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Reflexion

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Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 entstanden aus Vorlage: OF 1329/6 vom 30.07.2020 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Der Magistrat wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen an der Kreuzung Therese- Herger-Anlage/Ferdinand-Scholling-Ring zu veranlassen, die Gefährdungen beim Queren des Ferdinand-Scholling-Rings verhindern. Dies könnte durch eine deutliche Aufpflasterung, die fahrradfreundlich umzusetzen ist, oder durch angebrachte Zebrastreifen erfolgen. Begründung: Farbliche Kennzeichnung, Beschilderung der Kreuzung und Anbringen von Piktogrammen haben noch nicht die erwünschte Wirkung erzielt. Anwohner berichten auch weiterhin von gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen mit erhöhter Geschwindigkeit und der zu Fuß Gehenden, besonders Kinder, die vom Spielplatz kommen oder zur Kita möchten. Durch die Verbindungslage zwischen Spielplatz und Kita und als Einmündung des Fußgänger- und Radverkehrs über die Bahnbrücke hat die Kreuzung eine besondere Bedeutung, die oben beschriebene Maßnahmen auch in einer Tempo-30-Zone rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Antrag vom 13.06.2021, OF 95/6 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 366 Antrag vom 03.04.2022, OF 436/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1983 Antrag vom 21.02.2023, OF 708/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3674 Aktenzeichen: 66 0

Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Die Erfahrung zeigt, dass einem rücksichtslosen Fahrverhalten auch mit einer mit größerem Aufwand verbundenen Aufpflasterung nicht zwangsläufig etwas entgegenzusetzen ist. Der Magistrat wird daher verkehrsberuhigende Elemente einbauen und damit die Fahrbahn verengen, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen. Mit der Ausführung ist spätestens bis zum Frühjahr 2021 zu rechnen. Da ein Fußgängerüberweg in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich nicht zulässig ist, kommt diese Lösung leider nicht infrage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Antrag vom 13.06.2021, OF 95/6 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 366 Antrag vom 03.04.2022, OF 436/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1983 Antrag vom 21.02.2023, OF 708/6 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3674

Beratung im Ortsbeirat: 4