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Reflexion

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Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung?

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2019, OF 729/3 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch so genannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen: Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch so genannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden: Hynspergstraße 14: siehe Bild. Feststraße 19: dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke. Es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die Ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5209 2019 Die Vorlage OF 729/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Bespiele in der Begründung um die folgenden Straßen ergänzt werden: - Gleimstraße 6 - Schwarzburgstraße 1 und 20 Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4