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Erhalt der KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64)
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2017, OF 719/5 Betreff: Erhalt der KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. das KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64) als Einrichtung zu erhalten und 2. die folgenden Liegenschaften auf Tauglichkeit zu überprüfen: 2.1 Bruchfeldstraße 66-68 2.2 Schleusenweg 22 2.3 Deutschordenstraße/Heinrich-Hoffmann-Straße Begründung: Das in der Frauenhofschule angesiedelte KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64) soll zum 31.07.2018 geschlossen werden. Die freiwerdenden Räumlichkeiten sollen dann durch eine Erweiterte schulische Betreuung (ESB) genutzt werden. Der bisherige Träger des KiZ 64, Kita Frankfurt, wird nicht Träger der ESB sein. Träger ist das Internationale Familienzentrum e.V. (IFZ). Im KiZ 64 stehen derzeit 60 Betreuungsplätze zur Verfügung. In der ESB werden es 80 Plätze sein. Somit werden 20 neue Betreuungsplätze geschaffen. Sowohl Eltern als auch Kinder sind mit der Arbeit des KiZ 64 sehr zufrieden. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auf der Warteliste des KiZ 64 ~ 140 Kinder stehen, ist es für den Ortsbeirat nicht nachzuvollziehen, warum das KiZ 64 nicht in einer anderen Liegenschaft untergebracht werden soll und man somit dieses sehr gute Angebot zusätzlich zu der geplanten ESB weiterhin aufrecht erhält. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2618 2018 Die Vorlage OF 719/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhalt des KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2618 entstanden aus Vorlage: OF 719/5 vom 23.12.2017 Betreff: Erhalt des KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64) Der Magistrat wird gebeten, 1. das KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64) als Einrichtung zu erhalten und 2. die folgenden Liegenschaften auf Tauglichkeit zu überprüfen: 2.1 Bruchfeldstraße 66-68; 2.2 Schleusenweg 22; 2.3 Deutschordenstraße/Heinrich-Hoffmann-Straße. Begründung: Das in der Frauenhofschule angesiedelte KiZ Niederräder Landstraße (KiZ 64) soll zum 31.07.2018 geschlossen werden. Die frei werdenden Räumlichkeiten sollen dann durch eine Erweiterte schulische Betreuung (ESB) genutzt werden. Der bisherige Träger des KiZ 64, Kita Frankfurt, wird nicht Träger der ESB sein, sondern das Internationale Familienzentrum e. V. (IFZ). Im KiZ 64 stehen derzeit 60 Betreuungsplätze zur Verfügung. In der ESB werden es 80 Plätze sein. Somit werden 20 neue Betreuungsplätze geschaffen. Sowohl Eltern als auch Kinder sind mit der Arbeit des KiZ 64 sehr zufrieden. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auf der Warteliste des KiZ 64 ungefähr 140 Kinder stehen, ist es für den Ortsbeirat nicht nachzuvollziehen, warum das KiZ 64 nicht in einer anderen Liegenschaft untergebracht wird und man so dieses sehr gute Angebot, zusätzlich zu der geplanten ESB, weiterhin aufrecht erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 222 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 08.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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