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Reflexion

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Verkehrssituation An den drei Hohen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 430 Betreff: Verkehrssituation An den drei Hohen Der Magistrat erkennt durchaus die schwierige verkehrliche Situation An den Drei Hohen. Gleichwohl ist er in seinem Handeln an die einschlägigen normativen Vorgaben gebunden. Welche Vorgaben das Ermessen des Magistrats in der konkreten Problemstellung lenken und letztlich in seinem Handeln binden, sollen die nachfolgenden Ausführungen verdeutlichen: Welche Fahrbahnrestbreite beim Abstellen eines Fahrzeugs verbleiben muss, ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht ausgeführt. Kommentierungen zur Straßenverkehrs-Ordnung führen aus, dass eine Fahrbahnrestbreite von 3,00 m (die höchstzulässige Fahrzeugbreite von 2,5m + 0,50 m Seitenabstand) verbleiben muss. Die vom Ortsbeirat genannten "Stichstraßen" sind Flächen, die über Bordsteinabsenkungen zu befahren sind. Zufahrten zu Straßen über abgesenkte Bordsteine sind Grundstückseinfahrten gleichgestellt. Somit darf, wie bei Grundstücksein- und Grundstücksausfahrten, bis direkt an die Zufahrt heran geparkt werden. Ein Einschreiten im Sinne des § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO (5- Meter-Bereiche bei Einmündungen) ist aus diesem Grund nicht möglich. Vom Gehweg der Straße An den Drei Hohen zweigen mehrere Wege, die mit Zeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert sind, ab. Diese dienen Fußgängern und Radfahrern als Verbindung zu den Parallelstraßen. Die Wege haben keine direkte Verbindung zur Fahrbahn, sondern zum eigentlichen Gehweg der Straße An den Drei Hohen. Ein Halt- / Parkverbot könnte sich somit lediglich auf den eigentlichen Gehweg (zum Beispiel vor Bordsteinabsenkungen) beziehen. Fußgänger haben kein Anrecht darauf, die Fahrbahn an den Stellen zu überqueren, an denen die Wege auf die Gehwege treffen. Vielmehr haben Fußgänger die Fahrbahn laut § 25 Absatz 3 StVO nur an Kreuzungen oder Einmündungen zu überqueren, wenn die Verkehrslage dies erfordert. An der Einmündung zur Gundelandstraße ist die Fahrbahn baulich verengt. Zudem ist auf der rechten Seite, von der Gundelandstraße aus kommend, vor dem ersten Seiten-/ Parkstreifen eine Haltverbotszone (Verkehrszeichen 283 StVO) ausgeschildert. Dies vorausgeschickt bleibt im Ergebnis festzustellen, dass lediglich durch eine Verkehrsüberwachung den Intentionen des Ortsbeirats Rechnung getragen werden kann. Diese erfolgt bereits im Rahmen der regelhaften Streifentätigkeit des Straßenverkehrsamtes. Hierbei werden unerlaubt parkende Fahrzeuge verwarnt und, soweit erforderlich, auch abgeschleppt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2693 Antrag vom 05.01.2015, OF 733/10 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3779

Verkehrssituation An den Drei Hohen

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 733/10 Betreff: Verkehrssituation An den Drei Hohen Vorgang: ST 430/14 Die Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 430 erkennt die im Antrag OF 470/ 10 vom 11.06.2013 aufgezeigte Problemlage in der Straße "An den drei Hohen" als schwierige Lage an ist, aber in seinem Handeln an die einschlägigen normativen Vorgaben gebunden. Bürger tragen uns jedoch vor, dass verschiedentliche Lösungsansätze mit ihnen besprochen wurden. In Teilbereichen wurden Halteverbotsschilder aufgestellt, die jedoch meist ignoriert werden. Dies führt zu großen Irritationen bei den Bewohnern, die täglich mit der Verkehrslage hadern, und sehr große Befürchtungen haben, dass die Straße nach Fertigstellung des Einkaufszentrums endgültig als Durchgangsstraße genutzt wird. Die für den Durchgangsverkehr angedachte Huswertstr. wird dauerhaft über das Teilstück der Straße " An den drei Hohen" abgekürzt. Navigationsgeräte bieten Auswärtigen die Straße grundsätzlich an. Diesen Bedenken und der bereits seit Jahren bestehenden Probleme entgegen zu wirken soll eine Begehung mit Bürgern stattfinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen : Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssituation - An den drei Hohen - erneut überprüft wird und durch eine Begehung mit Bürgern und Ortsbeiräten Lösungen gefunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 430 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3779 2015 Die Vorlage OF 733/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und FDP

Beratung im Ortsbeirat: 4