohne dass diese dabei überhaupt diskutiert würden. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#) mit eigenen Anmerkungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, OA 391 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3842, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 3984, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023
Beratung im Ortsbeirat: 4
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